OBS/Häufig gestellte Fragen/Finanzamtpruefung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn sie Ihre Buchhaltung nicht über das [[FIBU|OBS-FIBU Modul]] durchführen können die Daten für eine Steuerprüfung nicht über diesen Punkt exportiert werden. Sie müssen die Buchungsdaten ggf. bei Ihrem Steuerberater erfragen. | Wenn sie Ihre Buchhaltung nicht über das [[FIBU|OBS-FIBU Modul]] durchführen können die Daten für eine Steuerprüfung nicht über diesen Punkt exportiert werden. Sie müssen die Buchungsdaten ggf. bei Ihrem Steuerberater erfragen. |
Version vom 17. November 2022, 10:12 Uhr
- Allgemeines
- Systemvoraussetzungen
- Verbesserungswünsche
- OBS-Vertrags-Bedingungen
- Welche Datenbank verwendet mein OBS?
- Video Anleitungen
- Import eines Leistungsverzeichnisses
- Exportieren von Bestellpositionen
- Erstellen von Serienbriefen aus OBS
- Erstellen von Serien E-Mails mit OBS
- Rechnungen per Mail/Fax versenden
- Erstellen von Vorlagen in Word
- Erstellen von Abschlagsrechnungen
- Wie werden personenbezogene Artikelpreise verwaltet?
- Kopieren von personenbezogenen Artikelpreisen
- Scannerdaten einlesen und in die Inventur übernehmen
- Versenden von Angeboten mit Outlook
- Wann verändert sich der Artikelbestand
- Datensicherung / Backup von OBS
- Shop-Schnittstelle VShop 4.0
- Shop-Schnittstelle modified eComerce
- Preislisten
- Win10 Updates verzögern
- Nummernkreis erschöpft
- PDF/A
- Fehler bei FTP-Verarbeitung
- Unbekannte Tracking ID
- Windows-Anzeigenskalierung
- Welche Anbindungen an Lieferanten gibt es?
- Wie können Seriennummern geändert werden?
- Artikelbilder in Positionen
- Speichern von Widget Positionen / Fenster Positionen
- Finanzamtprüfung
- Wie funktionierts?
- Anlage eines Benutzers
- Personenauswertung mit Eigenschaften
- Personenbezogene Leistungen
- Wie verwalte ich Urlaub und Krankheitstage in OBS?
- Die Artikelpflege
- Die Inventur
- Die Zählerstandsabfrage
- Wie gelangen die Rechnungen zum Steuerberater?
- Wie funktionieren Platzhalter?
- Begriffe und E-Mailadressen in den Spamfilter eintragen
- Eigenschaften bei Personen hinterlegen
- Einmal-/Bonusartikel erstellen
- Wie funktioniert der Amazonexport?
- Marketing Aktionen mit OBS
- Skonto und Rabatt bei mehreren Steuersätzen
- Nutzung der Personendokumente-Funktion
- Preislisten und Projektnummern
- Wie übergebe ich einen Versanddienstleister an einen Lieferanten?
Finanzamtprüfung
Falls bei Ihnen eine Prüfung durch das Finanzampt erfolgen soll gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie diese zur Verfügunste stellen können.
=Finanzamtexport mit OBS-FIBU
Wenn Sie das OBS-FIBU Modul verwenden und Buchungen in OBS durchführen, können Sie dem Finanzamt die Daten im GDPDU Format zur Verfügung stellen.
Eine genaue Anleitung hierzu erhalten Sie unter: Finanzamtexport
Finanzamtexport mit OBS-Kasse
Wenn Sie OBS-Kasse verwenden können Sie dem Finanzamt das Kassenjournal im GDPDU Format zur Verfügung stellen.
Eine genaue Anleitung hierzu erhalten Sie unter:
Finanzamtexport Kassenjournal
Finanzamtexport ohne OBS-FBIU
Wenn sie Ihre Buchhaltung nicht über das OBS-FIBU Modul durchführen können die Daten für eine Steuerprüfung nicht über diesen Punkt exportiert werden. Sie müssen die Buchungsdaten ggf. bei Ihrem Steuerberater erfragen.
In OBS gibt es noch die Möglichkeiten Rechnungen und Einkaufsrechnungen als PDF zu exportieren.
- Bei Rechnungen finden Sie den Export unter [F10 → PD - PDF Export von Rechnungsnummern]
- Bei Einkäufen finden Sie den Export unter [F10 → PD - PDF Export von Rechnungsnummern]