Absenkung des Umsatzsteuersatzes

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Vorgehensweise wegen der voraussichtlichen Absenkung des Umsatzsteuersatzes vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Wie sie sicherlich mitbekommen haben, plant die Bundesregierung eine Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%. Damit Sie dieses auch in OBS abbilden können, haben wir auf dieser WIKI-Seite alle entsprechenden Tätigkeiten zusammengefasst.

HINWEIS:

Info OBS Team
Um allen OBS Kunden die Umsatzsteueränderung so leicht wie möglich zu gestalten haben wir diese Konzept der Konvertierung gewählt. Es bildet nicht alle Möglichkeiten der Umsatzsteueränderung ab, sollte aber ein Großteil ihrer anfallenden Tätigkeiten unterstützen. Wir haben in den letzten 2 Wochen mit der gesamten Mannschaft über 900 Stunden in Konvertierungen, Testen, Testen und nochmals Testen gesteckt. Auch dieses Wochenende spielen wir wieder mehrere hundert Updates auf, damit jedem Kunden die aktuelle Version zum 30.06.2020 zu Verfügung steht.

Fragen, Hilfe bei der Umsatzsteuerumstellung
Wir können nicht allen am 01.07.2020 bei der Umstellung mit Support begleiten. Bitte gehen sie nachsichtig mit dem Support um, wir haben die Umsatzsteueränderung nicht zu verantworten. Bitte beschäftigen sie sich ausgiebig mit den von uns bereitgestellten Hilfen. Generell werden Fragen und Hilfen dazu kostenpflichtig sein. Diese Wiki Hilfe wird täglich erweitert, also auf Aktualisierungen achten!

Prüfen sie nach der Konvertierung unbedingt ihre Daten!


OBS-Update ab 24.06.2020

Grundsätzlich ist wegen der Steueränderung ein OBS-Update mindestens auf die Version 0033XX von Nöten. Welche Versionsnummer es konkret sein wird, steht noch nicht fest, wir werden uns aber um das Aufspielen des Updates bei Ihnen kümmern.

Ab dieser Version sind die OBS-Steuerschlüssel dreistellig. Beim Aufspielen des Updates werden Ihre vorhandenen Steuerschlüssel entsprechend konvertiert, indem an der zweiten Stelle eine ‚0‘ eingefügt wird. Also aus dem Schlüssel ‚01‘ wird der Schlüssel ‚001‘, aus ‚10‘ wird ‚100‘, aus ‚11’wird ‚101‘ usw.

Es stehen Ihnen also nach dem Update

  • 99 Umsatzsteuerschlüssel zur Verfügung (001-099)
  • 100 Vorsteuerschlüssel zur Verfügung (100-199)
  • 100 Steuerschlüssel für §13b UStG-Einkaufssachverhalte zur Verfügung (200-299)
  • 100 Steuerschlüssel für EU-Einkaufssachverhalte zur Verfügung (400-499)

Anlage der neuen Steuerschlüssel in OBS

Legen Sie nach dem Aufspielen des Updates nun gerne schon einmal die neuen Steuerschlüssel an. Denken Sie bitte daran, dass Sie auch neue Steuerschlüssel für EU bzw. §13b-Sachverhalte benötigen. Wie Sie dieses grundsätzlich machen, können sie folgenden Seiten entnehmen:

Anlage Steuerschlüssel in der Finanzbuchhaltung

Anlage Steuerschlüssel ohne Finanzbuchhaltung

Sie sollten für die bisherigen Mehrwert- bzw. Vorsteuersätze einen Gültigkeitszeitpunkt eintragen. Hierzu können Sie unter dem 3. Reiter "Gültigkeit" ein Datum auswählen, bis zu dem der Steuersatz gültig sein soll, und welcher Steuersatz danach gelten soll. Für den Mehrwertsteuersatz 19% könnte dies z.B. so aussehen:
MWSTGueltigkeit.png

Mögliche Fibukonten für die neuen Steuersätze

Hier unsere Empfehlung der Fibukonten für die neuen Steuersätze, Stand 19.06.2020. Sprechen Sie die Konten aber außerdem mit ihrem Steuerberater ab, gerade wenn Sie die Datevschnittstelle nutzen sollten.

