Absenkung des Umsatzsteuersatzes: Unterschied zwischen den Versionen
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Ab dem 01.07.2020 werden in den Artikelpflegen der verschiedenen Lieferanten neue Steuersätze bzw. Steuerschlüssel übertragen. | Ab dem 01.07.2020 werden in den Artikelpflegen der verschiedenen Lieferanten neue Steuersätze bzw. Steuerschlüssel übertragen. | ||
Überprüfen sie also regelmäßig, ob die Artikelpflege durchläuft oder ob noch Lieferantensteuerschlüsseln nicht ihre OBS-Steuerschlüssel hinterlegt sein. | Überprüfen sie also regelmäßig, ob die Artikelpflege durchläuft oder ob noch Lieferantensteuerschlüsseln nicht ihre OBS-Steuerschlüssel hinterlegt sein. | ||
Wie sie die Artikelpflege entsprechend kontrollieren, erfahren sie hier | Sollte ein Lieferant neue Steuersätze vergeben werden diese beim Import von Artikeldaten automatisch in der Artikelpflege angelegt und müssen manuell Ihren OBS-Steuersätzen zugeordnet werden. Dies können Sie unter [Stammdaten → I Schnittstellen → [[OBS/Stammdaten/Schnittstellen/Artikelpflege - Lieferanten|A Artikelpflege]] → Return → Übernahmeparameter definieren → [[OBS/Weitere Stammdaten/Übernahmeparameter - Mehrwertsteuer|C Mehrwertsteuersätze]]] | ||
Sie sollten zudem über das Artikelpflege-Cockpit überwachen, ob es Probleme (wie neue nicht zugeordnete Steuersätze) gibt und diese beheben. Wie sie die Artikelpflege entsprechend kontrollieren, erfahren sie hier: | |||
[[OBS/Stammdaten/Schnittstellen/Artikelpflege/Artikelpflege_Cockpit|Artikelpflege-Cockpit]] | [[OBS/Stammdaten/Schnittstellen/Artikelpflege/Artikelpflege_Cockpit|Artikelpflege-Cockpit]] |
Version vom 23. Juni 2020, 08:06 Uhr
Vorgehensweise wegen der voraussichtlichen Absenkung des Umsatzsteuersatzes vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Wie sie sicherlich mitbekommen haben, plant die Bundesregierung eine Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% . Damit sie dieses auch in OBS abbilden können, haben wir auf dieser WIKI-Seite alle entsprechenden Tätigkeiten zusammengefasst.
OBS-Update ab 24.06.2020
Grundsätzlich ist wegen der Steueränderung ein OBS-Update mindestens auf die Version 0033XX von Nöten. Welche Versionsnummer es konkret sein wird, steht noch nicht fest, wir werden uns aber um die Aufspielung des Updates bei Ihnen kümmern
Ab dieser Version sind die OBS-Steuerschlüssel dreistellig. Beim Aufspielen des Updates werden Ihre vorhandenen Steuerschlüssel entsprechend konvertiert, in dem an der zweiten Stelle eine ‚0‘ eingefügt wird. Also aus dem Schlüssel ‚01‘ wird der Schlüssel ‚001‘, aus ‚10‘ wird ‚100‘, aus ‚11’wird ‚101‘ usw.
Es stehen Ihnen also nach dem Update
- 99 Umsatzsteuerschlüssel zur Verfügung (001-099)
- 100 Vorsteuerschlüssel zur Verfügung (100-199)
- 100 Steuerschlüssel für §13b UStG-Einkaufssachverhalte zur Verfügung (200-299)
- 100 Steuerschlüssel für EU-Einkaufssachverhalte zur Verfügung (400-499)
Anlage der neuen Steuerschlüssel in OBS
Legen sie nach dem Aufspielen des Updates nun gerne schon einmal die neuen Steuerschlüssel an. Denken sie bitte daran, dass sie auch neue Steuerschlüssel für EU bzw. §13b-Sachverhalte benötigen. Wie sie dieses grundsätzlich machen, können sie folgenden Seiten antnehmen:
Anlage Steuerschlüssel in der Finanzbuchhaltung
Anlage Steuerschlüssel ohne Finanzbuchhaltung
Mögliche Fibukonten für die neuen Steuersätze
Hier unsere Empfehlung der Fibukonten für die neuen Steuersätze, Stand 19.06.2020. Sprechen sie die Konten aber besser mit ihrem Steuerberater ab, gerade wenn sie die Datevschnittstelle nutzen sollten.
