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| Die SEPA Überweisung (Single Euro Payments Area) ist das Mittel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und Island zu ermöglichen. | | Die SEPA Überweisung (Single Euro Payments Area) ist das Mittel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und Island zu ermöglichen. |
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| == SEPA Überweisung - Schnelleinstieg == | | == SEPA Überweisung - Schnelleinstieg == |
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| Die Umstellung des bisherigen Zahlungsverkehrs auf den SEPA Zahlungsverkehr beinhaltet im Grunde: Statt der Kontonummer wird im Zahlungsverkehr (Überweisungen/Lastschriften) dann die "IBAN" angegeben ("International Bank Account Number"), und statt der Bankleitzahl dann der "BIC" ("Bank Identifier Code"). Schon jetzt sind diese Nummern auf jedem Kontoauszug zu finden. | | Die Umstellung des bisherigen Zahlungsverkehrs auf den SEPA Zahlungsverkehr beinhaltet im Grunde: Statt der Kontonummer wird im Zahlungsverkehr (Überweisungen/Lastschriften) dann die "IBAN" angegeben ("International Bank Account Number"), und statt der Bankleitzahl dann der "BIC" ("Bank Identifier Code"). '''Schon jetzt sind diese Nummern auf jedem Kontoauszug zu finden.''' |
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| Der Hintergrund ist eine Vereinheitlichung von Kontonummern und Bankleitzahlen für den gesamten EU-Raum und weitere sich anschließende Staaten - und auch der Zahlungverkehr innerhalb von Deutschland funktioniert genau nach diesem Standard. | | Der Hintergrund ist eine Vereinheitlichung von Kontonummern und Bankleitzahlen für den gesamten EU-Raum und weitere sich anschließende Staaten - und auch der Zahlungverkehr innerhalb von Deutschland funktioniert genau nach diesem Standard. |
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| Der Aufbau einer BIC: die ersten 4 Buchstaben geben den Namen der Bank wieder (z.B. "BRLA" für Kreissparkasse Bremerhaven/Land Hadeln), dann folgen 2 Buchstaben für das Land der jeweiligen Bank, z.B. "DE" für Deutschland, zwei Buchstaben für den Ort , z.B. "21", schließlich können noch drei Buchstaben folgen, z.B. für die Filiale "BRK" - oder aber es folgt auch nichts oder "XXX" (gleichwertig mit nichts). Alle Buchstaben sind als Großbuchstaben anzugeben, also z.B. "BRLADE21BRK". | | Der Aufbau einer BIC: die ersten 4 Buchstaben geben den Namen der Bank wieder (z.B. "BRLA" für Kreissparkasse Bremerhaven/Land Hadeln), dann folgen 2 Buchstaben für das Land der jeweiligen Bank, z.B. "DE" für Deutschland, zwei Buchstaben für den Ort , z.B. "21", schließlich können noch drei Buchstaben folgen, z.B. für die Filiale "BRK" - oder aber es folgt auch nichts oder "XXX" (gleichwertig mit nichts). Alle Buchstaben sind als Großbuchstaben anzugeben, also z.B. "BRLADE21BRK". |
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| == Ermittlung der IBAN und BIC für fremde Konten == | | == Ermittlung der IBAN und BIC == |
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| Der sicherste und beste Weg ist: Sie fragen einfach den Kontoinhaber. Oder wenn Sie Rechnungen
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| bezahlen müssen, sind neben der deutschen Bankverbindung immer öfter bereits IBAN und BIC auf
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| der Rechnung vorgedruckt.
