SEPA Überweisung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die SEPA Überweisung (Single Euro Paymenta Area) ist das Mittel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und Island zu ermöglichen.
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== Was ändert sich an einer Überweisung? ==
Die SEPA Überweisung (Single Euro Payments Area) ist das Mittel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und Island zu ermöglichen.


in der EU-ZoneEuropa
== SEPA Überweisung - Schnelleinstieg ==
g in der Praxis


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu SEPA aus dem (nicht nur) technischen Blickwinkel des
Die Umstellung des bisherigen Zahlungsverkehrs auf den SEPA Zahlungsverkehr beinhaltet im Grunde: Statt der Kontonummer wird im Zahlungsverkehr (Überweisungen/Lastschriften) dann die "IBAN" angegeben ("International Bank Account Number"), und statt der Bankleitzahl dann der "BIC" ("Bank Identifier Code"). '''Schon jetzt sind diese Nummern auf jedem Kontoauszug zu finden.'''
Lastschrifteinzugs, die sich aus unserer eigenen Erfahrung ergeben haben und die Ihnen hoffentlich
wertvolle Hinweise zur Umstellung liefern. Bei evtl. weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne
per E-Mail zur Verfügung.


Bitte beachten Sie: Alle Informationen beruhen auf unseren eigenen Kenntnissen; sie wurden nach
Der Hintergrund ist eine Vereinheitlichung von Kontonummern und Bankleitzahlen für den gesamten EU-Raum und weitere sich anschließende Staaten - und auch der Zahlungverkehr innerhalb von Deutschland funktioniert genau nach diesem Standard.
bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt; wir können jedoch (auch aufgrund von
''Die bisherigen Verfahren für ausländischen Zahlungverkehr mit zusätzlichen Nummern und Codes werden mit dem neuen Standard überflüssig.''
Änderungen über die Zeit) keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen!


Inhalt:
Bislang eingezogene Gebühren für den Auslandszahlungsverkehr entfallen - das kann für manchen Unternehmer eine spürbare Entlastung sein. Die Währung einer SEPA Überweisung ist immer EURO, auch wenn das betroffene Land eine andere Währung hat.


    Was ist neu an SEPA?
Die "EU-Standardüberweisung" ist schon der Vorreiter für das neue SEPA Verfahren - nun kann dieses Verfahren aber auch für Lastschriften von ausländischen Kunden/Konten angewendet werden. Das gilt sowohl für das aktive Einziehen einer Lastschrift sowie auch die passive Auftragsgabe einer Lastschrift über ein ausländisches Konto.
    Woher kommen IBAN und BIC?
    Wann kommt SEPA?
    Was funktioniert an SEPA anders als bisher?
    Was muss ich beim Lastschrifteinzug alles beachten bzw. umstellen?
    Weiterführende Links


Was ist neu an SEPA?
== Aufbau von IBAN und BIC ==


Die "Kurzkurzversion" ist eigentlich ganz simpel: Statt der Kontonummer wird im Zahlungsverkehr
Eine '''IBAN''' kann bis zu 34 Zeichen lang sein (nur Großbuchstaben und Ziffern). Am Anfang
(Überweisungen/Lastschriften) künftig die sog. "IBAN" verwendet ("International Bank Account
stehen immer ein zweistelliges Länderkürzel ("DE" für Deutschland, "AT" für Österreich usw.) und
Number"), und statt der Bankleitzahl der sog. "BIC" ("Bank Identifier Code"). Diese Angaben stehen
eine zweistellige Prüfziffer. Die nachfolgenden Zeichen sind länderabhängig: So folgen in Deutschland z.B. die Bankleitzahl, bestehend aus 8 Ziffern, und die Kontonummer, die immer auf 10 Stellen mit führenden Nullen aufgefüllt wird (''dabei sind andere Zeichen als Ziffern, z.B. "-" in der Kontonummer wegzulassen'').
bereits seit längerer Zeit auf jedem Kontoauszug.


