OBS/Kostenpflichtige Module/Anlagenbuchhaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Oktober 2015, 07:34 Uhr
- A Preise aktualisieren
- C Personen übertragen
- E Kategorien verwalten
- G Kataloge verwalten
- I Merkliste übertragen
- K Varianten übertragen
- L Artikelvarianten übertragen
- M Referenzarten übertragen
- N Lagerbestände verwalten
- U Bestellungen einlesen
- V leere Passworte füllen
- W Update-Informationen zurücksetzen
- X Konfiguration
- Z Protokoll
Hintergrund
Grundlage
Das gesamte Anlagevermögen eines bilanzierenden Unternehmens setzt sich aus Sachanlagen, immateriellen Vermögensgegenständen und Finanzanlagen zusammen.
Das Anlagevermögen bildet mit dem Umlaufvermögen das Gesamtvermögen (=Bilanzsumme) eines Betriebs.
Die Anlagenbuchführung dient der Erfassung und der Bewertung von Vermögensgegenständen, wie z. B. technische Anlagen und Maschinen, Fuhrparks sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen, deren Lebensdauer mehr als ein Jahr beträgt und deren Anschaffungskosten größer als 150,00 € netto sind.
Anschaffungen mit einer Lebensdauer unter einem Jahr werden unabhängig von ihrem Anschaffungspreis nicht in die Anlagenbuchführung aufgenommen.
Ziele
- Nachweis über den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens (Inventar)
- Erfassung der gebrauchsbedingten Abnutzung an Wirtschaftsgütern in Form vonplanmäßigen Abschreibungen (AfA)1, sowie die Verteilung der *Abschreibungen auf die Abschreibungsdauer der Wirtschaftsgüter
- Bereitstellung der Abschreibung für die Kostenrechnung bzw. Kalkulationswecke
- Ermittlung des Reinvestitionsbedarfs des Anlagevermögens
- Berichtswesen, z. B. Anlagenspiegel
1 AfA steht für Absetzung für Abnutzung und steht für die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung des Anlagevermögens. AfA und Abschreibung werden hier synonym verwendet
AfA-Tabelle / Abschreibung
Jedem anlagerelevanten Wirtschaftsgut ist eine planmäßige Abschreibungsdauer zugeordnet. Diese ist der AfA-Tabelle (OBS Anlagengüterverzeichnis), zu entnehmen.
Die planmäßigen Abschreibungen in OBS erfolgen linear in jährlich/monatlich gleichbleibenden Beträgen. Für die in der OBS Anlagenbuchhaltung erfassten Wirtschaftsgüter wird die Abschreibungen automatisch durch die Software der Anlagenbuchführung generiert. Eine Berechnung der Abschreibungswerte ist für diese Wirtschaftsgüter nicht erforderlich.
Zusammensetzung der Anschaffungskosten
Zu den Anschaffungskosten gehören alle Ausgaben des Unternehmens, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung und der Einzelerfassung, d. h. wenn die Organisationseinheit fünf Tische für die Ausstattung eines Besprechungsraums zu je 230,00 € netto kauft, ist jeder Stuhl einzeln zu inventarisieren.
Zu den Anschaffungskosten zählen im Einzelnen
Kaufpreis (Rechnungsbetrag) + Anschaffungsnebenkosten (Liefer- und Frachtkosten, Kosten für Montage, Einbau oder Anschluss) + Nachträgliche Anschaffungskosten (Erweiterungen, Anbauten) % Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Boni) = Anschaffungskosten
Die Umsatzsteuer gehört ebenfalls zu den Anschaffungskosten, es sei denn der Erwerber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Umsetzung in OBS
Aufruf
Im Menü FIBU können Sie die Anlagenbuchhaltung mit K aufrufen, wenn diese Freigeschaltet ist.
Hauptliste Buchhaltungskonten für Anlagekonten
- 1: Anlagenart
- (I): Immateriell Vermögensgegenstände
- (II): Sachanlagen
- (III): Finanzanlagen
- 2: Status
- Anzeige AfA, kumulierte AfA und Buchwert für verbuchte oder unverbuchte Bewegungen.
- 3: Bilanztext
- Nach diesen Bilanztexten werden die Summen gebildet.
Schaltflächen
- F3 Listendruck
- F4 Sortierung Nr/Bezeichnung
- F7 Verbuchen
- F8 Info Text
- F9 Anlagekonten
- F10 Weit.
- Einfg Neues Buchhaltungskonto hinzufügen
- Entf Löschen eines Buchhaltungskontos (nur möglich, wenn keine Anlagekonten vorhanden sind)
Einfügen von Buchhaltungskonten
Zur besseren Übersicht ist eine Aufteilung in mehrere Buchhaltungskonten sinnvoll.
Beispiel:
- Mietgeräte 1 Kopierer
- Mietgeräte 2 EDV
Dafür ist es erforderlich, vorher das Konto in der Konteverwaltung der Buchhaltung anzulegen.
Alle mit F5 markierten Konten werden in die Buchhaltungskonten für Anlagekonten übernommen.
F7: Verbuchen
Alle unverbuchte Bewegungen für alle aktiven Anlagekonten werden bis zur angegeben Periode verbucht und bekommen eine Export-Nummer (siehe Anlagenstapel)