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| Anders sieht es aus, wenn Sie als Unternehmer eine große Kundendatenbank haben und jeden
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| Monat tausend Lastschriften an Ihre Bank einliefern. Dann möchten Sie natürlich Ihre Datenbank
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| möglichst automatisch umstellen. Das geht zwar, hat aber einige Tücken:
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| Im Prinzip können Sie, wie oben beschrieben, "DE", die zweistellige Prüfziffer, die achtstellige
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| Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer einfach hintereinander hinschreiben. Sie müssen
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| lediglich die Prüfziffer korrekt ermitteln, wofür es im Internet zahlreiche "IBAN-Rechner" gibt (und
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| natürlich können Sie das auch mit KONTOPRUEF tun). Dazu ermitteln Sie aus der Bankleitzahl den
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| BIC (gerne auch mit KONTOPRUEF), und das wäre im Prinzip auch schon alles, wenn es nicht
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| das Elend mit den Unterkonten gäbe. Manche Banken bieten ihren Kunden an, unter einer
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| "Stammnummer" (was oft die Kundennummer ist) mehrere Konten zu führen (z.B. ein Privatkonto,
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| ein Geschäftskonto, eines für Mieteinnahmen o.ä.). Meistens werden diese "Unterkonten" einfach an
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| die Kontonummer (samt Prüfziffer) angehängt: so könnte z.B. ein Kontoinhaber mit der
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| Kundennummer 123456 die Konten 123456600, 123456601, 123456602 usw. haben
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| (123456=Kundenstammnummer, 6=Prüfziffer, 00/01/02...=Unterkontonummer). So weit, so gut. Das
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| Drama nimmt erst dann seinen Lauf, wenn der Kontoinhaber diese ganzen Unterkonten nicht
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| braucht – denn dann führt er nur ein einziges Konto (das bankintern als Unterkonto 00 geführt wird) –
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| und kann die Unterkontonummer im Zahlungsverkehr auch weglassen! Das wäre alleine auch noch
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| nicht so schlimm, aber die IBAN muss aus der vollständigen Kontonummer (inkl. Unterkonto)
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| gebildet werden!
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| Das stellt Sie vor folgendes Problem: Besteht die Kontonummer 1234566...
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| ...aus der Kundennummer 1234, der Prüfziffer 5 und dem Unterkonto 66...
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| ...oder aus der Kundennummer 123456, der Prüfziffer 6 und dem (weggelassenen) Unterkonto 00?
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| Beide Kontonummern (also 12345666 und 123456600) werden Ihnen von jeder
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| Kontonummernprüfungssoftware als OK gemeldet, was auch korrekt ist, da das Unterkonto 00 ja
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| offiziell weggelassen werden darf. Im ersten Fall erhalten Sie jedoch (beispielsweise mit der BLZ
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| 76070012) die IBAN DE74760700120001234566, im zweiten Fall die IBAN
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| DE58760700120123456600. Welche ist nun richtig?
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| Die richtige Lösung ist: der zweite Fall ist korrekt (also mit angehängter 00). Das ist jedoch gar nicht
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| so einfach zu ermitteln, denn um das herauszufinden, muss man in der Bankleitzahlentabelle das
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| jeweilige Prüfverfahren für diese Bankleitzahl herausfinden, in den über 130 verschiedenen
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| Prüfzifferverfahren nachsehen, ob es bei diesem Verfahren überhaupt Unterkontonummern gibt, die
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| weggelassen werden können, und schließlich mit internen Prüfzifferberechnungen ermitteln, ob die
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| Variante mit oder ohne Unterkonto eine korrekte Prüfziffer ergibt. (Falls zufällig beide Varianten eine
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| korrekte Prüfziffer ergeben, lässt sich die IBAN nicht zweifelsfrei ermitteln; dies kommt nach unserer
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| Erfahrung aber nur höchst selten vor.)
