TSE: Unterschied zwischen den Versionen

Aus OBS Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Sehr geehrter OBS-Kunde, wieder einmal kommt eine Gesetzesänderung auf sie zu, welche sie zum Handeln zwingt. Zum 01.01.2020 treten Änderungen in Kraft welc…“)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


wieder einmal kommt eine Gesetzesänderung auf sie zu, welche sie zum Handeln zwingt.
wieder einmal kommt eine Gesetzesänderung auf sie zu, welche sie zum Handeln zwingt.
Zum 01.01.2020 treten Änderungen in Kraft welche hauptsächlich aus folgenden wichtigen Teilen besteht:
Zum 01.01.2020 treten Änderungen in Kraft welche hauptsächlich aus folgenden wichtigen Teilen besteht:


1. Es besteht die Pflicht einem Kassenkunden einen Bon auszudrucken und mitzugeben.
1. Es besteht die Pflicht einem Kassenkunden einen Bon auszudrucken und mitzugeben.
Auf Grund dieses Gesetzes, werden wir ab eine der nächsten Versionen (ca. Mitte Dezember) die Möglichkeit, beim Verkauf zu entscheiden, ob ein Bon gedruckt werden soll, abschalten. Ebenso werden wir einen Ausdruck von Geldeingängen, zum Beispiel bei der Zahlung einer Kundenrechnung, zur Verfügung stellen.
Auf Grund dieses Gesetzes werden wir ab eine der nächsten Versionen (ca. Mitte Dezember) die Möglichkeit, beim Verkauf zu entscheiden, ob ein Bon gedruckt werden soll, abschalten. Ebenso werden wir einen Ausdruck von Geldeingängen, zum Beispiel bei der Zahlung einer Kundenrechnung, zur Verfügung stellen.
Sobald ein entsprechendes Update verfügbar ist, werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Mit diesen Maßnahmen sind sie, was diesen Punkt betrifft, nach unserem Kenntnisstand für den 1.1.2020 gerüstet.
Sobald ein entsprechendes Update verfügbar ist, werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Mit diesen Maßnahmen sind sie, was diesen Punkt betrifft, nach unserem Kenntnisstand für den 1.1.2020 gerüstet.


2. Weitaus schwieriger und aufwändiger ist dagegen die verpflichtende Einführung eines TSE, also einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. Diese sollte ursprünglich bis zum 1.1.2020 verpflichtend sein. Es gibt allerdings eine Nichtbeanstandungsfrist zum 30.09.2020, was allerdings nicht heißt, dass sie wirklich bis dahin Zeit haben. Sie sind dazu verpflichtet eine entsprechende TSE zeitnah, sobald die technischen Vorraussetzungen dafür gegeben sind, einzuführen.
2. Weitaus schwieriger und aufwändiger ist dagegen die verpflichtende Einführung eines TSE, also einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. Diese sollte ursprünglich bis zum 1.1.2020 verpflichtend sein. Es gibt allerdings eine Nichtbeanstandungsfrist zum 30.09.2020, was allerdings nicht bedeutet, dass sie wirklich bis dahin Zeit haben. Sie sind dazu verpflichtet eine entsprechende TSE zeitnah, sobald die technischen Vorraussetzungen dafür gegeben sind, einzuführen.
Was aber ist nun eine TSE.  
Was aber ist nun eine TSE.  
Zeile 26: Zeile 27:
Dieses könnte bei einer Sticklösung nicht vorkommen, dafür müsste sie notfalls  
Dieses könnte bei einer Sticklösung nicht vorkommen, dafür müsste sie notfalls  
notwendige Updates selber durchführen.
notwendige Updates selber durchführen.
Ebenso sind sie bei der Sticklösung selber für die Archivierung der Daten zuständig, was bei der Cloundlösung nicht seperat von Nöten ist.
Ebenso sind sie bei der Sticklösung selber für die Archivierung der Daten zuständig, was bei der Cloudlösung nicht seperat von Nöten ist.
Aus diesen Gründen raten wir zur Cloudlösung, welche auch als Erstes von uns realisiert wird.
Aus diesen Gründen raten wir zur Cloudlösung, welche auch als Erstes von uns realisiert wird.
3. Alle Kassenrechner müssen beim Finanzamt als solche angemeldet werden. Auch dieses ist eigentlich ab dem 1.1.2020 Pflicht, wurde aber erst einmal verschoben, da es hierfür noch keine Formulare bzw. elektronische Anmeldemöglichkeit gibt. Hier steht ein fester Zeitpunkt der Einführung noch aus.
3. Alle Kassenrechner müssen beim Finanzamt als solche angemeldet werden. Auch dieses ist eigentlich ab dem 1.1.2020 Pflicht, wurde aber erst einmal verschoben, da es hierfür noch keine Formulare bzw. elektronische Anmeldemöglichkeit gibt. Hier steht ein fester Zeitpunkt der Einführung noch aus.
Wenn wir die angesprochenen OBS-Updates fertiggestellt und geprüft haben, senden wir Ihnen erneut eine E-Mail zu und werden das entsprechende Update bei euch aufspielen, sofern sie diesem nicht per Mail widersprechen.
Gerade zu den Punkten 2. und 3. sind die Änderungen auch mit Kosten verbunden. Wir werden sie über diese natürlich informieren, können Ihnen hierzu aber zu diesem Zeitpunkt noch keine genaueren Angaben machen.


