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Umsatzsteuerliche Behandlung von Versandkosten

Die Versand- und Verpackungskosten haben keinen eigenen Zweck, sondern sie dienen vielmehr dazu, dass das Onlineverkaufsgeschäft optimal abgewickelt werden kann. Sie sind im Vergleich zum Verkaufsgeschäft nebensächlich aber trotzdem im engen Zusammenhang zu sehen. Somit spricht man bei den Kosten von so genannten Nebenleistungen (Mittel zum Zweck) und bei dem eigentlichen Onlineverkaufsgeschäft von der Hauptleistung.

Grundsatz:

Grundsätzlich teilt umsatzsteuerlich die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. D. h. beim Versand von Waren mit einem Steuersatz von 19% unterliegen die Versand- und Verpackungskosten auch diesem Steuersatz. Wird aber beispielsweise ein Buch versendet, welches dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegt, so sind auch die Versand- und Verpackungskosten mit diesem Steuersatz zu versteuern.

Besonderheit bei den Verpackungskosten:

Solange die übliche Verpackung keinen eigenen Gebrauchswert (z.B. Palette) hat, ist von einer unselbständigen Nebenleistung auszugehen, die das Schicksal, wie oben dargestellt, mit der Hauptleistung, dem Onlinekaufgeschäft, teilt.

Aufteilung der Kosten auf mehrere Produkte:

Einfach gestaltet sich die Beurteilung, wenn nur ein Produkt verpackt und versendet wird. Die umsatzsteuerliche Beurteilung erfolgt problemlos mit 19% oder 7%. Was passiert aber, wen eine Warenzusammenstellung mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen erfolgt (z. B. ein Buch [7%] und eine CD [19%])? In einem solchen Fall müssen die Verpackungs- und Versandkosten entsprechend dem Verhältnis der Warenwerte in einen 19%igen und einen 7%igen Teil aufgeteilt werden.

Einheitliche Versandkosten zur Vereinfachung sind erlaubt

Um für die eigene Logistik und auch für den Kunden nicht komplett den Überblick zu verlieren ist es jedoch gestattet, unterschiedliche Pauschalen für den Versand aufzustellen, bei denen die jeweiligen Umsatzsteuersätze bereits im Preis für den Versand mit inbegriffen sind. Diese Pauschalen für den Versand fallen ebenfalls unter die genannten Versandkosten und werden somit auch entsprechend besteuert.

Diese Angaben sind ohne Gewähr: Bitte Informieren sie sich bei ihrem Steuerberater


PMode 359 = Nein (Verpackung und Porto einheitlich 19%)

Beispiel Mit 10 Euro Verpackung + 5 Euro Porto Netto Auftrag

BildMultisteuer1.png

Beispiel Mit 10 Euro Verpackung + 5 Euro Porto Brutto Auftrag (Porto/Verpackung ist immer Netto!) Artikel manuell auf 120,-€ Brutto geändert

BildMultisteuer2.png

PMode 359 = Ja (Verpackung und Porto aufgeteilt nach Beträgen der Steuer)

Beispiel Mit 10 Euro Verpackung + 5 Euro Porto Netto Auftrag

BildMultisteuer3.png

Beispiel Mit 10 Euro Verpackung + 5 Euro Porto Brutto Auftrag (Porto/Verpackung ist immer Netto!) Artikel manuell auf 120,-€ Brutto geändert

BildMultisteuer4.png

Multisteuer

Definiert in der Artikel-Maske Reiter 2 durch MwSt/Vst-Schlüssel 99

BildMultisteuer5.png

Mindestens 2 Steuerschlüssel Brutto führend Faktor = Einzel-Brutto Betrag / Gesamt-Brutto Betrag Alle VK-Preise werden durch diese Faktoren bei Veränderung neu berechnet.


BildMultisteuer6.png