SKR03
Fibukontonummer | Beschreibung |
---|---|
1575 | 16% Vorsteuer |
1775 | 16% Umsatzsteuer |
8340-8349 | Erlöse 16% |
8737 | gewährte Skonti 16% |
1579 oder 1589 | 5% Vorsteuer |
1773/1786/1799 | 5% Umsatzsteuer |
8240-8249 | Erlöse 5% |
3732/3735/3739 | gewährte Skonti 5% |
SKR04
Fibukontonummer | Beschreibung |
---|---|
1405 | 16% Vorsteuer |
3805 | 16% Umsatzsteuer |
4340-4349 | Erlöse 16% |
4735 | gewährte Skonti 16% |
1403 oder 1409 | 5% Vorsteuer |
3803 | 5% Umsatzsteuer |
4200-4299 | Erlöse 5% |
4732-4734 | gewährte Skonti 5% |
Wechsel des Standardsteuerschlüssels
Sollte das Gesetz nun in Kraft treten, empfehlen wir, die Konvertierung der Steuerschlüssel z.B. am 30.6.2020 abends zu starten.
Ebenso empfehlen wir, möglichst alle Lieferscheine schon vor der Umstellung zu berechnen. Es könnte sonst zu Problemen kommen, wenn sie Rechnungen schreiben wollen und es zu vier verschiedenen Steuerschlüsseln innerhalb einer Rechnung kommt. In diesem Fall müssen sie die Rechnung manuell splitten.
Denken sie bitte daran, diese Konvertierung für alle für sie relevanten Steuerschlüssel zu machen, also auch für ermäßigte Steuersätze, die innergemeinschaftlichen Geschäfte bzw. §13b-Steuerschlüssel
Aufrufen können Sie diese Konvertierung, indem sie im OBS-Menü unter System den Punkt ‚J Sonderprogramme‘ auswählen und dort dann den Punkt ‚P – Mehrwertsteuerwechsel‘ auswählen.
Sie kommen in die folgendermaßen aussehende Eingabemaske:
Hier die Erläuterung der einzelnen Felder und Möglichkeiten:
Tragen Sie bitte in die Felder ‚Von Umsatzsteuer‘ und ‚Von Vorsteuer‘ ihre Steuerschlüssel für z.B. 19% ein und in die Felder ‚Nach Umsatzsteuer‘ und ‚Nach Vorsteuer‘ z.B. die Steuerschlüssel für 16% ein.
Nun können Sie wählen, welche Variante der Umstellung Sie wünschen:
Variante 1: Alle Preise (Artikel, Leistungen) sind Nettopreise
Bei Auswahl dieses Feldes bleiben alle Nettopreise für Artikel und Leistungen bestehen. Es wird lediglich der Steuerschlüssel gewechselt. Ist das Feld Bruttopreis bei einem Artikel gefüllt, werden diese mit dem neuen "Nach Umsatzsteuerschlüssel" berechnet.
Sollten sie ein Ladengeschäft haben:
In den Feldern darunter können sie auswählen, welchen Verkaufspreis sie an der Kasse nutzen und somit auch für die Auszeichnung von Waren in ihrem Ladengeschäft.
Alle ausgewählten VK2-VK9 werden wie folgt behandelt: Ist ein Bruttopreis vorhanden, bleibt dieser bestehen und ein neuer Nettopreis wird aus dem Bruttopreis mit dem Steuerschlüssel aus dem Feld "Nach Umsatzsteuerschlüssel" berechnet.
Ist kein Bruttopreis im Artikel hinterlegt wird grundsätzlich z.B. an der Kasse der Bruttopreis aus dem Nettopreis mit dem Von-Umsatzsteuer Schlüssel ermittelt. Damit dieser Bruttopreis bestehen bleibt, wird der Nettopreis entsprechend neu berechnet. Ebenso werden Preislisten mit einer Gültigkeit ‚Nur Kasse‘ gehandhabt.