SKR03 Stand 29.06.2020

Fibukontonummer Beschreibung
1575 16% Vorsteuer
1775 16% Umsatzsteuer
8420-8449 Erlöse 16%
8735 gewährte Skonti 16%
1568 5% Vorsteuer
1773 5% Umsatzsteuer
8320-8349 Erlöse 5%
8732 gewährte Skonti 5%
3737 Erhaltene Skonti 16%
3732 Erhaltene Skonti 5%
1579 Abziehbare Vorst. nach §13b Ustg 16%

SKR04 Stand 29.06.2020

Fibukontonummer Beschreibung
1405 16% Vorsteuer
3805 16% Umsatzsteuer
4420-4449 Erlöse 16%
4735 gewährte Skonti 16%
1403 5% Vorsteuer
3803 5% Umsatzsteuer
4320-4349 Erlöse 5%
4732 gewährte Skonti 5%
5737 Erhaltene Skonti 16%
5732 Erhaltene Skonti 5%
1409 Abziehbare Vorst. nach §13b Ustg 16%
3838 Abziehbare Umsatzst. nach §13b Ustg 16%

Hinweis für Nutzer des Fibu-Moduls:
Falls Ihre Fibu entsprechend der Datevkontierung mit Erlös- bzw. Warenaufwandskonten eingerichtet ist, die sich auf den Steuersatz beziehen (z.B. Erlöse 19%, Erlöse 7% etc.), beachten Sie bitte, dass auch im Modul Stammdaten – E Erlöskonten bei jedem Erlöskonto die neuen Steuerschlüssel hinterlegt werden. Dies geschieht mit Hilfe von F6 MwSt. hier sind für die Steuerschlüssel die entsprechenden Erlös- bzw. Warenaufwandskonten zu hinterlegen.

F6 MwSt.

Sollte Ihre Fibu nach Kostenrechnung aufgebaut sein (z.B. Erlöse Tinte/Toner, Erlöse Kopierer), entfällt dieser Schritt.

Datevschlüssel

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand (30.06.2020) bleibt der alte Datevschlüssel bestehen und wird dann in der Datev umgesteuert. Aktuelle Informationen hierzu können Sie unter folgendem Link von Datev nachlesen:
Vorläufige Änderungen DATEV-Kontenrahmen 2020 aufgrund befristeter Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Wechsel des Standardsteuerschlüssels

Sollte das Gesetz nun in Kraft treten, empfehlen wir, die Konvertierung der Steuerschlüssel z.B. am 30.6.2020 abends zu starten.

Ebenso empfehlen wir, möglichst alle Lieferscheine schon vor der Umstellung zu berechnen. Es könnte sonst zu Problemen kommen, wenn Sie Rechnungen schreiben wollen und es zu vier verschiedenen Steuerschlüsseln innerhalb einer Rechnung kommt. In diesem Fall müssen Sie die Rechnung manuell splitten.

Denken Sie bitte daran, diese Konvertierung für alle für Sie relevanten Steuerschlüssel zu machen, also auch für ermäßigte Steuersätze, die innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbe bzw. §13b-Steuerschlüssel.

Aufrufen können Sie diese Konvertierung, indem Sie im OBS-Menü unter System den Punkt ‚J Sonderprogramme‘ auswählen und dort dann den Punkt P – Mehrwertsteuerwechsel auswählen.

B 1.png

B 2.png

Sie kommen in die folgendermaßen aussehende Eingabemaske:

Steuerschlüsseländerungsmaske

Hier die Erläuterung der einzelnen Felder und Möglichkeiten:

Tragen Sie bitte in die Felder ‚Von Umsatzsteuer‘ und ‚Von Vorsteuer‘ ihre Steuerschlüssel für z.B. 19% ein und in die Felder ‚Nach Umsatzsteuer‘ und ‚Nach Vorsteuer‘ z.B. die Steuerschlüssel für 16% ein.