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| Falls Sie also irgendwelche "IBAN-Konverter" einsetzen wollen, testen Sie die Software erst mit den
| | Die IBAN und der BIC der eigenen Konten ist schon jetzt auf jedem Kontoauszug vorhanden, kann also einfach abgelesen werden. |
| obigen Prüfdaten. Sollten Sie die erste IBAN-Variante erhalten (mit ...66 am Ende der IBAN), taugt
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| die Software nichts. (KONTOPRUEF macht es natürlich richtig...) :-)
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| Die Bundesbank will ab Juni 2013 IBAN-Regeln veröffentlichen, um derlei Zweifelsfälle eindeutig
| | Um die IBAN und BIC fremder Konten zu erfahren, gibt es mehrere Wege: <br> |
| entscheiden zu können. Ob man da als Normalsterblicher allerdings herankommt, ist derzeit noch
| | 1. Erfragen der IBAN und BIC beim Kontoinhaber <br> |
| unbekannt (ein simpler Internet-Download soll offenbar nicht angeboten werden). Abgesehen davon
| | 2. auf eingegangene Rechnungen schauen, dort steht ggf. schon die IBAN und die BIC <br> |
| halte ich den Veröffentlichungstermin sowieso für mindestens zwei Jahre zu spät – wer SEPA
| | 3. nach dem oben geschriebenen Verfahren - und mit sogenannten IBAN Rechnern für die Prüfziffer in der IBAN - die IBAN und die BIC ermitteln, dieses Verfahren eignet sich nur für Konten ohne Unterkonten |
| ernsthaft angegangen ist, ist bis dahin mit seiner Umstellung ohnehin schon fertig, so dass
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| höchstens noch ein paar Nachzügler davon profitieren können, die alles bis zur letzten Sekunde
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| aufgeschoben haben...
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| == Zeitlimit für die Einführung von SEPA Überweisungen == | | == Zeitlimit für die Einführung von SEPA Überweisungen == |
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| Seit November 2010 ist SEPA EU-weit möglich; Nicht-EU- bzw.
| | Das SEPA Verfahren ist seit November 2010 im EU-Raum verfügbar. In den Ländern, die an SEPA teilnehmen wollen, müssen bis November 2014 deren Banken auf dieses Verfahren umgestellt haben. Ob schon jetzt eine solche Bank das SEPA Verfahren unterstützt, ist an der Existenz der entsprechenden BIC in bestehenden allgemein zugänglichen Tabellen zu erkennen. |
| Nicht-EURO-Länder haben für die vollständige Unterstützung noch bis November 2014 Zeit. Ob eine
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| Bank in einem solchen Land bereits "SEPA-fähig" ist, können Sie z.B. mit unserer BIC-Prüfung
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| testen.
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| Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer, DTAUS-Dateien etc.) wird
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| am '''01.02.2014 eingestellt''' (mit Ausnahme bestimmter Lastschriften, die für den normalen
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| geschäftlichen Zahlungsverkehr jedoch irrelevant sind; hier sind nationale "Verlängerungen" bis zum
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| 01.02.2016 möglich). Es ist Banken auch freigestellt, von ihren Kunden, die Verbraucher sind, bis
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| zum 01.02.2016 weiterhin Aufträge mit Kontonummer und Bankleitzahl anzunehmen und bei der
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| Verarbeitung in IBAN und BIC zu konvertieren. Welche und wieviele Banken davon Gebrauch
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| machen werden, ist derzeit noch unbekannt (vermutlich sogar bei den Banken selbst). Und das gilt
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| nur für Überweisungen von Verbrauchern! Der Geschäftszahlungsverkehr (insbesondere der
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| Lastschrifteinzug) '''muss bis zum 1. Februar 2014 komplett umgestellt sein!'''
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| Momentan befinden wir uns also in einer Phase, in der '''beide Verfahren parallel''' nebeneinander
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| verwendet werden können. Dies sollte man nutzen, um parallel zu bestehenden Infrastrukturen
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| bereits die nötigen SEPA-Mechanismen aufzubauen, damit keine "harte" Umstellung an einem
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| bestimmten Tag nötig wird.
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| == Neuerungen bei SEPA Überweisungen ==
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| === neue Datei-Formate ===
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| SEPA-Aufträge werden nicht mehr als DTAUS-, sondern als XML- Dateien bei der Bank
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| eingeliefert. Ihre Software, die bisher DTAUS- Dateien erzeugt hat, muss daher künftig XML-Dateien
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| erzeugen; und Ihre Software, die bisher die DTAUS-Dateien zur Bank übertragen hat, muss künftig
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| die XML-Dateien zur Bank übertragen. Das geht (noch?) nicht bei allen Banken mit HBCI, so dass
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| Sie bei Ihrer Bank u.U. einen EBICS-Zugang einrichten (und EBICS-fähige Banksoftware wie z.B.