Variante 2: Alle Bruttopreise bleiben erhalten (z.B. Kassenpreise)
Dieses ist auszuwählen, wenn alle Bruttopreise unverändert bleiben sollen. Dieses entspricht einer Nettopreiserhöhung
Ist kein Bruttopreis vorhanden, wird aus dem alten Nettopreis der aktuelle Bruttopreis ermittelt und daraus der neue Netto-Preis berechnet.
Hierbei werden auch alle Preislisten neu berechnet!
Sollten sie nun ihre Steuerschlüssel und Varianten eingestellt haben können sie die Umstellung mit F2 starten.
Funktionsweise der Konvertierung
Vor der Konvertierung wird ihre gesamte Datenbank einmal gesichert. Falls es zu Problemen kommt, hat der OBS Support dadurch die Möglichkeit Sonderfälle zu korrigieren. Support für die Umstellung ist kostenpflichtig
Es werden nun die Steuersätze für alle Mandanten und Filialen in folgenden Datensätzen geändert:
- Artikelstamm
- Leistungen
- Personenstamm
- Vertreter
- Kontenverwaltung in der Finanzbuchhaltung
- Kassenbuchungstexte
- Artikelpflegeeinstellungen
Die Durchschnittsdauer der Konvertierung beträgt ca. 30 Minuten. Bei großen Datenbanken kann sich die Ausführungsdauer entsprechend länger sein.
Welche Daten werden bei der Konvertierung in OBS nicht geändert ?
- Alle Lieferantenartikelpflegedaten (Schattenartikel) werden nicht geändert.
- Auch Brutto bezogene Lieferantenartikelpflegedaten werden nicht geändert. Generell kann nicht davon ausgegangen werden das alle Lieferanten die Mehrwertsteueränderung weitergeben. Hier müssen neue Lieferantenartikelpflegedaten eingespielt werden.
- Leistungen werden nicht neu kalkuliert. Werden Leistungen aus Artikeln zusammengesetzt, müssen diese in der Leistungsliste neu berechnet werden.
Bemerkungen zu einigen besonderen Aspekten
Berechnung von Lieferungen und Reparaturaufträgen, welche vor dem 01.07.2020 getätigt wurden
Es wird nach der Konvertierung bei der Berechnung von Lieferungen und Reparaturaufträgen, welche vor dem 01.07.2020 getätigt wurden, eine automatische Umstellung der Steuerschlüssel in der Vorgangs-Generierung vorgenommen.
Voraussetzung: Folgesteuerschlüssel müssen in der Mehrwertsteuer-Liste hinterlegt sein.
Von Vorgang | Nach Vorgang | Vorgangsdatum > Gültig bis Datum |
---|---|---|
Auftrag | Rechnung | Rechnungsdatum |
Auftrag | Lieferschein | Lieferscheindatum |
Lieferschein | Rechnung | Lieferscheindatum |
Reparaturauftrag | Rechnung | Fertigstellungsdatum Reparaturauftrag |
Reparaturauftrag | Lieferschein | Lieferscheindatum |
Die offenen Aufträge, Lieferscheine und Reparaturaufträge behalten die alten Steuerschlüssel.
Kassenauszeichnung
Nach unserer Ausfassung müssen sie bei Preisänderungen im Ladengeschäft nicht zwingend jeden Artikel neu auszeichnen, sondern ein Abzug eines entsprechenden Rabattes an der Kasse genügt.
Aber denken sie bitte daran, dass sie die Preise bei einer Umsatzsteuersenkung von 3% nicht auch um 3% senken sollten, wenn der Ertrag gleich bleiben soll. Hierzu ein kleines Beispiel: Ein Artikel wird bisher für 100 Euro Netto bzw. 119 brutto verkauft. Nach der Steueränderung wären dieses ja 116 Euro brutto. Wenn sie aber von 119 Euro 3% als Rabatt abziehen, dann würde der Verkaufspreis 115,43. Wenn sie stattdessen 2,52% Rabatt vergeben, landen sie beim gewünschten Verkaufspreis von 116 Euro
Notfallkassen
Da die Übertragung der Notfallkassendaten periodisch abläuft, sind die geänderten Steuersätze und Artikelpreise erst nach der Übertragung auch in der Notfallkasse enthalten.