Nun können Sie wählen, welche Variante der Umstellung Sie wünschen:


Die Konvertierung der Steuerkonten muss 2 x durchgeführt werden Für den vollen und den ermäßigten Steuersatz

Bitte denken sie daran in den Konstanten (System -> Konstanten) die Standardsteuerschlüssel zu ändern.

Hier die jetzt aktuellen Einträge (Später dann die neuen Steuerschlüssel eintragen)

MWST16 Steuerschluessel.png

Variante 1: Alle Preise (Artikel, Leistungen) sind Nettopreise

Bei Auswahl dieses Feldes bleiben alle Nettopreise für Artikel und Leistungen bestehen. Es wird lediglich der Steuerschlüssel gewechselt. Ist das Feld Bruttopreis bei einem Artikel gefüllt, werden diese mit dem neuen "Nach Umsatzsteuerschlüssel" berechnet.

Sollten Sie ein Ladengeschäft haben:
In den Feldern darunter können Sie auswählen, welchen Verkaufspreis Sie an der Kasse nutzen und somit auch für die Auszeichnung von Waren in Ihrem Ladengeschäft.

Alle ausgewählten VK2-VK9 werden wie folgt behandelt: Ist ein Bruttopreis vorhanden, bleibt dieser bestehen und ein neuer Nettopreis wird aus dem Bruttopreis mit dem Steuerschlüssel aus dem Feld "Nach Umsatzsteuerschlüssel" berechnet.

Ist kein Bruttopreis im Artikel hinterlegt wird grundsätzlich z.B. an der Kasse der Bruttopreis aus dem Nettopreis mit dem Von-Umsatzsteuer Schlüssel ermittelt. Damit dieser Bruttopreis bestehen bleibt, wird der Nettopreis entsprechend neu berechnet. Ebenso werden Preislisten mit einer Gültigkeit ‚Nur Kasse‘ gehandhabt.

Variante 2: Alle Bruttopreise bleiben erhalten (z.B. Kassenpreise)

Dieses ist auszuwählen, wenn alle Bruttopreise unverändert bleiben sollen. Es entspricht einer Nettopreiserhöhung

Ist kein Bruttopreis vorhanden, wird aus dem alten Nettopreis der aktuelle Bruttopreis ermittelt und daraus der neue Netto-Preis berechnet.

Hierbei werden auch alle Preislisten neu berechnet!


Sollten Sie nun Ihre Steuerschlüssel und Varianten eingestellt haben können Sie die Umstellung mit F2 starten.

Funktionsweise der Konvertierung

Vor der Konvertierung wird Ihre gesamte Datenbank einmal gesichert. Falls es zu Problemen kommt, hat der OBS Support dadurch die Möglichkeit Sonderfälle zu korrigieren. Support für die Umstellung ist kostenpflichtig

Es werden nun die Steuersätze für alle Mandanten und Filialen in folgenden Datensätzen geändert:

  • Artikelstamm
  • Leistungen
  • Personenstamm
  • Vertreter
  • Kontenverwaltung in der Finanzbuchhaltung
  • Kassenbuchungstexte
  • Artikelpflegeeinstellungen

Die Durchschnittsdauer der Konvertierung beträgt ca. 30 Minuten. Bei großen Datenbanken kann sich die Ausführungsdauer entsprechend länger sein.

Welche Daten werden bei der Konvertierung in OBS nicht geändert?

  • Alle Lieferantenartikelpflegedaten (Schattenartikel) werden nicht geändert.
  • Auch brutto-bezogene Lieferantenartikelpflegedaten werden nicht geändert. Generell kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Lieferanten die Mehrwertsteueränderung weitergeben. Hier müssen neue Lieferantenartikelpflegedaten eingespielt werden.
  • Leistungen werden nicht neu kalkuliert. Werden Leistungen aus Artikeln zusammengesetzt, müssen diese in der Leistungsliste neu berechnet werden.