Es handelt sich dabei um eine europaweite Vereinheitlichung von Kontonummern und
[[Beispiel:]] BLZ 29250150, Kto 2-502935 wird zu DExx292501500002502935, der Rückschluss von der IBAN auf die Bankleitzahl und die Kontonummer sind ebenfalls nach dem beschriebenen Schema möglich. Die Darstellung einer IBAN mit Leerzeichen nach jeder 4. Stelle dient der besseren Übersichtlichkeit - die Leerzeichen sind aber kein Teil der tatsächliche gespeicherten IBAN.
Bankleitzahlen. Der Vorteil dabei ist, dass Überweisungen und Lastschriften künftig stets gleich
funktionieren, egal, ob es sich um innerdeutsche oder europäische Zahlungen handelt (und man
braucht sich nicht mehr um irgendwelche "Routing Codes", "Clearing Numbers" oder "Sort Codes"
kümmern – IBAN und BIC genügen).


Bezüglich Überweisungen kennen wir das seit einigen Jahren bereits von der
Der '''BIC''' ("Bank Identifier Code") ist die für den gesamten Zahlungsraum umgewandelte Bankleitzahl, von 8 Ziffern auf eine 8- oder 11-stellige Buchstaben-/Ziffernkombination. Die neuen BICs für vorhandene Bankleitzahlen sind den entsprechend vorhandenen Tabellen zu entnehmen.
"EU-Standardüberweisung"; absolut neu in der Geschichte des Zahlungsverkehrs ist jedoch, dass
man nun Lastschriften von ausländischen Kunden/Konten genauso simpel einziehen kann wie von
deutschen! Das geht sowohl aktiv (z.B. wenn Sie als deutscher Unternehmer Lastschriften von Ihren
österreichischen Kunden einziehen) als auch passiv (z.B. wenn Sie als deutscher Urlauber Ihr
französisches Ferienhaus per Lastschrift zahlen).


An SEPA nehmen nicht nur EURO- bzw. EU-Länder teil, sondern z.B. auch Großbritannien (kein
Der Aufbau einer BIC: die ersten 4 Buchstaben geben den Namen der Bank wieder (z.B. "BRLA" für Kreissparkasse Bremerhaven/Land Hadeln), dann folgen 2 Buchstaben für das Land der jeweiligen Bank, z.B. "DE" für Deutschland, zwei Buchstaben für den Ort , z.B. "21", schließlich können noch drei Buchstaben folgen, z.B. für die Filiale "BRK" - oder aber es folgt auch nichts oder "XXX" (gleichwertig mit nichts). Alle Buchstaben sind als Großbuchstaben anzugeben, also z.B. "BRLADE21BRK".
EURO-Land) oder die Schweiz (kein EU-Land). Der SEPA-Zahlungsverkehr selbst findet jedoch
stets in der EURO-Währung statt.


Und schließlich entfallen mit SEPA-Aufträgen i.d.R. auch jegliche "Auslandsgebühren" – wer bisher
== Ermittlung der IBAN und BIC ==
viele Auslandsaufträge eingereicht hat, wird eine spürbare Entlastung bei seinem
Kontoführungsentgelt bemerken.
Woher kommen IBAN und BIC?
Wie ist eine IBAN zusammengesetzt?


Generell kann eine IBAN bis zu 34 Zeichen lang sein (nur Großbuchstaben und Ziffern). Am Anfang
Die IBAN und der BIC der eigenen Konten ist schon jetzt auf jedem Kontoauszug vorhanden, kann also einfach abgelesen werden.
stehen stets ein zweistelliges Länderkürzel ("DE" für Deutschland, "AT" für Österreich usw.) und
eine zweistellige Prüfziffer. Was dahinter kommt, ist jedem Land selbst überlassen; in Deutschland
(und auch in Österreich) sind das einfach die Bankleitzahl und die (in Deutschland zehnstellige)
Kontonummer (wobei die Kontonummer ggf. links mit Nullen aufgefüllt wird; stellen Sie sich eine
Kontonummer einfach als eine ganz normale Zahl vor: es ist ja auch egal, ob ich Ihnen 10 EUR gebe
oder 010 EUR oder 0000000010 EUR. Irgendwelche Nicht-Ziffern wie Zwischenräume, Binde- oder
Schrägstriche, die manche Banken im Schriftverkehr gerne mal in ihre Kontonummern einsetzen,
sind dabei komplett wegzulassen).


