OBS/FIBU/EBILANZ: Unterschied zwischen den Versionen

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*Suchen Sie das Gespräch mit dem Anbieter für Ihre Buchhaltungssoftware und klären Sie, welche Anpassungen wegen der E-Bilanz vorgenommen werden müssen. Wer beispielsweise mit einer Buchhaltungssoftware von Lexware arbeitet, kann bereits seit 2012 die E-BIlanz Konten nutzen und bebuchen. Die E-Bilanz kann ab Sommer 2013 erstellt werden (geplante Auslieferung E-Bilanz-Zentrale).
*Suchen Sie das Gespräch mit dem Anbieter für Ihre Buchhaltungssoftware und klären Sie, welche Anpassungen wegen der E-Bilanz vorgenommen werden müssen. Wer beispielsweise mit einer Buchhaltungssoftware von Lexware arbeitet, kann bereits seit 2012 die E-BIlanz Konten nutzen und bebuchen. Die E-Bilanz kann ab Sommer 2013 erstellt werden (geplante Auslieferung E-Bilanz-Zentrale).




*Klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab, wer den Vergleich des bisherigen Kontenrahmens mit den Vorgaben zur E-Bilanz übernimmt (sog. Mapping) und klären Sie unbedingt im Vorfeld die Honorarfrage für diese Anpassungsarbeiten zur E-Bilanz.
*Klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab, wer den Vergleich des bisherigen Kontenrahmens mit den Vorgaben zur E-Bilanz übernimmt (sog. Mapping) und klären Sie unbedingt im Vorfeld die Honorarfrage für diese Anpassungsarbeiten zur E-Bilanz.




*Entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, welche notwendigen Anpassungen zum 1.1.2013 zwingend vorzunehmen sind und welche Anpassungen noch warten können.
*Entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, welche notwendigen Anpassungen zum 1.1.2013 zwingend vorzunehmen sind und welche Anpassungen noch warten können.




*Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob auch Vorsysteme zur Buchhaltung angepasst werden müssen (z.B. Warenwirtschaftssystem).
*Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob auch Vorsysteme zur Buchhaltung angepasst werden müssen (z.B. Warenwirtschaftssystem).




*Legen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater fest, ob Sie gleich nach steuerlichen Vorgaben buchen sollen oder nach Handelsrecht mit Erstellung einer Überleistungsrechnung bei den Jahresabschlussarbeiten.
*Legen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater fest, ob Sie gleich nach steuerlichen Vorgaben buchen sollen oder nach Handelsrecht mit Erstellung einer Überleistungsrechnung bei den Jahresabschlussarbeiten.




*Alternativ sollten Sie mit Ihrem Steuerberater eine Vorgehensweise besprechen, wenn sich ein Härtefallantrag für Sie anbietet.
*Alternativ sollten Sie mit Ihrem Steuerberater eine Vorgehensweise besprechen, wenn sich ein Härtefallantrag für Sie anbietet.




*Möchten Sie mit eigenem Personal buchen, suchen Sie geeignete Mitarbeiter aus.
*Möchten Sie mit eigenem Personal buchen, suchen Sie geeignete Mitarbeiter aus.




*Lassen Sie die Mitarbeiter gezielt zur E-Bilanz schulen.
*Lassen Sie die Mitarbeiter gezielt zur E-Bilanz schulen.




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Checkliste [[medium:ebilanz_checkliste.pdf|'''hier''']] herunterladen.
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Version vom 6. Januar 2015, 14:18 Uhr


EBilanz

Vorgehensweise

Wir empfehlen den Kontenrahmen für die EBILANZ den Kontenrahmen des SKR03-SKR04 anzupassen. Um den Kontenrahmen für die EBILANZ vorzubereiten sind folgende Arbeitsschritte Notwendig:

Schritt 1

  • Ausdruck Konten Liste 300000 400000

Schritt 2

  • Mit dem Steuerberater abklären, welche Konten abgeändert werden sollen.

Schritt 3

  • Alte Konten-Nummern auf gewünschte Nummern des Steuerberaters abändern

Ändern von Kontonummern

->FIBU -> Kontenverwaltung F10 -> Kontonummer verändern

Bitte zur Sicherheit vorher alle Kontoauszüge der Sachkonten und das Journal für alle Perioden ausdrucken.