Interessante Links zu den Themen:
Interessante Links zu den Themen:
Zeile 39: Zeile 45:
https://fiskaltrust.de/
https://fiskaltrust.de/


 
Offizielles BMF-Schreiben vom 17.06.2019
Was fehlt:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Hinweis auf Wiki
Wenn Update verfügbar, neue Mail und automatisches Aufspielen
Kosten
Gesetzesgrundlagen

Version vom 4. Dezember 2019, 09:52 Uhr

Sehr geehrter OBS-Kunde,

wieder einmal kommt eine Gesetzesänderung auf sie zu, welche sie zum Handeln zwingt.

Zum 01.01.2020 treten Änderungen in Kraft welche hauptsächlich aus folgenden wichtigen Teilen besteht:

1. Es besteht die Pflicht einem Kassenkunden einen Bon auszudrucken und mitzugeben. Auf Grund dieses Gesetzes werden wir ab eine der nächsten Versionen (ca. Mitte Dezember) die Möglichkeit, beim Verkauf zu entscheiden, ob ein Bon gedruckt werden soll, abschalten. Ebenso werden wir einen Ausdruck von Geldeingängen, zum Beispiel bei der Zahlung einer Kundenrechnung, zur Verfügung stellen. Sobald ein entsprechendes Update verfügbar ist, werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Mit diesen Maßnahmen sind sie, was diesen Punkt betrifft, nach unserem Kenntnisstand für den 1.1.2020 gerüstet.

2. Weitaus schwieriger und aufwändiger ist dagegen die verpflichtende Einführung eines TSE, also einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. Diese sollte ursprünglich bis zum 1.1.2020 verpflichtend sein. Es gibt allerdings eine Nichtbeanstandungsfrist zum 30.09.2020, was allerdings nicht bedeutet, dass sie wirklich bis dahin Zeit haben. Sie sind dazu verpflichtet eine entsprechende TSE zeitnah, sobald die technischen Vorraussetzungen dafür gegeben sind, einzuführen.

Was aber ist nun eine TSE. Die TSE ist der wichtigste Teil, der durch die Kassensicherungsverordnung definierten Schutzmaßnahmen, um Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Kassendaten sicherzustellen. Das Kassensystem (also in ihrem Fall OBS) überträgt die zur Absicherung bestimmten Daten an die TSE. Diese generiert eine Prüfsumme über die übertragenden Daten und gibt diesen an das Kassensystem zurück. Diese Prüfsumme muss dann auf dem Kassenbeleg ausgedruckt werden. Ziel des Ganzen ist es, dass Kassenbelege nicht mehr abgeändert werden können.

Eine TSE muss von den Finanzbehörden zertifiziert werden. Nun haben wir uns auf die Suche nach einem entsprechenden Partner gemacht und sind hierbei auf die Firma fiskaltrust GmbH gestoßen. Diese Firma hat schon ein sehr ähnliches Projekt in Österreich erfolgreich realisiert, als hier eine ähnliche Kassendatensicherung eingeführt wurde.

Deshalb haben wir und dazu entschlossen, die Notwendigkeit der TSE über die Lösung der Firma Fiskaltrust zu lösen. Wir befinden uns derzeit in der Realisierung der entsprechenden Schnittstelle. Rein technisch gibt es hier für zwei Lösungsmöglichkeiten: a) Die Integration einer Cloudlösung b) Die Lösung über einen USB-Stick, welcher als TSE fungiert

Der Vorteil der Cloudlösung ist, dass bei Problemen der TSE (Falls unerwartet Probleme in der Software auftauchen) ein Update sofort aufgespielt werden kann und sie sich nicht um Softwareupdates kümmern müssen. Falls sie verständlicherweise Bedenken wegen der Internetkonnektivität an ihrem Kassenstandort haben, können wir sie beruhigen. In solchen Fällen reicht es aus, dass OBS ein entsprechendes Protokoll führt, wann es in welcher Form zu Problemen kam und dieses auf dem Bon ausdruckt und für einen Export an die Finanzbehörden bereit hält. Dieses könnte bei einer Sticklösung nicht vorkommen, dafür müsste sie notfalls notwendige Updates selber durchführen. Ebenso sind sie bei der Sticklösung selber für die Archivierung der Daten zuständig, was bei der Cloudlösung nicht seperat von Nöten ist. Aus diesen Gründen raten wir zur Cloudlösung, welche auch als Erstes von uns realisiert wird.

3. Alle Kassenrechner müssen beim Finanzamt als solche angemeldet werden. Auch dieses ist eigentlich ab dem 1.1.2020 Pflicht, wurde aber erst einmal verschoben, da es hierfür noch keine Formulare bzw. elektronische Anmeldemöglichkeit gibt. Hier steht ein fester Zeitpunkt der Einführung noch aus.


Wenn wir die angesprochenen OBS-Updates fertiggestellt und geprüft haben, senden wir Ihnen erneut eine E-Mail zu und werden das entsprechende Update bei euch aufspielen, sofern sie diesem nicht per Mail widersprechen.

Gerade zu den Punkten 2. und 3. sind die Änderungen auch mit Kosten verbunden. Wir werden sie über diese natürlich informieren, können Ihnen hierzu aber zu diesem Zeitpunkt noch keine genaueren Angaben machen.

Interessante Links zu den Themen:

Offizielle Fragen und Antworten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/FAQ/faq_node.html

Offizielle Internetseite der fiskaltrust GmbH: https://fiskaltrust.de/

Offizielles BMF-Schreiben vom 17.06.2019 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=4