Angenommen, wir wollen aus dem Konto "1-856" bei der BLZ 76010085 eine IBAN konstruieren,
Um die IBAN und BIC fremder Konten zu erfahren, gibt es mehrere Wege: <br>
dann füllen wir die Kontonummer (ohne Sonderzeichen) erst einmal auf zehn Stellen auf (das ergibt
1. Erfragen der IBAN und BIC beim Kontoinhaber <br>
0000001856) und schreiben alles hintereinander:
2. auf eingegangene Rechnungen schauen, dort steht ggf. schon die IBAN und die BIC <br>
3. nach dem oben geschriebenen Verfahren - und mit sogenannten IBAN Rechnern für die Prüfziffer in der IBAN - die IBAN und die BIC ermitteln, dieses Verfahren eignet sich nur für Konten ohne Unterkonten


DExx760100850000001856 (wobei anstelle von "xx" natürlich die korrekte Prüfziffer enthalten sein
== Zeitlimit für die Einführung von SEPA Überweisungen ==
muss).


Umgekehrt geht das natürlich auch: Wenn Sie aus einer (deutschen!) IBAN Kontonummer und
Das SEPA Verfahren ist seit November 2010 im EU-Raum verfügbar. In den Ländern, die an SEPA teilnehmen wollen, müssen bis November 2014 deren Banken auf dieses Verfahren umgestellt haben. Ob schon jetzt eine solche Bank das SEPA Verfahren unterstützt, ist an der Existenz der entsprechenden BIC in bestehenden allgemein zugänglichen Tabellen zu erkennen.
Bankleitzahl ermitteln wollen, nehmen Sie einfach die 5.-12. Stelle der IBAN als Bankleitzahl und
alles ab der 13. Stelle als Kontonummer, wobei Sie hier führende Nullen weglassen können (d.h. die
obige IBAN ergibt einfach wieder Konto 1856).


IBAN werden oft (von links) in Vierergruppen aufgeteilt, also z.B. "DE12 3456 7890 1234 5678 90".
Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer, DTAUS-Dateien ...) wird am 01.02.2014 eingestellt. Der Geschäftszahlungsverkehr (insbesondere der
Dies dient jedoch nur der besseren Lesbarkeit. In Datenbanken o.ä. sollten Sie IBAN immer ohne
Lastschrifteinzug)<br>
jegliche Zwischenräume (und/oder andere Sonderzeichen) speichern (und am besten auch gleich in
'''muss bis zum 1. Februar 2014 komplett umgestellt sein!''' Nationale als auch internationale Überweisungen und Lastschriften sind ab diesem Zeitpunkt nur noch im SEPA-XML-Format möglich.
Großbuchstaben; dann ersparen Sie sich eine spätere Konvertierung).
Wie ist ein BIC zusammengesetzt?


Der BIC ("Bank Identifier Code") ist im Prinzip so etwas wie die "internationale Bankleitzahl" einer
Zur Zeit können '''beide Verfahren parallel''' benutzt werden. In dieser Übergangszeit sollten die nötigen SEPA Strukturen bereits eingerichtet, und natürlich auch schon genutzt werden, damit es am 01.02.2014 nicht zur Handlungsnot kommt.
Bank. Statt wie bisher 8 Ziffern für die Bankleitzahl wird eine 8- oder 11-stellige
Buchstaben-/Ziffernkombination verwendet. Die Postbank Nürnberg z.B. hat die Bankleitzahl
76010085 bzw. den BIC PBNKDEFF760. Es gibt Tabellen, mit denen man das eine in das andere
"umrechnen" kann. Das ist ziemlich simpel (und kann natürlich auch von KONTOPRUEF erledigt
werden).


