TSE
Auf alle Kassenbetreiber kommt wieder einmal eine Gesetzesänderung zu, welche sie zum Handeln zwingt.
Rechtspflichten
Zum 01.01.2020 treten Änderungen in Kraft welche hauptsächlich aus folgenden wichtigen Teilen besteht:
Bonausgabepflicht
Es besteht die Pflicht einem Kassenkunden einen Bon auszudrucken und mitzugeben.
Auf Grund dieses Gesetzes werden wir ab eine der nächsten Versionen (ca. Mitte Dezember) die Möglichkeit, beim Verkauf zu entscheiden,
ob ein Bon gedruckt werden soll, abschalten.
Ebenso werden wir einen Ausdruck von Geldeingängen, zum Beispiel bei der Zahlung einer Kundenrechnung, zur Verfügung stellen.
Sobald ein entsprechendes Update verfügbar ist, werden wir uns wieder bei Ihnen melden.
Mit diesen Maßnahmen sind sie, was diesen Punkt betrifft, nach unserem Kenntnisstand für den 1.1.2020 gerüstet.
TSE
Weitaus schwieriger und aufwändiger ist dagegen die verpflichtende Einführung eines TSE,
also einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. Diese sollte ursprünglich bis zum 1.1.2020 verpflichtend sein.
Es gibt allerdings eine Nichtbeanstandungsfrist bis zum 30.09.2020, was allerdings nicht bedeutet, dass sie wirklich bis dahin Zeit haben.
Sie sind dazu verpflichtet eine entsprechende TSE zeitnah, sobald die technischen Vorraussetzungen dafür gegeben sind, einzuführen.
Was aber ist nun eine TSE?
Die TSE ist der wichtigste Teil, der durch die Kassensicherungsverordnung definierten Schutzmaßnahmen, um Integrität,
Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Kassendaten sicherzustellen.
Das Kassensystem (also in ihrem Fall OBS) überträgt die zur Absicherung bestimmten Daten an die TSE.
Diese generiert eine Prüfsumme über die übertragenden Daten und gibt diesen an das Kassensystem zurück.
Diese Prüfsumme muss dann auf dem Kassenbeleg ausgedruckt werden. Ziel des Ganzen ist es, dass Kassenbelege nicht mehr abgeändert werden können.
Eine TSE muss von den Finanzbehörden zertifiziert werden.
Nun haben wir uns auf die Suche nach einem entsprechenden Partner gemacht und sind hierbei auf die Firma fiskaltrust GmbH gestoßen.
Diese Firma hat schon ein sehr ähnliches Projekt in Österreich erfolgreich realisiert, als hier eine ähnliche Kassendatensicherung eingeführt wurde.
Deshalb haben wir und dazu entschlossen, die Notwendigkeit der TSE über die
Lösung der Firma Fiskaltrust zu lösen. Wir befinden uns derzeit in der Realisierung
der entsprechenden Schnittstelle. Rein technisch gibt es hier für zwei
Lösungsmöglichkeiten:
a) Die Integration einer Cloudlösung
b) Die Lösung über einen USB-Stick, welcher als TSE fungiert
Der Vorteil der Cloudlösung wäre, dass bei Problemen der TSE (Falls unerwartet Probleme in der Software auftauchen) ein
Update sofort aufgespielt werden kann und sie sich nicht um Softwareupdates kümmern müssen. Falls sie verständlicherweise
Bedenken wegen der Internetkonnektivität an ihrem Kassenstandort haben, können wir sie beruhigen.
In solchen Fällen reicht es aus, dass OBS ein entsprechendes Protokoll führt, wann es in welcher Form zu Problemen kam und dieses
auf dem Bon ausdruckt und für einen Export an die Finanzbehörden bereit hält.
Problem bei der Cloudlösung ist, dass zum Zeitpunkt 21.08.2020 immer noch keine Entscheidung getroffen wurden, ob
diese Lösungen rechtskonform sind und auch noch keine Zertifizierung von der BSI erhalten haben.
Die schon zertifizierte Sticklösung ist zum Zeitpunkt 21.08.2020 die einzige rechtskonforme Variante, weshalb wir uns zum Start für diese entschieden haben.
NEUE INFORMATION VOM 19.08.2020
Durch den Partner fiskaltrust haben wir die Möglichkeit eine Sticklösung zu realisieren, welche zusätzlich eine Sicherung der Daten in der Cloud
und eine entsprechende revisionssichere Speicherung zu ermöglichen.
Deshalb haben wir uns zur Realiserung dieser Lösung entschieden.
Eine Cloudlösung wird zu einem späteren Zeitpunkt auch möglich sein.
Kassenregistrierung
Alle Kassenrechner müssen beim Finanzamt als solche angemeldet werden. Auch dieses ist eigentlich
ab dem 1.1.2020 Pflicht, wurde aber erst einmal verschoben, da es hierfür noch keine Formulare bzw. elektronische Anmeldemöglichkeit gibt.
Hier steht ein fester Zeitpunkt der Einführung noch aus.
Nötige Tätigkeiten Stand 19.08.2020
Die Nichtbeanstandungszeitspanne bis zum 30.09.2020, auf welchen sich die Länder in Bezug auf die Einrichtung und Benutzung einer TSE geeinigt hat,
nähert sich mit großen Schritten dem Ende.
Deshalb gibt es nun neue Informationen:
Je nach Bundesland haben sich die Fristen zur Einführung der TSE ein wenig verlängert.