Bemerkungen zu einigen besonderen Aspekten

Berechnung von Lieferungen und Reparaturaufträgen, welche vor dem 01.07.2020 getätigt wurden

Es wird nach der Konvertierung bei der Berechnung von Lieferungen und Reparaturaufträgen, welche vor dem 01.07.2020 getätigt wurden, eine automatische Umstellung der Steuerschlüssel in der Vorgangs-Generierung vorgenommen.

Voraussetzung: Folgesteuerschlüssel müssen in der Mehrwertsteuer-Liste hinterlegt sein.

Also eine "Aktive" Konvertierung bei der Erstellung von neuen Vorgängen (Automatische Umstellung der Steuersätze nur für den neuen Vorgang) Alte Vorgänge behalten immer den alten Steuersatz.

Bei manueller Übernahme erfolgt eine Meldung, wenn der Steuersatz geändert wurde. Bei Generierung von Vorgängen muss der erstellte Vorgang geprüft werden. Hier wird keine Meldung ausgegeben.

Bitte überprüfen sie in der Übergangszeit immer die erstellten Vorgänge um Fehler in den verwendeten Steuersätzen zu vermeiden.

Von Vorgang Nach Vorgang Vorgangsdatum > Gültig bis Datum
Angebot Auftrag Auftragsdatum
Auftrag Rechnung Rechnungsdatum
Auftrag Lieferschein Lieferscheindatum
Lieferschein Rechnung Lieferscheindatum
Reparaturauftrag Rechnung Fertigstellungsdatum Reparaturauftrag
Reparaturauftrag Lieferschein Lieferscheindatum

Die offenen Aufträge, Lieferscheine und Reparaturaufträge behalten die alten Steuerschlüssel.

Strecke:
Beim Erstellen von Lieferscheinen aus Lieferavisen vom Lieferanten gilt das Erstellungsdatum (Datum der Verarbeitung der Lieferavise) des Lieferscheins als Grundlage für die Ermittlung des Steuersatzes.

Kassenauszeichnung

Nach unserer Ausfassung müssen Sie bei Preisänderungen im Ladengeschäft nicht zwingend jeden Artikel neu auszeichnen, ein Abzug eines entsprechenden Rabattes an der Kasse genügt.

Aber denken Sie bitte daran, dass Sie die Preise bei einer Umsatzsteuersenkung von 3% nicht auch um 3% senken sollten, wenn der Ertrag gleich bleiben soll. Hierzu ein kleines Beispiel: Ein Artikel wird bisher für 100 Euro netto bzw. 119 brutto verkauft. Nach der Steueränderung wären dieses ja 116 Euro brutto. Wenn Sie aber von 119 Euro 3% als Rabatt abziehen, ergäbe sich ein Verkaufspreis von 115,43 Euro. Wenn Sie stattdessen 2,52% Rabatt vergeben, erhalten Sie den gewünschten Verkaufspreis von 116 Euro.

Notfallkassen

Da die Übertragung der Notfallkassendaten periodisch abläuft, sind die geänderten Steuersätze und Artikelpreise erst nach der Übertragung auch in der Notfallkasse enthalten.

Datev

Sie benötigen von Ihrem Steuerberater die notwendigen Steuerkonten/Datevsteuerschlüssel für die neuen Steuersätze. Erfragen Sie diese bitte und tragen sie diese entsprechend in OBS ein.

Artikelpflege

Bei Lieferanten, welche Brutto-VK-Preise als Verkaufspreis zu Verfügung stellen, müssen unbedingt neue Artikeldaten für diesen Lieferanten angefordert werden.