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| Windata Professional beschaffen) müssen. Falls Sie schon einen EBICS-Zugang haben, muss
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| dieser für die neuen SEPA-Auftragsarten (i.d.R. "CCT" für Überweisungen und "CDD" für
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| Lastschriften) freigeschaltet werden.
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| Falls Sie derzeit Kontoauszüge im MT940-Format bei Ihrer Bank abholen, können Sie das auch
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| weiterhin tun (in den Subfeldern 30 und 31 des Mehrzweckfelds 86 für Bankleitzahl und
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| Kontonummer des Absenders stehen dann eben BIC und IBAN). Es gibt nun im Rahmen von SEPA
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| allerdings auch "modernere" Kontoauszüge im XML-Format namens "camt.053". Diese können Sie
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| bei Ihrer Bank zusätzlich oder anstatt der MT940-Auszüge bestellen. Wir tun das gerade und
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| werden Ihnen in Kürze an dieser Stelle über unsere Erfahrungen damit berichten.
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| === neue Fristen für Lastschrifteinreicher ===
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| Die Fristen haben sich geändert. Bisher liefern Sie DTAUS-Lastschriftdateien "irgendwann" ein; Ihre Bank bucht die
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| Lastschriften "baldmöglichst" (z.B. noch am selben Tag, wenn Sie vor 12 Uhr eingeliefert haben);
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| Sie erhalten die Summe nach zwei Bankarbeitstagen valutiert; und beim Kunden wird die Lastschrift
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| nach der "Banklaufzeit" (0 bis 2 Tage später) abgebucht.
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| '''Jetzt neu:''' Eine SEPA-Lastschrift findet an einem genau '''bestimmten Buchungstag''' statt – an diesem Tag
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| steht beim Kunden die Lastschrift und bei Ihnen die Gutschrift im Kontoauszug. Dieses Datum
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| müssen Sie im Lastschriftauftrag festlegen und dem Kunden mindestens 14 Tage vorher mitteilen
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| (diese Frist kann allerdings einzelvertraglich verkürzt werden und z.B. in der Rechnung angegeben
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| werden: "Rechnungsbetrag wird am XX.XX.XXXX von Ihrem Konto abgebucht").
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| Als nächsten Schritt müssen Sie Ihre Aufträge aufteilen nach
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| einmaligen/erstmaligen/wiederholten/letzten Lastschriften (also ob Sie von diesem Konto dieses
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| Kunden erstmalig abbuchen oder schon einmal abgebucht haben oder dies nie wieder tun werden
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| etc.). Für die ersten beiden Varianten gilt eine Einreichungsfrist von fünf Bankarbeitstagen (Ihre Bank
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| kann eine noch längere Frist vorschreiben), für die letzten beiden eine Frist von zwei
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| Bankarbeitstagen (Ihre Bank kann eine längere Frist vorschreiben).
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| Das bedeutet: Sie müssen sich künftig merken, von welchem Konto welches Kunden Sie
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| bereits abgebucht haben (zumindest wenn Sie aus der verkürzten Frist bei wiederholten
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| Lastschriften, z.B. bei Abonnements, profitieren wollen und nicht alle Lastschriften grundsätzlich als
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| "einmalig" einliefern).
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| Allzufrüh dürfen Sie aber auch wieder nicht einliefern: Je nach Bank frühestens 14 oder 30
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| (diesmal Kalender-, nicht Bankarbeits-!)Tage vor dem Buchungsdatum. Je nach Lage von
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| Wochenenden und Feiertagen kann das "Einlieferungszeitfenster" also verflixt kurz sein!
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| Der Einzug wird Ihnen – je nach Bank – nach null, zwei oder gar fünf Bankarbeitstagen nach
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| dem Buchungsdatum valutiert; da gibt es derzeit noch einen ziemlichen Wildwuchs (bisher wurden
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| DTAUS-Einzüge i.d.R. stets nach zwei Bankarbeitstagen valutiert, unabhängig von der jeweiligen
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| Bank).
