TSE

Aus OBS Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auf alle Kassenbetreiber kommt wieder einmal eine Gesetzesänderung zu, welche sie zum Handeln zwingt.

Rechtspflichten

Zum 01.01.2020 treten Änderungen in Kraft welche hauptsächlich aus folgenden wichtigen Teilen besteht:

Bonausgabepflicht

Es besteht die Pflicht einem Kassenkunden einen Bon auszudrucken und mitzugeben.
Auf Grund dieses Gesetzes werden wir ab eine der nächsten Versionen (ca. Mitte Dezember) die Möglichkeit, beim Verkauf zu entscheiden,
ob ein Bon gedruckt werden soll, abschalten.
Ebenso werden wir einen Ausdruck von Geldeingängen, zum Beispiel bei der Zahlung einer Kundenrechnung, zur Verfügung stellen.
Sobald ein entsprechendes Update verfügbar ist, werden wir uns wieder bei Ihnen melden.
Mit diesen Maßnahmen sind sie, was diesen Punkt betrifft, nach unserem Kenntnisstand für den 1.1.2020 gerüstet.

TSE

Weitaus schwieriger und aufwändiger ist dagegen die verpflichtende Einführung eines TSE,
also einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. Diese sollte ursprünglich bis zum 1.1.2020 verpflichtend sein.
Es gibt allerdings eine Nichtbeanstandungsfrist zum 30.09.2020, was allerdings nicht bedeutet, dass sie wirklich bis dahin Zeit haben.
Sie sind dazu verpflichtet eine entsprechende TSE zeitnah, sobald die technischen Vorraussetzungen dafür gegeben sind, einzuführen.

Was aber ist nun eine TSE?
Die TSE ist der wichtigste Teil, der durch die Kassensicherungsverordnung definierten Schutzmaßnahmen, um Integrität,
Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Kassendaten sicherzustellen.
Das Kassensystem (also in ihrem Fall OBS) überträgt die zur Absicherung bestimmten Daten an die TSE.
Diese generiert eine Prüfsumme über die übertragenden Daten und gibt diesen an das Kassensystem zurück.
Diese Prüfsumme muss dann auf dem Kassenbeleg ausgedruckt werden. Ziel des Ganzen ist es, dass Kassenbelege nicht mehr abgeändert werden können.

Eine TSE muss von den Finanzbehörden zertifiziert werden.
Nun haben wir uns auf die Suche nach einem entsprechenden Partner gemacht und sind hierbei auf die Firma fiskaltrust GmbH gestoßen.
Diese Firma hat schon ein sehr ähnliches Projekt in Österreich erfolgreich realisiert, als hier eine ähnliche Kassendatensicherung eingeführt wurde.

Deshalb haben wir und dazu entschlossen, die Notwendigkeit der TSE über die
Lösung der Firma Fiskaltrust zu lösen. Wir befinden uns derzeit in der Realisierung
der entsprechenden Schnittstelle. Rein technisch gibt es hier für zwei
Lösungsmöglichkeiten:

a) Die Integration einer Cloudlösung
b) Die Lösung über einen USB-Stick, welcher als TSE fungiert

Der Vorteil der Cloudlösung ist, dass bei Problemen der TSE (Falls unerwartet Probleme in der Software auftauchen) ein
Update sofort aufgespielt werden kann und sie sich nicht um Softwareupdates kümmern müssen. Falls sie verständlicherweise
Bedenken wegen der Internetkonnektivität an ihrem Kassenstandort haben, können wir sie beruhigen.
In solchen Fällen reicht es aus, dass OBS ein entsprechendes Protokoll führt, wann es in welcher Form zu Problemen kam und dieses
auf dem Bon ausdruckt und für einen Export an die Finanzbehörden bereit hält.

Dieses könnte bei einer Sticklösung nicht vorkommen, dafür müssten sie notfalls
notwendige Updates selber durchführen.
Ebenso sind sie bei der Sticklösung selber für die Archivierung der Daten zuständig,
was bei der Cloudlösung nicht seperat von Nöten ist.
Aus diesen Gründen raten wir zur Cloudlösung, welche auch als Erstes von uns realisiert wird.

HINWEIS:

NEUE INFORMATION VOM 19.08.2020


Durch den Partner fiskaltrust haben wir die Möglichkeit eine Sticklösung zu realisieren, welche zusätzlich eine Sicherung der Daten in der Cloud und eine entsprechende revisionssichere Speicherung zu ermöglichen. Deshalb haben wir uns zur Realiserung dieser Lösung entschieden. Eine Cloudlösung wird zu einem späteren Zeitpunkt auch möglich sein.

Kassenregistrierung

Alle Kassenrechner müssen beim Finanzamt als solche angemeldet werden. Auch dieses ist eigentlich
ab dem 1.1.2020 Pflicht, wurde aber erst einmal verschoben, da es hierfür noch keine Formulare bzw. elektronische Anmeldemöglichkeit gibt.
Hier steht ein fester Zeitpunkt der Einführung noch aus.

Wenn wir die angesprochenen OBS-Updates fertiggestellt und geprüft haben, werden wir die bekannten OBS-Kassen-Nutzer informieren
und werden das entsprechende Update bei diesen aufspielen, sofern sie diesem nicht per Mail widersprechen.

Gerade zu den Punkten 2. und 3. sind die Änderungen auch mit Kosten verbunden. Wir werden sie über diese natürlich informieren,
können Ihnen hierzu aber zu diesem Zeitpunkt noch keine genaueren Angaben machen.

