OBS/Kostenpflichtige Module/Anlagenbuchhaltung

Aus OBS Wiki
Version vom 13. Oktober 2015, 10:53 Uhr von Heibutzki (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Kostenpflichtige Module}} ==Hintergrund== ===Grundlage=== Das gesamte Anlagevermögen eines bilanzierenden Unternehmens setzt sich aus Sachanlagen, immaterie…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kostenpflichtige Module

ZUGFeRD
UPS
IMS Professional
SMS
Mehrlager-Verwaltung
Mehrsprachen Modul
Multilanguage Modul
EVA Marketing Tool
Termin-Projekte
Edifact-Schnittstelle
Backup Überwachung Email
OBS Geo Daten
DeliSprint / DPD
Filialen
Cashback
Moebelschnittstelle
Dokumenten Manager
DocuWare-Schnittstelle
OFML-Kalkulation
Versicherungsschaden
Gutschriftsanzeigen
Kameraverwaltung
DataInOut


Hintergrund

Grundlage

Das gesamte Anlagevermögen eines bilanzierenden Unternehmens setzt sich aus Sachanlagen, immateriellen Vermögensgegenständen und Finanzanlagen zusammen.
Das Anlagevermögen bildet mit dem Umlaufvermögen das Gesamtvermögen (=Bilanzsumme) eines Betriebs.

Die Anlagenbuchführung dient der Erfassung und der Bewertung von Vermögensgegenständen, wie z. B. technische Anlagen und Maschinen, Fuhrparks sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen, deren Lebensdauer mehr als ein Jahr beträgt und deren Anschaffungskosten größer als 150,00 € netto sind.
Anschaffungen mit einer Lebensdauer unter einem Jahr werden unabhängig von ihrem Anschaffungspreis nicht in die Anlagenbuchführung aufgenommen.

Ziele

  • Nachweis über den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens (Inventar)
  • Erfassung der gebrauchsbedingten Abnutzung an Wirtschaftsgütern in Form vonplanmäßigen Abschreibungen (AfA)1, sowie die Verteilung der *Abschreibungen auf die Abschreibungsdauer der Wirtschaftsgüter
  • Bereitstellung der Abschreibung für die Kostenrechnung bzw. Kalkulationswecke
  • Ermittlung des Reinvestitionsbedarfs des Anlagevermögens
  • Berichtswesen, z. B. Anlagenspiegel

1 AfA steht für Absetzung für Abnutzung und steht für die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung des Anlagevermögens. AfA und Abschreibung werden hier synonym verwendet

AfA-Tabelle / Abschreibung

Jedem anlagerelevanten Wirtschaftsgut ist eine planmäßige Abschreibungsdauer zugeordnet. Diese ist der AfA-Tabelle (OBS Anlagengüterverzeichnis), zu entnehmen.

Die planmäßigen Abschreibungen in OBS erfolgen linear in jährlich/monatlich gleichbleibenden Beträgen. Für die in der OBS Anlagenbuchhaltung erfassten Wirtschaftsgüter wird die Abschreibungen automatisch durch die Software der Anlagenbuchführung generiert. Eine Berechnung der Abschreibungswerte ist für diese Wirtschaftsgüter nicht erforderlich.

Zusammensetzung der Anschaffungskosten

Zu den Anschaffungskosten gehören alle Ausgaben des Unternehmens, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung und der Einzelerfassung, d. h. wenn die Organisationseinheit fünf Tische für die Ausstattung eines Besprechungsraums zu je 230,00 € netto kauft, ist jeder Stuhl einzeln zu inventarisieren.

Zu den Anschaffungskosten zählen im Einzelnen

    Kaufpreis (Rechnungsbetrag) 
+   Anschaffungsnebenkosten 
    (Liefer- und Frachtkosten, Kosten für Montage, Einbau oder Anschluss)
+   Nachträgliche Anschaffungskosten (Erweiterungen, Anbauten)
%   Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Boni)
=   Anschaffungskosten

Die Umsatzsteuer gehört ebenfalls zu den Anschaffungskosten, es sei denn der Erwerber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Umsetzung in OBS

Aufruf

AnlagAufruf.png

Im Menü FIBU können Sie die Anlagenbuchhaltung mit K aufrufen, wenn diese Freigeschaltet ist.

Hauptliste Buchhaltungskonten für Anlagekonten

AnlagHaupt.png

  • 1: Anlagenart
    • (I): Immateriell Vermögensgegenstände
    • (II): Sachanlagen
    • (III): Finanzanlagen
  • 2: Status
    • Anzeige AfA, kumulierte AfA und Buchwert für verbuchte oder unverbuchte Bewegungen.
  • 3: Bilanztext
    • Nach diesen Bilanztexten werden die Summen gebildet.