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| Wenn Ihnen also z.B. Ihre Bank für erst- oder einmalige Lastschriften eine Einlieferung "sechs
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| Bankarbeitstage vorher, bis 12 Uhr" vorschreibt, Sie das Geld erst fünf Bankarbeitstage nach dem
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| Buchungsdatum valutiert bekommen und dann noch ein paar Wochenenden und/oder Feiertage wie
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| Weihnachten oder Ostern dazwischen liegen, kann es von der Kundenbestellung (z.B. in Ihrem
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| Online-Shop) bis zur Valutierung auf Ihrem Konto fast drei Wochen dauern! Sie sollten sich also fürs
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| "SEPA-Zeitalter" frühzeitig eine geeignete "Liquiditätsstrategie" einfallen lassen...
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| Es soll (möglicherweise Ende 2013) eine sogenannte '''"COR1"-Lastschrift''' kommen, die wie die
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| "alten" Lastschriften einfach "bei Vorlage" funktioniert (d.h. Sie reichen die Lastschrift ein, wann Sie
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| wollen, und diese wird dann bei "nächster Gelegenheit" gebucht). Näheres dazu ist allerdings noch
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| nicht bekannt (außer dass sich dieser Lastschrifttyp wohl auf Deutschland beschränken wird, dass
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| beide beteiligten Banken (die des Gläubigers und die des Schuldners) "mitspielen" müssen und
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| dass sich vermutlich die meisten (deutschen!) Banken diesem System anschließen werden).
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| Also: Nichts Genaues weiß man nicht. Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem laufenden halten.
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| Eine Einzugsermächtigung für SEPA heißt "Mandat". Bestehende – schriftlich vorliegende! –
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| Einzugsermächtigungen können seit dem 09.07.2012 als SEPA-Mandat übernommen werden. Im
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| Prinzip können Sie also Ihren Kundendatenbestand selbst konvertieren; beachten Sie jedoch die
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| Hinweise weiter oben bezüglich möglicher Unterkontonummern! Außerdem müssen Sie ihre Kunden
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| bei einer solchen Mandatsübernahme in Textform über die Umstellung unterrichten (also z.B. über
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| die neue Widerspruchsfrist) und dabei auch gleich Ihre Gläubiger-ID und die verwendete
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| Mandatsreferenz mitteilen. Das Datum dieser Unterrichtung wird als Datum des SEPA-Mandats
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| verwendet und muss zwischen dem 09.07.2012 und mindestens fünf Werktage vor dem ersten
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| SEPA-Lastschrifteinzug liegen.
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| == Umstellungen beim Lastschrifteinzug ==
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| Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Im folgenden führen wir auf, wie wir selbst vorgegangen sind
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| – das muss natürlich nicht 100%ig für Ihr Unternehmen passen, aber Sie bekommen vielleicht ein
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| Gefühl dafür, wo Sie überall "hinlangen" müssen.
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| Sie brauchen eine '''"Gläubiger-ID"''' von der Bundesbank. Das ist eine eindeutige
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| Identifikationsnummer, die Sie bei jedem Lastschrifteinzug mitschicken müssen. Beantragen Sie
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| diese Nummer (kostenlos) am besten jetzt schon – das schadet nichts, auch wenn Sie mit dem
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| SEPA-Lastschrifteinzug erst später beginnen. Die Gläubiger-ID muss sowohl schriftlich auf dem
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| SEPA-Mandat als auch als Datensatz in der XML-Datei enthalten sein.
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| Passen Sie Ihre Kundendatenbanken an. '''Entweder Sie führen zusätzliche Felder für IBAN und
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| BIC ein, oder Sie erweitern das Bankleitzahlfeld von 8 auf 11 Stellen und das Kontonummernfeld von | |
| 10 auf 34 Stellen (deutsche IBAN sind zwar nur 22 Stellen lang, aber man weiß ja nie, aus welchem
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| Land man eines Tages Kunden haben wird). Beachten Sie auch, daß in IBAN und BIC neben Ziffern
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| stets (Groß-)Buchstaben enthalten sind!'''
