Informationen/Digitalpaket Mehrwertsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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=Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket=
Ab dem 01.07.2021 gelten Neuerungen bezüglich der Umsatzsteuer für den Versandhandel an Endverbraucher innerhalb der EU. Bislang musste die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen am Leistungsort – also in Deutschland – abgeführt werden. Erst ab einem Umsatz von 35.000,-€ in einem anderen EU-Staat (Niederlande und Luxemburg 100.000,-€) entstand die Umsatzsteuerpflicht im Land des Warenempfängers. In diesem Fall musste die Rechnung für einen Kunden in Frankreich mit 20% Umsatzsteuer ausgestellt werden, die Umsatzsteuer war in Frankreich abzuführen. Dieses Verfahren wurde nunmehr durch ein europäisches Lieferschwellenkonzept abgelöst. Es gilt jetzt eine Lieferschwelle für alle EU-Auslandsumsätze von 10.000,-€ (nicht mehr pro Land!). Händler die für mindestens 10.001,-€ pro Jahr Umsätze in der EU außerhalb ihres Heimatlandes mit Endverbrauchern ohne Umsatzsteuer-ID tätigen, werden in den jeweiligen Empfängerländern steuerpflichtig.<br />
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Um das Verfahren zu vereinfachen, können in OBS Bruttorechnungen ohne Mehrwertsteuerausweis erstellt werden.<br />
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Die getätigten Umsätze müssen dann quartalsweise pro Empfängerland über den „One-Stop-Shop“ des Bundeszentralamtes für Steuern gemeldet werden. Das BZSt vereinnahmt dann die Umsatzsteuer und verteilt sie auf die Empfängerländer.<br />
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Zur Erstellung dieser Meldung benötigt man eine Aufschlüsselung aller Bruttoumsätze pro EU-Land und Quartal.
Diese Sonderauswertung kann bei Bedarf beim OBS-Support angefordert werden.

Aktuelle Version vom 26. Juli 2021, 14:35 Uhr

Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Ab dem 01.07.2021 gelten Neuerungen bezüglich der Umsatzsteuer für den Versandhandel an Endverbraucher innerhalb der EU. Bislang musste die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen am Leistungsort – also in Deutschland – abgeführt werden. Erst ab einem Umsatz von 35.000,-€ in einem anderen EU-Staat (Niederlande und Luxemburg 100.000,-€) entstand die Umsatzsteuerpflicht im Land des Warenempfängers. In diesem Fall musste die Rechnung für einen Kunden in Frankreich mit 20% Umsatzsteuer ausgestellt werden, die Umsatzsteuer war in Frankreich abzuführen. Dieses Verfahren wurde nunmehr durch ein europäisches Lieferschwellenkonzept abgelöst. Es gilt jetzt eine Lieferschwelle für alle EU-Auslandsumsätze von 10.000,-€ (nicht mehr pro Land!). Händler die für mindestens 10.001,-€ pro Jahr Umsätze in der EU außerhalb ihres Heimatlandes mit Endverbrauchern ohne Umsatzsteuer-ID tätigen, werden in den jeweiligen Empfängerländern steuerpflichtig.

Um das Verfahren zu vereinfachen, können in OBS Bruttorechnungen ohne Mehrwertsteuerausweis erstellt werden.

Die getätigten Umsätze müssen dann quartalsweise pro Empfängerland über den „One-Stop-Shop“ des Bundeszentralamtes für Steuern gemeldet werden. Das BZSt vereinnahmt dann die Umsatzsteuer und verteilt sie auf die Empfängerländer.

Zur Erstellung dieser Meldung benötigt man eine Aufschlüsselung aller Bruttoumsätze pro EU-Land und Quartal. Diese Sonderauswertung kann bei Bedarf beim OBS-Support angefordert werden.