Ab dem 01.07.2020 werden in den Artikelpflegen der verschiedenen Lieferanten neue Steuersätze bzw. Steuerschlüssel übertragen. Überprüfen Sie also regelmäßig, ob die Artikelpflege korrekt durchläuft, oder ob noch Lieferantensteuerschlüsseln nicht ihre OBS-Steuerschlüssel hinterlegt worden sind. Sollte ein Lieferant neue Steuersätze vergeben werden diese beim Import von Artikeldaten automatisch in der Artikelpflege angelegt und müssen manuell Ihren OBS-Steuersätzen zugeordnet werden. Dies können Sie unter [Stammdaten → I Schnittstellen → A Artikelpflege → Return → Übernahmeparameter definieren → C Mehrwertsteuersätze]

Sie sollten zudem über das Artikelpflege-Cockpit überwachen, ob es Probleme (wie neue nicht zugeordnete Steuersätze) gibt und diese beheben. Wie Sie die Artikelpflege entsprechend kontrollieren, erfahren Sie hier: Artikelpflege-Cockpit

Bitte pflegen Sie zeitnah die Steuersätze in den Lieferantendaten!
Fragen Sie bei Ihren Lieferanten nach, wann Sie geänderte Daten für die Artikel bekommen können.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie außerdem, dass im Programmparameter "943 - Vorbelegung J/N, WGR, MwSt, VSt bei automatischer Artikelpflege" die korrekten Steuersätze hinterlegt sind.


Sonderfall Libri (Artikelübernahme und Preispflege):
Wer das Modul für Libri verwendet sollte die Steuerschlüssel im Lieferanten nach der Umstellung prüfen. In KW 30 (2020; Update-Info 005185) gab es eine Änderung in der Zuordnung der Steuersätze zu den OBS-Stuerschlüsseln. Statt nur die Schlüssel S (Standard-Steuersatz) und R (reduzierter/ermäßigter Steuersatz) werden jetzt die mitgelieferten Prozentsätze angehängt (z. B. S → S19 und S16). Die OBS-Steuerschlüssel müssen zum entsprechenden Steuersatz von Libri passen, da bei der Preispflege die Preise "wie geliefert" übernommen werden. Bei Artikeln mit mehreren Steuersätzen gilt dies für Netto- und Bruttopreise. Bitte bei Problemen mit den gelieferten Steuersätzen mit Libri in Verbindung setzen.

Shopartikel

Bei von Lieferanten gepflegten Shopartikeln wird davon ausgegangen, dass die Steuersätze automatisch im Shop geändert werden.

  • eigene Artikel im VShop
OBS überträgt keine Steuerinformationen. Die Anpassung müsste über den Administrationsbereich erfolgen. Informatieren Sie sich am besten bei Büroring zum Vorgehen im VShop.
  • modified eCommerce
Im Adminbereich des Shops müssen die Steuersätze angepasst werden. Die Steuersätze finden Sie dort im Menü Land/Steuer unter Punkt Steuersätze. Dies muss vor der Übertragung von Artikeldaten erfolgen. Die Artikel(-preise) können nach der Umstellung von OBS aktualisiert werden. Je nach Datenmenge kann dies jedoch einige Tagen in Anspruch nehmen.
HINWEIS: Bestehende Bestellungen werden nicht verändert, wenn Sie im Adminbereich die Steuersätze ändern. Es werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Steuersätze in den Bestelldaten gespeichert.


HINWEIS: Die automatische Preispflege, wenn eingerichtet, ändert die Preise morgens selbstständig ab. Vorraussetzung ist, dass die Preise im OBS bereits angepasst wurden.


ACHTUNG: Dies umfasst die im OBS enthaltenen Schnittstellen. Falls Sie andere Shopsysteme verwenden, die Sie aber über Datenexporte aus OBS befüllen, sollten Sie hier die Daten zeitnah prüfen und ggfs. aktualisieren. Notfalls müssen Sie für Ihre Shops eine Downtime einplanen und den Shop deaktivieren.