Nötige Tätigkeiten Stand 19.08.2020

Die Nichtbeanstandungszeitspanne bis zum 30.09.2020, auf welchen sich die Länder in Bezug auf die Einrichtung und Benutzung einer TSE geeinigt hat,
nähert sich mit großen Schritten dem Ende.
Deshalb gibt es nun neue Informationen:

Je nach Bundesland haben sich die Fristen zur Einführung der TSE ein wenig verlängert.
Dieses gilt allerdings nicht für alle Bundesländer und auch teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen.

In der folgenden Tabelle haben wir diese Daten zusammengefasst, wobei diese Tabelle keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit hat.
In der Spalte "Spätester Start" finden sie den spätest möglichen Start der TSE,
wobei in vielen Bundesländern zu bedenken ist, dass eine Bestellung einer TSE bis zum Datum,
welche sie in der Spalte "Bestellung bis zum" finden, ausgeführt werden muss und ihren Kassenunterlagen beigelegt werden muss.
Wenn sie also bis zu diesem Zeitpunkt bei uns die OBS-TSE bestellen, erhalten sie zeitnah eine Auftragsbestätigung von uns,
welche sie bitte auch den Unterlagen beilegen.
Ansonsten müssen wir die TSE bis zum 30.09.2020 bei Ihnen zum Laufen bekommen.

Bundesland Spätester Start Bestellung bis zum
Bayern 31.03.2021 30.09.2020
Berlin 31.03.2021 30.08.2020
Brandenburg 31.03.2021 31.08.2020
Bremen 30.09.2020
Baden-Württemberg 31.03.2021
Hessen 31.03.2021 30.09.2020
Mecklenburg-Vorpommern 31.03.2021
Niedersachsen 31.03.2021 31.08.2020
Nordrhein-Westfalen 31.03.2021 30.09.2020
Rheinland-Pfalz 31.03.2021 31.08.2020
Sachsen 31.03.2021 31.08.2020
Sachsen-Anhalt 31.03.2021
Schleswig-Holstein 31.03.2021
Thüringen 31.03.2021
Saarland 31.03.2021
Hamburg 31.03.2021 30.09.2020

Was genau benötigt man konkret, um eine gesetzeskonforme TSE zu betreiben

Eine gesetzeskonforme TSE besteht in Bezug auf OBS auf folgenden Elementen:
1. Hardware-TSE z.B. in Form eines USB-Sticks
2. Zwischensoftware (in unserem Fall fiskaltrust.Middleware) um die Hardware-TSE aus OBS heraus ansprechen zu können und eine Cloudsicherung möglich zu machen
3. OBS-Modul OBS-TSE

Hardware-TSE in Form eines USB-Sticks

Um den Ansprüchen der Finanzverwaltung zu genügen, muss einerseits eine TSE bei Ihnen zum Einsatz kommen.
Da die Bereitstellung einer Cloud-TSE noch aussteht und die Zweckmäßigkeit häufig in Bezug auf die Nutzung von
OBS aus unserer Sicht nicht gegeben ist, haben wir uns dazu entschieden, eine USB-Stick-Lösung zu wählen.
Diese USB-Sticks gibt es von diversen Herstellern, wir haben uns allerdings auf eine Swissbit TSE USB mit 8 GB Speicher als
Empfehlung geeinigt und haben das entsprechende Zertifikat der BSI auch vorliegen.
Dieser Stick ist für 5 Jahre zertifiziert, danach ist leider eine Neuanschaffung von Nöten.

fiskaltrust-Middleware

Die reine TSE, wie z.B. in Form eines USB-Sticks, alleine reicht allerdings nicht, um die Anforderungen der Finanzbehörden zu erfüllen.
Zusätzlich brauchen sie eine Software, welche die TSE auch mit Daten befüllt.
Hierzu benötigen sie die fiskaltrust-Middleware, welche für sich genommen allerdings keine Anschaffungsskosten und keine laufenden Kosten für sie verursacht.
Die Einrichtung dieser Software, welche wir für sie vornehmen würden, wird von uns vorgenommen und nach Aufwand berechnet.

Wie kann ich die anfallenden Daten revisionssicher speichern

Die Speicherung der Daten auf dem USB-Sticks sind an sich ausreichend.
Sie müssen allerdings dafür Sorge tragen, dass die Daten bei einer Finanzamtsprüfung wirklich zur Verfügung stehen.
Und da USB-Sticks nicht die sicherersten bzw. auf den Dauerbetrieb ausgelegten Datenspeicher sind,
bieten wir die Möglichkeit, die Daten revisionssicher in der Cloud zu speichern und die vom Finanzamt benötigten Daten
bequem über die Internetseite von fiskaltrust zu generieren.

Registierungsdaten, um sie bei fiskaltrust anmelden zu können

Um sie nun bei fiskaltrust anmelden zu können, brauchen wir einige Daten von Ihnen. Wir würden sie also bitten, uns das folgende Formular ausgefüllt zukommen zu lassen.

Anmeldeformular für die Eintragung ihrer Firma in das fiskaltrust

Links

Interessante Links zu den Themen:

Offizielle Fragen und Antworten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/FAQ/faq_node.html

Offizielle Internetseite der fiskaltrust GmbH: https://fiskaltrust.de/

Offizielles BMF-Schreiben vom 17.06.2019 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=4