Informationen/Wachstumschancengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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=Wachstumschancengesetz=
==Allgemeines==
Das "Wachstumschancengesetz" wurde vom deutschen Bundestag verabschiedet, um sowohl Impulse für verstärktes Wachstum, Innovationen und Investitionen zu setzen als auch Steuervereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen zu implementieren. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, unerwünschte Steuergestaltungen zu unterbinden und das Vertrauen in den Staat zu stärken. Darüber hinaus bietet er Unternehmen die Möglichkeit, ihre Verlustverrechnung großzügiger zu gestalten, sodass etwaige Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus einem längeren Zeitraum ausgeglichen werden können. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung für Unternehmen, da sie somit weniger Steuern entrichten müssen.
 
Das Wachstumschanengesetz wurde am 22. März 2024 final verabschiedet, wobei einige Punkte des Entwurfs bestimmt und andere entweder abgelehnt oder ausgelagert worden sind. Die wichtigsten Änderungen sind unter anderem die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung für Wohngebäude, sowie für 9 Monate auch auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Des Weiteren wurde der Verlustvortrag, befristet auf 4 Jahre, auf 70 Prozent angehoben. Außerdem wurde der Bürokratieaufwand für Kleinunternehmer deutlich verringert, da sie für das Steuerjahr 2024 erstmals keine Umsatzsteuererklärung einreichen müssen, werden sie nicht vom Finanzamt aufgefordert.
 
Zur E-Rechnung wurde beschlossen, dass ab 2025 eine Empfangspflicht im B2B Bereich besteht. Ab 2027 wird die Empfangspflicht auf die Versandpflicht ausgeweitet. Ab 2028 müssen auch Kleinunternehmen mit unter 800.000 Umsatz auf E-Rechnungen setzten. Ausgenommen sind private Rechungen, Rechnungen ins oder aus dem Ausland, Kleinbetragsrechnungen, sowie steuerfreie Leistungen.
 
Weitere Informationen und Beschlüsse finden sie [https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1042/02.html;jsessionid=376DE4D7DDFE86DC10D4D0A76D084A3E.live241?nn=4352768#top-2 hier].
 
==Verwendung in OBS==
Sie können bei uns kostenpflichtige Module für den Empfang und/oder den Versand von E-Rechnungen buchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im OBS-Wiki unter:
 
[[OBS/Kostenpflichtige Module/ZUGFeRD|ZUGFeRD]]
 
==Aktueller Stand des Gesetzestexts==
[[Datei:Umsätze_Inland_-_Empfänger_Aktuell.bmp|900px|© validool.org, Andreas Pelekies|thumb|links]]
[[Datei:Umsätze Sender.jpg|900px|© validool.org, Andreas Pelekies|thumb|links]]<br>
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==Aktueller Diskussionsstand==
[[Datei:Umsätze-Inland-Empfänger-Diskurs.jpg|900px|© validool.org, Andreas Pelekies|thumb|links]]
[[Datei:Umsätze-Inland-Sender-Diskurs.jpg|900px|© validool.org, Andreas Pelekies|thumb|links]]

Aktuelle Version vom 14. Mai 2024, 08:09 Uhr

Wachstumschancengesetz

Allgemeines

Das "Wachstumschancengesetz" wurde vom deutschen Bundestag verabschiedet, um sowohl Impulse für verstärktes Wachstum, Innovationen und Investitionen zu setzen als auch Steuervereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen zu implementieren. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, unerwünschte Steuergestaltungen zu unterbinden und das Vertrauen in den Staat zu stärken. Darüber hinaus bietet er Unternehmen die Möglichkeit, ihre Verlustverrechnung großzügiger zu gestalten, sodass etwaige Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus einem längeren Zeitraum ausgeglichen werden können. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung für Unternehmen, da sie somit weniger Steuern entrichten müssen.

Das Wachstumschanengesetz wurde am 22. März 2024 final verabschiedet, wobei einige Punkte des Entwurfs bestimmt und andere entweder abgelehnt oder ausgelagert worden sind. Die wichtigsten Änderungen sind unter anderem die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung für Wohngebäude, sowie für 9 Monate auch auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Des Weiteren wurde der Verlustvortrag, befristet auf 4 Jahre, auf 70 Prozent angehoben. Außerdem wurde der Bürokratieaufwand für Kleinunternehmer deutlich verringert, da sie für das Steuerjahr 2024 erstmals keine Umsatzsteuererklärung einreichen müssen, werden sie nicht vom Finanzamt aufgefordert.

Zur E-Rechnung wurde beschlossen, dass ab 2025 eine Empfangspflicht im B2B Bereich besteht. Ab 2027 wird die Empfangspflicht auf die Versandpflicht ausgeweitet. Ab 2028 müssen auch Kleinunternehmen mit unter 800.000 Umsatz auf E-Rechnungen setzten. Ausgenommen sind private Rechungen, Rechnungen ins oder aus dem Ausland, Kleinbetragsrechnungen, sowie steuerfreie Leistungen.

Weitere Informationen und Beschlüsse finden sie hier.

Verwendung in OBS

Sie können bei uns kostenpflichtige Module für den Empfang und/oder den Versand von E-Rechnungen buchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im OBS-Wiki unter:

ZUGFeRD

Aktueller Stand des Gesetzestexts

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Aktueller Diskussionsstand

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