OBS/FIBU/EBILANZ

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EBilanz

Die Bilanz gehört zu den Kernbereichen der betriebswirtschaftlichen Buchhaltung. Sie stellt eine umfassende Gegenüberstellung aller Vermögensbestandteile eines Unternehmens dar und wird an einem festgelegten Zeitpunkt erstellt

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Die sogenannte Bilanzierungspflicht ist im § 242 des Handelsgesetzbuches (HGB) verankert. Dort ist festgelegt, wer eine Bilanz in seinen Jahresabschluss integrieren muss.

Vorraussetzung OBS PMode 615 Ja (Datev Bilanz- / G+V- Texte)

Hier kann eine Bilanz definiert werden die der Bilanz des Steuerberaters gleicht

Vorgehensweise

Wir empfehlen den Kontenrahmen für die EBILANZ den Kontenrahmen des SKR03-SKR04 anzupassen. Um den Kontenrahmen für die EBILANZ vorzubereiten sind folgende Arbeitsschritte Notwendig:

Schritt 1

  • Ausdruck Konten Liste 300000 400000

Schritt 2

  • Mit dem Steuerberater abklären, welche Konten abgeändert werden sollen.

Schritt 3

  • Alte Konten-Nummern auf gewünschte Nummern des Steuerberaters abändern

Ändern von Kontonummern

->FIBU -> Kontenverwaltung F10 -> Kontonummer verändern

Bitte zur Sicherheit vorher alle Kontoauszüge der Sachkonten und das Journal für alle Perioden ausdrucken.

Ebilanz1.png

Schritt 4

  • In den Bilanztexten in der OBS FIBU alle SKR Felder ausfüllen

->FIBU->Stammdaten -> Bilanztexte

Dies ist nur Notwendig, wenn der Kontenrahmen stark vom SKR03 oder SKR04 abweicht.

Beispiele für Abweichung im SKR03

Ebilanz2.png

Ebilanz3.png

Schritt 5

  • In der G+V in der OBS-FIBU alle SKR Felder ausfüllen.

->FIBU->Stammdaten -> G+V Texte

Dies ist nur Notwendig, wenn der Kontenrahmen stark vom SKR03 oder SKR04 abweicht.

Beispiele für SKR03

Ebilanz4.png

Ebilanz5.png

Schritt 6

HINWEIS: Bitte vor Schritt 6 den OBS Support kontaktieren.

Voraussetzung ist, dass Sie den aktuellen OBS SKR Kontenrahmen besitzen. Die Programmvoraussetzung ist Version XXXXX

Ebilanz6.png


Programmparameter 615 auf Ja setzen.
Stammdaten->Programmparameter->615->F5

6.1 Fibu Buchungserfassung aufrufen
Es kommt die Frage ob in Konten/Bilanz und G+V Text auf SKR Texte angepasst werden sollen.
Diese Frage mit Ja beantworten

Bei Fehlern kommt ein Dialog mit den manuellen anzupassenden Konten

ACHTUNG: Erst wenn alle Fehler korrigiert worden sind öffnet sich die Buchungserfassung


In der Vorjahreskonten-Liste gibt es die Möglichkeit unter F10 "D Vorjahres-SKR-Text aus aktuellem Konten übernehmen" die SKR-Texte aus dem aktuellen Konten in die Vorjahreskonten zu übernehmen.

Unter F10 "C Vorjahres-Kontonummern <-> aktuellen Konten" wird eine Liste angezeigt mit Vorjahres-Konten die nicht mehr benötigt werden.

Schritt 7

  • OBS_FIBU Bilanztexte aufrufen:

->FIBU -> Stammdaten -> Bilanz-Texte

Wenn ein Sachkonto ohne oder mit falscher Zuordnung vorhanden ist, so wird eine Fehlermeldung wie folgt ausgegeben:

Ebilanz7.png

Erst nach erfolgreicher Zuordnung aller Konten erfolgt die Anzeige der Bilanzliste oder G+V Liste.

Ebilanz8.png

Bearbeiten / Einfügen von Bilanz-/G+V Texte

Ebilanz9.png


Zur besseren Darstellung und Aufgliederung von Bilanz und G+V hat man hier die Möglichkeit:

  • Konten Einzellaufstellung: wird berücksichtigt bei den Drucken Jahresbilanz und Jahres G+V, wenn die Frage "Einzelkontenausdruck" mit Nein beantwortet wird.
  • Summen aus vorigen Ebenen: Es wird die Summe aller vorigen größeren Ebenen bis zur nächsten gleichen Ebene aufsummiert.
  • Nicht im Kontorahmen benutzbar: Diese Texte in der Kontenverwaltung nicht benutzbar. Sie dienen für Zwischensummen, Summen und Überschriften.

Vorbereitungs Checkliste

  • [Suchen Sie das Gespräch mit dem Anbieter für Ihre Buchhaltungssoftware und klären Sie, welche Anpassungen wegen der E-Bilanz vorgenommen werden müssen. Wer beispielsweise mit einer Buchhaltungssoftware von Lexware arbeitet, kann bereits seit 2012 die E-Bilanz Konten nutzen und bebuchen. Die E-Bilanz kann ab Sommer 2013 erstellt werden (geplante Auslieferung E-Bilanz-Zentrale).]
  • [Klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab, wer den Vergleich des bisherigen Kontenrahmens mit den Vorgaben zur E-Bilanz übernimmt (sog. Mapping) und klären Sie unbedingt im Vorfeld die Honorarfrage für diese Anpassungsarbeiten zur E-Bilanz.]
  • [Entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, welche notwendigen Anpassungen zum 1.1.2013 zwingend vorzunehmen sind und welche Anpassungen noch warten können.]
  • [Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob auch Vorsysteme zur Buchhaltung angepasst werden müssen (z.B. Warenwirtschaftssystem).]
  • [Legen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater fest, ob Sie gleich nach steuerlichen Vorgaben buchen sollen oder nach Handelsrecht mit Erstellung einer Überleistungsrechnung bei den Jahresabschlussarbeiten.]
  • [Alternativ sollten Sie mit Ihrem Steuerberater eine Vorgehensweise besprechen, wenn sich ein Härtefallantrag für Sie anbietet.]
  • [Möchten Sie mit eigenem Personal buchen, suchen Sie geeignete Mitarbeiter aus.]
  • [Lassen Sie die Mitarbeiter gezielt zur E-Bilanz schulen.]
  • [Buchen Sie ab 1.1.2013 auf die E-Bilanz-Konten oder buchen Sie bei Anerkennung Ihres Härtefallantrags im bisherigen Kontenrahmen weiter.]


Checkliste hier herunterladen.