OBS/Kasse/Kassenmeldung
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- Techn. Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Mehrwertsteuer Gastronomie
Meldung der Kasse
Laut § 146a Absatz 4 (AO) müssen alle Kassen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet sein.
Ab dem 01.Juli 2025 muss jede neue Kasse innerhalb eines Monats gemeldet werden. Dies beinhaltet auch neue TSE-Sticks. Sollte also für eine bestehende Kasse ein neuer TSE-Stick besorgt werden, so muss dieser auch innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie in OBS an die Daten kommen, die Sie für diese Meldung benötigen.
Sie können die Meldung entweder selber mit Elster vornehmen oder sich an Ihren Steuerberater werden.
Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulares mit den benötigten Daten bei Elster finden Sie hier:
Bundesfinanzministerium Elster Ausfüllanleitung
Eine Kopie der PDF finden Sie zu Archivzwecken hier:
Ausfüllanleitung Elster PDF
Daten in OBS pflegen
Die Daten werden pro Kasse in der [[1]] von OBS gespeichert. Sie können diese entweder direkt in OBS-Kasse unter [Stammdaten -> D Kassen] oder in OBS unter [Kasse -> H Kassenverwaltung] aufrufen.
Meldedaten in OBS eintragen
Zunächst müssen Sie prüfen, ob alle Daten vorhanden sind und diese ggf. nachpflegen. Öffnen Sie hierzu mit Return die Maske der Kassenverwaltung und dort den Reiter 7 Meldedaten:
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Anschaffungsdatum | Rechnungs-/Kauf-/Vertragsdatum für den Einsatz der jeweiligen Kasse. Hier muss das Beginndatum des Vertrages mit Bergau GmbH eingetragen werden. Wird eine neue Kasse in die Verwaltung eingefügt, wird dieses Feld mit dem Anlagedatum vorbelegt. |
| Datum erster Beleg | Das Datum des ersten Beleges (Bons) wird von OBS automatisch ermittelt und hier eingetragen. |
| Middleware-Version | Die Versionsnummer wird automatisch während des Betriebes der OBS-Kasse ermittelt und hier eingetragen. |
| Datum Außerbetriebnahme | HINWEIS: Muss nur gefüllt werden, wenn eine Kasse abgemeldet wird. Es ist hierbei das Datum einzutragen, an dem das elektronische Aufzeichnungssystem endgültig außer Betrieb genommen wurde und nicht mehr in der Betriebsstätte vorgehalten wird. Wurde das elektronische Aufzeichnungssystem einer anderen Betriebsstätte zugeordnet ist das Datum der Änderung der Zurodnung einzutragen.
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| Grund Außerbetriebnahme | HINWEIS: Muss nur gefüllt werden, wenn eine Kasse abgemeldet wird. Hier können Gründe für die Außerbetriebnahme wie z.B. Verkauf, Verschrottung, Zerstörung, Diebstahl, Defekt, Wechsel der Betriebsstätte, Rückgabe nach Miete/Leasing, Schenkung, u.a. eingetragen werden.
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| Zusatzbemerkungen | HINWEIS: Optional Hier können z.B. Angaben zum/r örtlichen oder zeitlichen Nutzungsumfang oder - einschränkung eingetragen werden. (z.B. Messekasse, ).
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