Dieses gilt allerdings nicht für alle Bundesländer und auch teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In der folgenden Tabelle haben wir diese Daten zusammengefasst, wobei diese Tabelle keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit hat.
In der Spalte "Spätester Start" finden sie den spätestmöglichen Start der TSE.
Es ist aber zu bedenken, dass diese erneuerte Verzögerung der TSE-Einführung in vielen Bundesländern an Bedingungen geknüpft sind.
Häufig muss nämlich bis zum Datum, welches sie in der Spalte "Bestellung bis zum" finden, eine TSE von ihrer Seite bestellt worden sein.
Wenn sie also bis zu diesem Zeitpunkt bei uns die OBS-TSE bestellen, erhalten sie zeitnah eine Auftragsbestätigung von uns,
welche sie bitte mit der Bestellung den Kassenunterlagen beilegen.
Wenn die Bestellung nicht bis zum Sticktag eintrifft, muss die TSE bis zum 30.09.2020 bei Ihnen eingeführt werden.
Bundesland | Spätester Start | Bestellung bis zum |
---|---|---|
Bayern | 31.03.2021 | 30.09.2020 |
Berlin | 31.03.2021 | 30.08.2020 |
Brandenburg | 31.03.2021 | 31.08.2020 |
Bremen | 30.09.2020 | |
Baden-Württemberg | 31.03.2021 | |
Hessen | 31.03.2021 | 30.09.2020 |
Mecklenburg-Vorpommern | 31.03.2021 | |
Niedersachsen | 31.03.2021 | 31.08.2020 |
Nordrhein-Westfalen | 31.03.2021 | 30.09.2020 |
Rheinland-Pfalz | 31.03.2021 | 31.08.2020 |
Sachsen | 31.03.2021 | 31.08.2020 |
Sachsen-Anhalt | 31.03.2021 | |
Schleswig-Holstein | 31.03.2021 | |
Thüringen | 31.03.2021 | |
Saarland | 31.03.2021 | |
Hamburg | 31.03.2021 | 30.09.2020 |
Was genau benötigt man konkret, um eine gesetzeskonforme TSE zu betreiben
Eine gesetzeskonforme TSE besteht in Bezug auf OBS aus folgenden Elementen:
1. Hardware-TSE z.B. in Form eines USB-Sticks
2. Zwischensoftware (in unserem Fall fiskaltrust.Middleware) um die Hardware-TSE aus OBS heraus ansprechen zu können und eine Cloudsicherung möglich zu machen
3. OBS-Modul OBS-TSE
Hardware-TSE in Form eines USB-Sticks
Um die Ansprüche der Finanzverwaltung zu erfüllen, müssen Kassenvorgänge durch eine TSE signiert und gespeichert werden.
Da die Bereitstellung einer Cloud-TSE noch aussteht und die Zweckmäßigkeit häufig in Bezug auf die Nutzung von
OBS aus unserer Sicht nicht gegeben ist, haben wir uns dazu entschieden, eine USB-Stick-Lösung zu wählen.
Diese USB-Sticks gibt es von diversen Herstellern, wir haben uns allerdings auf eine Swissbit TSE USB mit 8 GB Speicher als
Empfehlung geeinigt und haben das entsprechende Zertifikat der BSI auch vorliegen.
Dieser Stick ist für 5 Jahre zertifiziert, danach ist eine Neuanschaffung von Nöten.
fiskaltrust-Middleware
Die reine TSE, wie z.B. in Form eines USB-Sticks, alleine reicht allerdings nicht, um die Anforderungen der Finanzbehörden zu erfüllen.
Zusätzlich brauchen sie eine Software, welche die TSE auch mit Daten befüllt.
Hierzu benötigen sie die fiskaltrust-Middleware, welche für sich genommen allerdings keine Anschaffungsskosten und keine laufenden Kosten für sie verursacht.
Die Einrichtung dieser Software, welche wir für sie vornehmen würden, wird von uns vorgenommen und nach Aufwand berechnet.
OBS-Modul OBS-TSE
Dieses kostenpflichtige Modul muss von Ihnen bestellt und von uns eingerichtet werden, damit ihre Kasse den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Wie kann ich die anfallenden Daten revisionssicher speichern
Die Speicherung der Daten auf dem USB-Sticks sind an sich ausreichend.
Sie müssen allerdings dafür Sorge tragen, dass die Daten bei einer Finanzamtsprüfung wirklich zur Verfügung stehen.
Und da USB-Sticks nicht die sicherersten bzw. auf den Dauerbetrieb ausgelegten Datenspeicher sind,
bieten wir die Möglichkeit, die Daten revisionssicher in der Cloud zu speichern und die vom Finanzamt benötigten Daten
bequem über die Internetseite von fiskaltrust zu generieren.
Registierungsdaten, um sie bei fiskaltrust anmelden zu können
Um sie nun bei fiskaltrust anmelden zu können, brauchen wir einige Daten von Ihnen.
Wir würden sie also bitten, uns das folgende Formular ausgefüllt zukommen zu lassen.
Um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden übernehmen wir diese Schritt für sie.
Anmeldeformular für die Eintragung ihrer Firma in das fiskaltrust
Links
Interessante Links zu den Themen:
Offizielle Fragen und Antworten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/FAQ/faq_node.html
Offizielle Internetseite der fiskaltrust GmbH: https://fiskaltrust.de/
Offizielles BMF-Schreiben vom 17.06.2019 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=4