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| Und weil wir gerade bei Ihrer Kundendatenbank sind: Legen Sie auch gleich ein neues Feld
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| '''"Datum des SEPA-Mandats"''' an. Sie müssen nämlich bei jeder SEPA-Lastschrift mitschicken,
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| wann der Kunde sein Mandat (also die "SEPA-Einzugsermächtigung") unterschrieben hat bzw.
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| wann Sie den Kunden bei einer bestehenden Einzugsermächtigung über die SEPA-Umstellung
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| unterrichtet haben (s.o.).
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| Wenn Sie von der kürzeren Einlieferungsfrist bei wiederholten bzw. letzten Lastschriften
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| profitieren wollen, legen Sie auch gleich eine neue Datenbanktabelle an, in der Sie sich für jeden
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| Kunden merken, von welchem Konto (IBAN/BIC) Sie bereits abgebucht haben, damit Sie in
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| künftigen Lastschriften den Typ auf "wiederholt" setzen können (bzw. bei Kontowechsel die alte
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| IBAN mitschicken können). Falls Sie KONTOPRUEF-OFFLINE zum Erzeugen Ihrer SEPA-XML-Lastschriftdateien
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| verwenden (ab Version 3.0 / April 2011), brauchen Sie sich darum allerdings nicht zu kümmern,
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| da dies automatisch intern verwaltet wird.
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| Formulieren Sie ab sofort alle Einzugsermächtigungen als "Kombi-Mandat", also mit einer
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| "nationalen" Einzugsermächtigung für "gleich" und einem SEPA-Mandat für "später". Sie brauchen
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| dann, wenn Sie eines Tages auf SEPA-Lastschriften umstellen, Ihre Kunden lediglich per
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| Massendrucksache von der Umstellung unterrichten (das gilt natürlich hauptsächlich für regelmäße
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| Zahlungen wie z.B. Abonnements). Ein Muster für ein Kombi-Mandat finden Sie z.B. hier. Solange
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| Sie noch "national" abbuchen, können Sie Bankleitzahl und Kontonummer aus der (deutschen)
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| IBAN entnehmen (BLZ = 5. bis 12. Ziffer der IBAN, Konto = 13. bis 22. Ziffer, BIC brauchen Sie
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| nicht).
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| Wenn Sie KONTOPRUEF zur Prüfung Ihrer Kundenbankverbindungen benutzen, müssen Sie
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| irgendwann "TestBlzKto" auf "TestIbanBic" umstellen bzw. bei der Online-Abfrage die Parameter
| |
| "iban" und "bic" statt "kto" und "blz" senden. Während der Übergangszeit können Sie Ihren Kunden
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| auch beide Eingabevarianten (also BLZ/KTO und IBAN/BIC) anbieten.
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|
| Bei jeder Lastschrift müssen Sie eine "Mandatsreferenz" angeben, die mit der Referenz auf dem
| | Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer, DTAUS-Dateien ...) wird am 01.02.2014 eingestellt. Der Geschäftszahlungsverkehr (insbesondere der |
| SEPA-Mandat korrespondiert. Bei wiederholten Lastschriften (z.B. Abonnements) verwenden wir "K"
| | Lastschrifteinzug)<br> |
| und die Kundennummer (also z.B. Mandatsreferenz "K1234" für Kunde 1234). Die Mandatsreferenz
| | '''muss bis zum 1. Februar 2014 komplett umgestellt sein!''' Nationale als auch internationale Überweisungen und Lastschriften sind ab diesem Zeitpunkt nur noch im SEPA-XML-Format möglich. |
| muss dem Kunden vor der Lastschrift mitgeteilt werden (z.B. indem er ein nur für ihn | |
| vorkonfiguriertes SEPA-Mandat unterschreibt, in dem die Mandatsreferenz enthalten ist; oder die
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| Mandatsreferenz wird erst später, z.B. in der Rechnung, mitgeteilt, falls ein "neutrales"
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| SEPA-Mandatsformular verwendet wird).
