OBS/Kostenpflichtige Module/ZUGFeRD: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2024, 08:32 Uhr
- A Preise aktualisieren
- C Personen übertragen
- E Kategorien verwalten
- G Kataloge verwalten
- I Merkliste übertragen
- K Varianten übertragen
- L Artikelvarianten übertragen
- M Referenzarten übertragen
- N Lagerbestände verwalten
- U Bestellungen einlesen
- V leere Passworte füllen
- W Update-Informationen zurücksetzen
- X Konfiguration
- Z Protokoll
Über ZUGFeRD
ZUGFeRD ist ein Standard zur elektronischen Übermittlung von Rechnungsdaten. Dabei wird eine computerlesbare Textdatei im XRechnungs-Standard an eine gewöhnliche, auf langzeitarchivierung optimierte PDF-Rechnung angehängt.
Mit dem OBS-ZUGFeRD-Modul können Sie sowohl ZUGFeRD-PDF-Dateien, die Sie von Lieferanten oder Dienstleistern erhalten, in OBS-Einkäufe umwandeln, als auch ZUGFeRD-Rechnungen an Kunden schicken, die diese Dateien verarbeiten können. (Vorraussichtlich wird dies bei kommunalen Ausschreibungen ab einem gewissen Auftragswert in Zukunft verpflichtend.)
OBS unterstützt ab Version 003220 sowohl das Einlesen von empfangenen Einkaufsrechnungen als auch das Erstellen und Versenden von ZUGFeRD-PDFs für ausgehenden Rechnungen.
Das aktuelle Schreiben des BMF mit den gültigen Vorgaben finden Sie hier:
Erwähnenswert finden wir sind die folgenden Randnummern:
39 (Seite 12): E-Rechnungen können also mehrfach versendet werden.
40 (Seite 12): Ein einfaches Postfach reicht, es muss kein gesondertes Postfach sein, z.B. rechnung@. Für die Übersicht wäre es aber zu empfehlen, für die E-Rechnungen ein eigenes Postfach einzurichten.
42 (Seite 13): Wenn ein Kunde noch keine E-Rechnungen verarbeiten kann, sind Sie nicht verpflichtet, eine anderweitige Rechnung auszustellen.
Vorraussetzungen
Modul mieten und freischalten lassen. Der OBS-Support nimmt dann ein Einrichtung vor.
Das Empfangen- und Versenden-Modul kosten jeweils:
20€ (Grundpreis) * Arbeitsplatz-Aufschlag
Den Arbeitsplatzaufschlag können Sie Ihrem OBS-Vertrag im Abschnitt III. NUTZUNGSGEBÜHR entnehmen.