Datev
Sie benötigen von Ihrem Steuerberater die notwendigen Steuerkonten/Datevsteuerschlüssel für die neuen Steuersätze. Erfragen sie diese bitte und tragen sie diese entsprechend in OBS ein.
Artikelpflege
Bei Lieferanten, welche Brutto-VK-Preise als Verkaufspreis zu Verfügung stellen, müssen unbedingt neue Artikeldaten für diesen Lieferanten angefordert werden.
Ab dem 01.07.2020 werden in den Artikelpflegen der verschiedenen Lieferanten neue Steuersätze bzw. Steuerschlüssel übertragen. Überprüfen sie also regelmäßig, ob die Artikelpflege durchläuft oder ob noch Lieferantensteuerschlüsseln nicht ihre OBS-Steuerschlüssel hinterlegt sein. Sollte ein Lieferant neue Steuersätze vergeben werden diese beim Import von Artikeldaten automatisch in der Artikelpflege angelegt und müssen manuell Ihren OBS-Steuersätzen zugeordnet werden. Dies können Sie unter [Stammdaten → I Schnittstellen → A Artikelpflege → Return → Übernahmeparameter definieren → C Mehrwertsteuersätze]
Sie sollten zudem über das Artikelpflege-Cockpit überwachen, ob es Probleme (wie neue nicht zugeordnete Steuersätze) gibt und diese beheben. Wie sie die Artikelpflege entsprechend kontrollieren, erfahren sie hier:
Bitte pflegen sie zeitnah die Steuersätze in den Lieferantendaten! Fragen sie bei Ihren Lieferanten nach, wann sie geänderte Daten für die Artikel bekommen.
Shopartikel
Bei von Lieferanten gepflegten Shopartikeln wird davon ausgegangen, dass die Steuersätze automatisch im Shop geändert werden.
- eigene Artikel im VShop
- OBS überträgt keine Steuerinformationen. Die Anpassung müsste über den Administrationsbereich erfolgen. Informatieren Sie sich am besten bei Büroring zum vorgehen im VShop.
- modified eCommerce
- Die Artikel können nach der Umstellung von OBS aktualisiert werden. Je nach Datenmenge kann dies jedoch einige Tagen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen daher die Steuersätze im Adminbereich des Shops anzupassen. Die Steuersätze finden Sie dort im Menü Land/Steuer unter Punkt Steuersätze. HINWEIS: Bestehende Bestellungen werden dabei nicht verändert. Es werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Steuersätze in den Bestelldaten gespeichert.
Steuersätze innerhalb von Verträgen
In der Vertragsverwaltung kann man über F10 -> "W Markierte Verträge Mehrwertsteuersatz ändern" die Umsatzsteuer der markierten Verträge ändern. Hier stehen Ihnen die Änderungen für die Berehcnung der Pauschale, der Druckabrechnungen und der Zusatzkosten separat zur Verfügung, da man ja im Normalfall eine Pauschale im Vorraus berechnet, die Druckabrechnung aber im Nachhinein.
Über F7 können die zu ändernden Verträge selektiert werden.
Achtung: Bedenken Sie, dass die Beträge in dem Vertrag Nettowerte sind!
Sonderfälle bei OBS-Installationen
Einkaufsgemeinschaften mit einer zentralen Artikelpflege (Beispiel Officestar)
Es kann erst die Zentralsoftware umgestellt werden, wenn alle Mitglieder die aktuelle OBS Version installiert haben. Zur Zeit der Umstellung der Clients (Händler) wird in der Zentrale (Server) keine Artikelpflege durchgeführt.
Das verzögert die aktuellen Preise der Zentrale um diesen Zeitraum bei den Clients (OBS-Händler)
Gutschriften, Anzahlungen, Verträge bei B2C Kunden.
Hier finden sich im Internet z.B. bei Haufe und anderen Steuerfachkundigen mehr als 40 Seiten für die Behandlung von Sonderfällen.
Bitte erkundigen sie sich bei ihrem Steuerberater für Änderungen in ihrem betrieblichen Ablauf für die Umsatzsteueränderung.