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| Während dieser ganzen technischen Umstellungen können Sie schon einmal bei Ihrer Bank
| | Zur Zeit können '''beide Verfahren parallel''' benutzt werden. In dieser Übergangszeit sollten die nötigen SEPA Strukturen bereits eingerichtet, und natürlich auch schon genutzt werden, damit es am 01.02.2014 nicht zur Handlungsnot kommt. |
| vorsprechen und sich nach der SEPA- Einlieferung erkundigen. Mit EBICS geht das bei allen
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| Banken; bei manchen auch mit HBCI. Sie werden einen Berg voll Formulare zugeschickt
| |
| bekommen, den Sie unterschreiben müssen; da sich Ihr zuständiger Bankmensch mit dem ganzen
| |
| Kram i.d.R. auch nicht auskennt, korrigieren Sie ggf. die vorausgefüllten Felder, unterschreiben Sie
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| alles und schicken Sie die Unterlagen an Ihre Bank zurück.
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| Parallel dazu müssen Sie an zwei "Softwareschrauben" drehen: Die Software, die bisher Ihre
| | == Umstellung auf ein SEPA-Mandat == |
| DTAUS-Dateien erzeugt hat, muss künftig XML-Dateien erzeugen. Das können Sie auch selbst
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| machen (siehe Anhang 2 in den Datenformatspezifikationen); ab Version 3.0 (seit April 2011) kann
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| auch KONTOPRUEF-OFFLINE SEPA-XML-Dateien erzeugen (wie momentan die
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| DTAUS-Funktionen). Auch das Drama mit den erstmaligen/wiederholten Lastschriften ("habe ich bei
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| diesem Kunden schon einmal abgebucht, und wenn ja, von welcher IBAN?") wird dann von
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| KONTOPRUEF-OFFLINE erledigt (mit Hilfe einer "Mini-Datenbank", in der die jeweils letzte
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| Lastschrift für jeden Kunden gespeichert wird).
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| Und dann brauchen Sie noch eine Banking-Software, die diese XML-Dateien mit EBICS (oder ggf.
| | Für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ist eine Nutzungsvereinbarung mit der Hausbank notwendig. |
| HBCI, falls Ihre Bank das unterstützt) zur Bank überträgt. Wir verwenden dazu Windata
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| Professional.
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| Wenn Sie dann XML-Dateien erzeugen können, eine Software zum Transfer haben und Ihre Bank
| | == Umstellung auf das SEPA-Verfahren im OBS == |
| Sie freigeschaltet hat, versuchen Sie Ihre erste Testlastschrift am besten auf Ihr Privatkonto (und
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| nicht auf einen realen Kunden). Denn beim ersten Ausprobieren geht immer irgendetwas schief:
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| Entweder haben Sie die Fristen falsch berechnet; Ihre Bank hat irgendwo vergessen, ein Häkchen
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| zur SEPA-Freischaltung zu setzen; in irgendwelchen Datenfeldern befinden sich unzulässige
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| Sonderzeichen; oder die XML-Datei an sich hat einen falschen Aufbau... (letzteres können Sie z.B.
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| mit dem SEPA XML Checker der Sparkassen prüfen; die kostenlose Demo-Version für XML-Dateien
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| bis 5 KB wurde leider kürzlich entfernt – vielleicht aufgrund zu vieler Downloads per Link von dieser
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| Website...?!).
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| Und wenn schließlich alles funktioniert, schicken Sie Ihren Kunden, die ein "Kombi-Mandat" (s.o.)
| | Auf der Seite [[OBS/SEPA_Verfahren_im_OBS|SEPA-Verfahren im OBS]] finden Sie alle Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr im OBS: Mit Hinweisen zu den jetzt '''notwendigen Änderungen bei Überweisungen''' und eine Anleitung für den '''Umgang mit bestehenden Lastschriften'''. |
| unterschrieben haben, die Mitteilung, dass Sie jetzt auf SEPA-Lastschrifteinzug umstellen.
| | </font> |