Ebilanz1.png

Schritt 4

  • In den Bilanztexten in der OBS FIBU alle SKR Felder ausfüllen

->FIBU->Stammdaten -> Bilanztexte

Dies ist nur Notwendig, wenn der Kontenrahmen stark vom SKR03 oder SKR04 abweicht.

Beispiele für Abweichung im SKR03

Ebilanz2.png

Ebilanz3.png

Schritt 5

  • In der G+V in der OBS-FIBU alle SKR Felder ausfüllen.

->FIBU->Stammdaten -> G+V Texte

Dies ist nur Notwendig, wenn der Kontenrahmen stark vom SKR03 oder SKR04 abweicht.

Beispiele für SKR03

Ebilanz4.png

Ebilanz5.png

Schritt 6

HINWEIS: Bitte vor Schritt 6 den OBS Support kontaktieren.

Vorraussetzung ist, das sie den aktuellen OBS SKR Kontenrahmen besitzen. Die Programmvorraussetzung ist Version XXXXX

Ebilanz6.png


  • Programmparameter 615 auf Ja setzen.

->Stammdaten->Programmparameter->615->F5

Schritt 7

  • OBS_FIBU Bilanztexte aufrufen:

->FIBU -> Stammdaten -> Bilanz-Texte

Wenn ein Sachkonto ohne oder mit falscher Zuordnung vorhanden ist, so wird eine Fehlermeldung wie folgt ausgegeben:

Ebilanz7.png

Erst nach erfolgreicher Zuordnung aller Konten erfolgt die Anzeige der Bilanzliste oder G+V Liste.

Ebilanz8.png

Bearbeiten / Einfügen von Bilanz-/G+V Texte

Ebilanz9.png


Zur besseren Darstellung und Aufgliederung von Bilanz und G+V hat man hier die Möglichkeit:

  • Konten Einzellaufstellung: wird berücksichtigt bei den Drucken Jahresbilanz und Jahres G+V, wenn die Frage "Einzelkontenausdruck" mit Nein beantwortet wird.
  • Summen aus vorherigen Ebenen: Es wird die Summe aller vorherigen größeren Ebenen bis zur nächsten gleichen Ebene aufsummiert.
  • Nicht im Kontorahmen benutzbar: Diese Texte in der Kontenverwaltung nicht benutzbar. Sie dienen für Zwischensummen, Summen und Überschriften.

Vorbereitungs Checkliste

  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Anbieter für Ihre Buchhaltungssoftware und klären Sie, welche Anpassungen wegen der E-Bilanz vorgenommen werden müssen. Wer beispielsweise mit einer Buchhaltungssoftware von Lexware arbeitet, kann bereits seit 2012 die E-BIlanz Konten nutzen und bebuchen. Die E-Bilanz kann ab Sommer 2013 erstellt werden (geplante Auslieferung E-Bilanz-Zentrale).


  • Klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab, wer den Vergleich des bisherigen Kontenrahmens mit den Vorgaben zur E-Bilanz übernimmt (sog. Mapping) und klären Sie unbedingt im Vorfeld die Honorarfrage für diese Anpassungsarbeiten zur E-Bilanz.


  • Entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, welche notwendigen Anpassungen zum 1.1.2013 zwingend vorzunehmen sind und welche Anpassungen noch warten können.


  • Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob auch Vorsysteme zur Buchhaltung angepasst werden müssen (z.B. Warenwirtschaftssystem).


  • Legen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater fest, ob Sie gleich nach steuerlichen Vorgaben buchen sollen oder nach Handelsrecht mit Erstellung einer Überleistungsrechnung bei den Jahresabschlussarbeiten.


  • Alternativ sollten Sie mit Ihrem Steuerberater eine Vorgehensweise besprechen, wenn sich ein Härtefallantrag für Sie anbietet.


  • Möchten Sie mit eigenem Personal buchen, suchen Sie geeignete Mitarbeiter aus.


  • Lassen Sie die Mitarbeiter gezielt zur E-Bilanz schulen.


  • Buchen Sie ab 1.1.2013 auf die E-Bilanz-Konten oder buchen Sie bei Anerkennung Ihres Härtefallantrags im bisherigen Kontenrahmen weiter.

Checkliste hier herunterladen.