SEPA Überweisung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer, DTAUS-Dateien ...) wird am 01.02.2014 eingestellt. Der Geschäftszahlungsverkehr (insbesondere der | |||
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'''muss bis zum 1. Februar 2014 komplett umgestellt sein!''' | '''muss bis zum 1. Februar 2014 komplett umgestellt sein!''' Nationale als auch internationale Überweisungen und Lastschriften sind ab diesem Zeitpunkt nur noch im SEPA-XML-Format möglich. | ||
Lastschriften | |||
Zur Zeit können '''beide Verfahren parallel''' benutzt werden. In dieser Übergangszeit sollten die nötigen SEPA Strukturen bereits eingerichtet, und natürlich auch schon genutzt werden, damit es am 01.02.2014 nicht zur Handlungsnot kommt. | |||
== Umstellung auf ein SEPA-Mandat == | |||
Für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ist eine Nutzungsvereinbarung mit der Hausbank notwendig. | |||
== Umstellung auf das SEPA-Verfahren im OBS == | |||
Auf der Seite [[OBS/SEPA_Verfahren_im_OBS|SEPA-Verfahren im OBS]] finden Sie alle Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr im OBS: Mit Hinweisen zu den jetzt '''notwendigen Änderungen bei Überweisungen''' und eine Anleitung für den '''Umgang mit bestehenden Lastschriften'''. | |||
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Aktuelle Version vom 8. September 2016, 10:26 Uhr
Die SEPA Überweisung (Single Euro Payments Area) ist das Mittel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und Island zu ermöglichen.
SEPA Überweisung - Schnelleinstieg
Die Umstellung des bisherigen Zahlungsverkehrs auf den SEPA Zahlungsverkehr beinhaltet im Grunde: Statt der Kontonummer wird im Zahlungsverkehr (Überweisungen/Lastschriften) dann die "IBAN" angegeben ("International Bank Account Number"), und statt der Bankleitzahl dann der "BIC" ("Bank Identifier Code"). Schon jetzt sind diese Nummern auf jedem Kontoauszug zu finden.
Der Hintergrund ist eine Vereinheitlichung von Kontonummern und Bankleitzahlen für den gesamten EU-Raum und weitere sich anschließende Staaten - und auch der Zahlungverkehr innerhalb von Deutschland funktioniert genau nach diesem Standard. Die bisherigen Verfahren für ausländischen Zahlungverkehr mit zusätzlichen Nummern und Codes werden mit dem neuen Standard überflüssig.
Bislang eingezogene Gebühren für den Auslandszahlungsverkehr entfallen - das kann für manchen Unternehmer eine spürbare Entlastung sein. Die Währung einer SEPA Überweisung ist immer EURO, auch wenn das betroffene Land eine andere Währung hat.
Die "EU-Standardüberweisung" ist schon der Vorreiter für das neue SEPA Verfahren - nun kann dieses Verfahren aber auch für Lastschriften von ausländischen Kunden/Konten angewendet werden. Das gilt sowohl für das aktive Einziehen einer Lastschrift sowie auch die passive Auftragsgabe einer Lastschrift über ein ausländisches Konto.
Aufbau von IBAN und BIC
Eine IBAN kann bis zu 34 Zeichen lang sein (nur Großbuchstaben und Ziffern). Am Anfang stehen immer ein zweistelliges Länderkürzel ("DE" für Deutschland, "AT" für Österreich usw.) und eine zweistellige Prüfziffer. Die nachfolgenden Zeichen sind länderabhängig: So folgen in Deutschland z.B. die Bankleitzahl, bestehend aus 8 Ziffern, und die Kontonummer, die immer auf 10 Stellen mit führenden Nullen aufgefüllt wird (dabei sind andere Zeichen als Ziffern, z.B. "-" in der Kontonummer wegzulassen).
Beispiel: BLZ 29250150, Kto 2-502935 wird zu DExx292501500002502935, der Rückschluss von der IBAN auf die Bankleitzahl und die Kontonummer sind ebenfalls nach dem beschriebenen Schema möglich. Die Darstellung einer IBAN mit Leerzeichen nach jeder 4. Stelle dient der besseren Übersichtlichkeit - die Leerzeichen sind aber kein Teil der tatsächliche gespeicherten IBAN.
Der BIC ("Bank Identifier Code") ist die für den gesamten Zahlungsraum umgewandelte Bankleitzahl, von 8 Ziffern auf eine 8- oder 11-stellige Buchstaben-/Ziffernkombination. Die neuen BICs für vorhandene Bankleitzahlen sind den entsprechend vorhandenen Tabellen zu entnehmen.
Der Aufbau einer BIC: die ersten 4 Buchstaben geben den Namen der Bank wieder (z.B. "BRLA" für Kreissparkasse Bremerhaven/Land Hadeln), dann folgen 2 Buchstaben für das Land der jeweiligen Bank, z.B. "DE" für Deutschland, zwei Buchstaben für den Ort , z.B. "21", schließlich können noch drei Buchstaben folgen, z.B. für die Filiale "BRK" - oder aber es folgt auch nichts oder "XXX" (gleichwertig mit nichts). Alle Buchstaben sind als Großbuchstaben anzugeben, also z.B. "BRLADE21BRK".
Ermittlung der IBAN und BIC
Die IBAN und der BIC der eigenen Konten ist schon jetzt auf jedem Kontoauszug vorhanden, kann also einfach abgelesen werden.
Um die IBAN und BIC fremder Konten zu erfahren, gibt es mehrere Wege:
1. Erfragen der IBAN und BIC beim Kontoinhaber
2. auf eingegangene Rechnungen schauen, dort steht ggf. schon die IBAN und die BIC
3. nach dem oben geschriebenen Verfahren - und mit sogenannten IBAN Rechnern für die Prüfziffer in der IBAN - die IBAN und die BIC ermitteln, dieses Verfahren eignet sich nur für Konten ohne Unterkonten
Zeitlimit für die Einführung von SEPA Überweisungen
Das SEPA Verfahren ist seit November 2010 im EU-Raum verfügbar. In den Ländern, die an SEPA teilnehmen wollen, müssen bis November 2014 deren Banken auf dieses Verfahren umgestellt haben. Ob schon jetzt eine solche Bank das SEPA Verfahren unterstützt, ist an der Existenz der entsprechenden BIC in bestehenden allgemein zugänglichen Tabellen zu erkennen.
Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer, DTAUS-Dateien ...) wird am 01.02.2014 eingestellt. Der Geschäftszahlungsverkehr (insbesondere der
Lastschrifteinzug)
muss bis zum 1. Februar 2014 komplett umgestellt sein! Nationale als auch internationale Überweisungen und Lastschriften sind ab diesem Zeitpunkt nur noch im SEPA-XML-Format möglich.
Zur Zeit können beide Verfahren parallel benutzt werden. In dieser Übergangszeit sollten die nötigen SEPA Strukturen bereits eingerichtet, und natürlich auch schon genutzt werden, damit es am 01.02.2014 nicht zur Handlungsnot kommt.
Umstellung auf ein SEPA-Mandat
Für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ist eine Nutzungsvereinbarung mit der Hausbank notwendig.
Umstellung auf das SEPA-Verfahren im OBS
Auf der Seite SEPA-Verfahren im OBS finden Sie alle Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr im OBS: Mit Hinweisen zu den jetzt notwendigen Änderungen bei Überweisungen und eine Anleitung für den Umgang mit bestehenden Lastschriften.