Informationen/Wachstumschancengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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effizienter und sicherer zu gestalten. Hier sind die wichtigsten
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Punkte zur XRechnung:
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'''• Standardisierung:''' XRechnung schafft einheitliche Standards für
'''• Standardisierung:''' XRechnung schafft einheitliche Standards für
den elektronischen Rechnungsversand, um die Interoperabilität
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zwischen verschiedenen Systemen und Softwarelösungen zu
zwischen verschiedenen Systemen und Softwarelösungen zu
gewährleisten.
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'''• Effizienzsteigerung:''' Automatisierung der Rechnungsverarbei-
'''• Effizienzsteigerung:''' Automatisierung der Rechnungsverarbei-
tung reduziert Fehler und beschleunigt die Abwicklung.
tung reduziert Fehler und beschleunigt die Abwicklung.
'''• Kostenersparnis:''' Durch den Wegfall von Papier- und
'''• Kostenersparnis:''' Durch den Wegfall von Papier- und
Postversand werden Kosten gesenkt.
Postversand werden Kosten gesenkt.


'''Vorteile der XRechnung'''
'''<big>Vorteile der XRechnung</big>'''
 
'''• Automatisierung:''' Nahtlose Integration in die Buchhaltungs-
'''• Automatisierung:''' Nahtlose Integration in die Buchhaltungs-
systeme ermöglicht automatische Verarbeitung und Buchung.
systeme ermöglicht automatische Verarbeitung und Buchung.
'''• Sicherheit:''' Minimierung von Fehlern und
'''• Sicherheit:''' Minimierung von Fehlern und
Manipulationsmöglichkeiten durch einen Standard
Manipulationsmöglichkeiten durch einen Standard

Version vom 29. Juli 2024, 09:23 Uhr

Elektronische Rechnung in OBS

Einbindung

OBS unterstützt die Möglichkeit der Erstellung und des Empfang von Elektronischen Rechnungen.

Gehäuft bekommen wir Anfragen hinsichtlich der Möglichkeit der Erstellung und des Empfangs von Elektronischen Rechnungen. OBS unterstützt beide Möglichkeiten. Dies ist bzw. wird Pflicht und gilt ab 2025 für jeden Betrieb, der Rechnungen erstellt oder empfängt.

In OBS kann pro Kunde definiert werden, ob automatisch zur Rechnungs-PDF eine Elektronische Rechnung als E-Mail- Anhang erzeugt wird. Man hat keinen Mehraufwand im OBS ERP-System! OBS unterstützt auch das Visuelle ZUGFerd format (PDF) in dem die XRechnung mit eingebettet ist. Dieses hat den Vorteil für den Kunden, dass er eine visuelle PDF Rechnung mit eingebetteten XRechnung-Daten bekommt. Das erleichtert dem Kunden den Umgang mit der XRechnung.

Wenn man von einem Lieferanten Elektronische Rechnungen bekommt, können diese automatisch als Einkaufsbeleg in OBS angelegt werden. Dort kann mit dem in OBS enthaltenen „OBS DMS Easy“ ein Abgleich zum eingescannten Einkaufslieferschein durchgeführt werden. Auch hier gibt es durch das OBS System weitreichende Unterstützung für den Anwender im Alltag.

Einzelheiten findet man im Wiki: https://wiki.bergau.de/OBS/Kostenpflichtige_Module/ZUGFeRD

OBS XRechnung/Zugferd ist ein sehr umfangreiches kosten- pflichtiges Modul und muss vom Support freigeschaltet werden.

Erläuterung

XRechnung ist ein Standard für elektronische Rechnungen (E- Rechnungen) in Deutschland, der speziell für den Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen entwickelt wurde. Der Standard zielt darauf ab, den Rechnungsstellungsprozess effizienter und sicherer zu gestalten. Hier sind die wichtigsten Punkte zur XRechnung:

Ziel und Zweck

• Standardisierung: XRechnung schafft einheitliche Standards für den elektronischen Rechnungsversand, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Softwarelösungen zu gewährleisten.

• Effizienzsteigerung: Automatisierung der Rechnungsverarbei- tung reduziert Fehler und beschleunigt die Abwicklung.

• Kostenersparnis: Durch den Wegfall von Papier- und Postversand werden Kosten gesenkt.

Vorteile der XRechnung

• Automatisierung: Nahtlose Integration in die Buchhaltungs- systeme ermöglicht automatische Verarbeitung und Buchung.

• Sicherheit: Minimierung von Fehlern und Manipulationsmöglichkeiten durch einen Standard Stand 2024 (Änderungen können noch vom Gesetzgeber erfolgen)

Wachstumschancengesetz

Allgemeines

Das "Wachstumschancengesetz" wurde vom deutschen Bundestag verabschiedet, um sowohl Impulse für verstärktes Wachstum, Innovationen und Investitionen zu setzen als auch Steuervereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen zu implementieren. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, unerwünschte Steuergestaltungen zu unterbinden und das Vertrauen in den Staat zu stärken. Darüber hinaus bietet er Unternehmen die Möglichkeit, ihre Verlustverrechnung großzügiger zu gestalten, sodass etwaige Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus einem längeren Zeitraum ausgeglichen werden können. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung für Unternehmen, da sie somit weniger Steuern entrichten müssen.

Das Wachstumschanengesetz wurde am 22. März 2024 final verabschiedet, wobei einige Punkte des Entwurfs bestimmt und andere entweder abgelehnt oder ausgelagert worden sind. Die wichtigsten Änderungen sind unter anderem die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung für Wohngebäude, sowie für 9 Monate auch auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Des Weiteren wurde der Verlustvortrag, befristet auf 4 Jahre, auf 70 Prozent angehoben. Außerdem wurde der Bürokratieaufwand für Kleinunternehmer deutlich verringert, da sie für das Steuerjahr 2024 erstmals keine Umsatzsteuererklärung einreichen müssen, werden sie nicht vom Finanzamt aufgefordert.

Zur E-Rechnung wurde beschlossen, dass ab 2025 eine Empfangspflicht im B2B Bereich besteht. Ab 2027 wird die Empfangspflicht auf die Versandpflicht ausgeweitet. Ab 2028 müssen auch Kleinunternehmen mit unter 800.000 Umsatz auf E-Rechnungen setzten. Ausgenommen sind private Rechungen, Rechnungen ins oder aus dem Ausland, Kleinbetragsrechnungen, sowie steuerfreie Leistungen.

Weitere Informationen und Beschlüsse finden sie hier.

Verwendung in OBS

Sie können bei uns kostenpflichtige Module für den Empfang und/oder den Versand von E-Rechnungen buchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im OBS-Wiki unter:

ZUGFeRD

Aktueller Stand des Gesetzestexts

Aktueller Stand Wachstumschancengesetz für Empfänger einer Rechnung
Aktueller Stand Wachstumschancengesetz für Sender einer Rechnung