Steuersätze innerhalb von Verträgen

In der Vertragsverwaltung kann man über F10 -> "W Markierte Verträge Mehrwertsteuersatz ändern" die Umsatzsteuer der markierten Verträge ändern. Hier stehen Ihnen die Änderungen für die Berechnung der Pauschale, der Druckabrechnungen und der Zusatzkosten separat zur Verfügung, da man ja im Normalfall eine Pauschale im Vorraus berechnet, die Druckabrechnung aber im Nachhinein.

B 4.png

Über F7 können die zu ändernden Verträge selektiert werden.

Vertragsselektion Steuer.png

Achtung: Bedenken Sie, dass die Beträge in dem Vertrag Nettowerte sind!

Sonderfälle bei OBS-Installationen

Einkaufsgemeinschaften mit einer zentralen Artikelpflege (Beispiel Officestar)
Es kann erst die Zentralsoftware umgestellt werden, wenn alle Mitglieder die aktuelle OBS Version installiert haben. Zur Zeit der Umstellung der Clients (Händler) wird in der Zentrale (Server) keine Artikelpflege durchgeführt. Das verzögert das Einspielen der aktuellen Preise aus der Zentrale um diesen Zeitraum bei den Clients (OBS-Händler)

Gutschriften, Anzahlungen, Verträge bei B2C Kunden.

Zu Fragen hinsichtlich der Abgrenzung von Leistungserbringung und Geltungszeitpunkt der neuen Steuersätze verweisen wir auf die Schreiben des BMF vom 12.06.2020 sowie vom 23.06.2020. Außerdem finden sich im Internet z.B. bei Haufe und anderen Steuerfachseiten mehr als 40 Seiten für die Behandlung von Sonderfällen.

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Steuerberater, welche Änderungen für die Umsatzsteueränderung für Sie gelten.

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass das Schreiben des BMF vom 23.06.2020 eine Vereinfachungsregelung vorsieht, der zufolge ein falscher Steuerausweis im Zeitraum vom 01.07. bis 31.07.2020 unschädlich ist. Insbesondere bei B2B-Geschäften führt der nicht korrekte Ausweis der Umsatzsteuer in diesem Übergangszeitraum nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs in Höhe des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrags.


FAQ

HINWEIS: Das FAQ wird ständig erweitert. Bitte bei Fragen vorher hier informieren

Kann am 31.12.2020 ähnlich eine Umstellung der Mehrwertsteuer erfolgen?

Mit den gleichen Modulen kann am 31.12.2020 eine weitere Umstellung vorgenommen werden.

Haben Sie Infos, wie mit Büchern verfahren wird (Stichwort Libri, Multisteuer, Buchbindungspreis)?

Die Steuerschlüssel der Multisteuer-Definitionen werden ebenfalls konvertiert. Bei der Konvertierung ist der Bruttobetrag führend und die Nettopreise werden neu ermittelt, sofern der Verkaufspreis 1 Brutto des Artikels größer als 0,00 € ist. Ist der VK1 Brutto des Artikel 0,00 € so erfolgt die Berechnung der Bruttopreise. Siehe dazu auch siehe Variante 1 / Variante 2.

Bitte kontrollieren Sie nach der Konvertierung ihre Preislisten!
In der Regel ist OBS so eingerichtet, dass die Standardpreislisten spätestens über Nacht neu gefüllt werden. Für die Standardpreislisten kann dies notfalls über die weiteren Funktionen der Preislistenverwaltung mit dem Punkt W3 manuell gestartet werden. Für personenbezogene Preislisten oder eigene Sortimentspreislisten müssen die Preise möglichweise manuell aktualisiert werden, sofern keine entsprechende Automatik eingerichtet ist. Achten Sie bei Preislisten auf die Gültigkeit "Nur Kasse" (siehe Variante1 / Variante2).

Wenn ja Funktioniert das auch an der Kasse korrekt wenn Aufträge übernommen werden?

