Absenkung des Umsatzsteuersatzes/Abschlagsrechnung nach Steuerumstellung

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Beispiele für Abschlagsrechnungen nach der Mehrwertsteuerumstellung vom 01.07.2020

ACHTUNG:
  • Bei Abschlagsrechnungen darf nur 1 Steuersatz pro Rechnung benutzt werden!
  • Vor Erstellung der additiven Abschlagsrechnung und Schlussrechnung müssen die zuvor erstellten Abschlagsrechnungen verbucht und eventuelle Zahlungseingänge erfasst werden, damit diese in der Aufstellung der Abschlagsrechnung dargestellt werden können.


ERSTELLENVONABSCHLAGSRECHNUNGEN 1.jpg

Abschlagsrechnung pauschal

Ursprünglicher Auftrag erstellt vor Umsatzsteueränderung:
ABSRG1.png


Erste Abschlagsrechnung erstellt vor Umsatzsteueränderung:
ABSRG2.png


Zweite Abschlagsrechnung erstellt nach Umsatzsteueränderung:
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Schlussrechnung erstellt nach Umsatzsteueränderung:
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1. Rechnungsstellung 03.08.2020, zu diesem Zeitpunkt maßgebliche UST 16%
2. (Zu 1) gültiger UST Satz (16%)
3. Erstellte Abschlagsrechnungen mit Angabe des Rechnungsbetrages und UST Satz.
4. Erhaltene Zahlungen für Abschlagsrechnungen

Nach Erstellung der Schlussrechnung werden für jede Abschlagsrechnung dieser Schlussrechnung automatisch eine Umkehrrechnung erzeugt. Auch diese müssen verbucht werden, damit der Saldo für das Kundenkonto übereinstimmt.

Abschlagsrechnung additiv

Additive Abschlagsrechnungen sind wie Schlussrechnungen zu betrachten.
Bei Schlussrechnungen ist immer der Zeitpunkt der Leistungsabnahme/Übergabe für die Ermittlung der UST maßgebend.

Bei Berechnung von Teilleistungen mit unterschiedlichen UST Schlüsseln (Zeitraum) darf keine Abschlags-Schlußrechnung ausgestellt werden. Hierfür müssen immer pro Teilleitung eigene Rechnungen erstellt werden.
Ursprünglicher Auftrag erstellt vor Umsatzsteueränderung:
ABSRG5.png


Erste Abschlagsrechnung erstellt vor Umsatzsteueränderung:
ABSRG6.png


Zweite Abschlagsrechnung erstellt nach Umsatzsteueränderung:
ABSRG7.png
Darstellung der bereits geschriebenen Abschlagsrechnungen mit dargestellter Umsatzsteuer.

Schlussrechnung erstellt nach Umsatzsteueränderung:
ABSRG8.png
1. Rechnungsstellung 29.07.2020, zu diesem Zeitpunkt maßgebliche UST 16%
2. Erstellte Abschlagsrechnungen mit Angabe des Rechnungsbetrages und UST Satz.
3. (Zu 1) gültiger UST Satz (16%)
4. Erhaltene Zahlungen für Abschlagsrechnungen

Bei der Erstellung der Abschlagsrechnung und Schlussrechnung wird immer die vorherige Abschlagsrechnung eine Umkehrrechnung erstellt. Auch diese müssen verbucht werden, damit der Saldo für das Kundenkonto übereinstimmt.


Manuelle Korrekturen der dargestellten Abschlagsrechnung

(Einfügen in der Positionserfassung → Punkt „P Abschlagstext“)
Dieses sollte nur in Ausnahme Fällen benutzt werden.
ABSRG9.png