Ja, kann alles auch manuell geändert werden

Lieferant XY übermittelt schon jetzt zum Teil Daten von Lieferanten mit dem neuen Steuersatz, ich habe aber noch keine neuen Steuersätze angelegt

Werden Daten vom Lieferanten vor der Umstellung übertragen, so sollten Sie die neuen Steuerschlüssel in der Artikelpflege erst am 30.06. eintragen.

Wenn ich die Übernahme richtig verstehe müssen wir nur bei 2 einen Haken in VK2 setzen und die Übernahme starten. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung vorerst nicht an die Kunden weiter und der Bruttopreis bleibt im Laden VK2 gleich. Die restlichen Preislisten beziehen sich, bis auf einige wenige auf Nettopreise für Geschäftskunden?

Richtig

Muss ich vorbereitend noch etwas machen außer die neuen Steuersätze anzulegen?

  • Die Standardsteuerschlüssel in den Konstanten (System → Konstanten) ändern.
  • Sollten Sie Vorgänge nach § 13b erfassen, tragen Sie entsprechend in den Programmparameter 239 - Rechnungsvorgaben § 13b (St-Schl.,Fußtext.Nr) und 083 - Einkaufsvorgaben Paragraph 13b (St.-Schl) jeweils den korrekten Steuerschlüssel ein.

Habe ich noch etwas vergessen was zu beachten ist?

Alles manuell kontrollieren, es sind nur Software-Hilfen, alles ohne Gewähr.

Beim Eingeben der Steuerschlüssel muss das Feld UmSt.Voranm.Feld 2 ausgefüllt werden. Was mache ich wenn ich die Feld-Nr.nicht weiß?

Aktuell gibt es hierzu noch eine Informationen. Bis diese bekannt werden können Sie hier irgend einen Wert eintragen.

Ich benötige die Datev-Schlüssel für die 5% Umsatz und Vorsteuer.

Informationen zum Datevschlüssel finden Sie weiter oben unter folgendem Punkt: Datevschlüssel

Welchem Steuersatz unterliegen Teilleistungen?

Bei Teilleistungen kommt es für die Anwendung des maßgebenden Umsatzsteuersatzes darauf an, wann die Teilleistungen jeweils ausgeführt werden, wann also in der Regel die Abnahme der Teilleistung erfolgt. Der Zeitpunkt der Vollendung der Gesamtleistung ist unbeachtlich. Denn wie Werklieferungen bzw. Werkleistungen werden im Umsatzsteuerrecht auch Teile einer Leistung behandelt, für die das Entgelt gesondert vereinbart und abgerechnet wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a S. 3 UStG)

Was muss ich bei Abschlagsrechnung nach der Steuerumstellung beachten?

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Eigentlich muss Porto/Verpackung anteilig der Nettowerte des Vorgangs berechnet werden. Dies ist in OBS möglich

Da angebundene Shops dies in der Regel nicht beherrschen ist dies in OBS ausgeschaltet. Jetzt wird in OBS der Steuerschlüssel von Porto/Verpackung genutzt. Da dieser jetzt auf die neuen Steuersätze geändert worden ist, würden alte Rechnungen den aktuellen Steuersatz der Person bekommen. Damit dies nicht passiert, wird der erste Steuersatz des Vorgangs für Porto und Verpackung benutzt. Diese Verfahren wird für Porto und Verpackung auch für den Einkauf genutzt

Als Lösung für individuelle Änderungen können sie auch eine Position anlegen mit dem gewünschten Steuersatz und einem passenden Erlöskonto. Eine Anlage eines entsprechenden Artikel vereinfacht dies in der Benutzung.

HINWEIS: Achtung Finanzbuchaltung

Da die gleichen Erlöskonten benutzt werden laufen alle Mehrwertsteuer/Vorsteuer (19%/16%) Buchungen für Porto Verpackung auf das gleiche Fibu Konto.

Wenn sie das trennen wollen, bitte hinter den Erlöskonten die Fibu Konten für den passenden Steuersatz unter F6 hinterlegen.

(siehe auf dieser Wiki Seite: Hinweis für Nutzer des Fibu-Moduls)