Nicht für alle BLZ gibt es einen BIC, und nicht für alle BICs gibt es eine BLZ. Das betrifft aber nur
== Umstellung auf ein SEPA-Mandat ==
sehr spezielle Fälle, die man im normalen (deutschen) Geschäftsverkehr vernachlässigen kann.


Ein BIC ist wie folgt aufgebaut:
Für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ist eine Nutzungsvereinbarung mit der Hausbank notwendig.


    Vier Buchstaben, die jeweilige Bank (abgekürzt) angeben, z.B. "PBNK" für die Postbank;
== Umstellung auf das SEPA-Verfahren im OBS ==
    zwei Buchstaben für das Land der jeweiligen Bank, z.B. "DE" für Deutschland, "AT" für
Österreich usw.;
    zwei Buchstaben für den Ort (der nicht notwendigerweise mit der kontoführenden Filiale
übereinstimmen muss; oft wird hier die bundesweite Hauptstelle eingesetzt), z.B. "FF" für Frankfurt;
    und schließlich entweder nichts oder "XXX" (was gleichbedeutend ist), falls keine weitere
Unterteilung vorgenommen wird; oder eine dreistellige Buchstaben-/Ziffernkombination, die eine
bestimmte Filiale angibt (z.B. "760" für die Postbank Nürnberg).


PBNKDEFF760 (es werden nur Großbuchstaben verwendet!) wäre demnach der spezielle BIC der
Auf der Seite [[OBS/SEPA_Verfahren_im_OBS|SEPA-Verfahren im OBS]] finden Sie alle Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr im OBS: Mit Hinweisen zu den jetzt '''notwendigen Änderungen bei Überweisungen''' und eine Anleitung für den '''Umgang mit bestehenden Lastschriften'''.
Postbank-Filiale Nürnberg; da die Postbank jedoch ihre Filialen auch rein anhand der Kontonummer
</font>
unterscheiden kann, wird hier die Filiale im Geschäftsverkehr oft auch einfach weggelassen,
wodurch sich der verkürzte BIC PBNKDEFF ergibt (oder eben auch PBNKDEFFXXX).
 
Wichtig: Bei weggelassener Filiale ist es völlig gleichwertig, ob Sie das XXX an den BIC anhängen
oder nicht! Rechnen Sie also in BIC-Tabellen sowohl mit der einen als auch der anderen Version
bzw. probieren Sie bei BIC-Tests ebenfalls immer beide Versionen! In den verschiedenen
Banking-Programmen und -Systemen werden beide Varianten kunterbunt durcheinander verwendet,
so dass man nie sicher sein kann, welche Version gerade zur Anwendung kommt. Seien Sie also
fehlertolerant!
 
Gerüchteweise kann der BIC ab dem 1. Februar 2014 bei innerdeutschen Überweisungen und ab
dem 1. Februar 2016 auch bei ausländischen Überweisungen weggelassen werden (manche Quellen
geben das mit dem In- und Ausland auch genau andersherum an). Ich persönlich würde mich da
momentan allerdings noch nicht darauf verlassen (ob das auch für Lastschriften gelten soll, ist auch
noch nicht bekannt) und daher z.B. in Kundendatenbanken o.ä. stets nach wie vor den BIC ermitteln
und speichern.
 
Gelegentlich werden auch BICs zur besseren Lesbarkeit mit Zwischenräumen "aufgelockert". In
Datenbanken o.ä. sollten Sie BICs allerdings lieber stets ohne jegliche Zwischenräume (und/oder
andere Sonderzeichen) speichern (und am besten auch gleich in Großbuchstaben; dann ersparen
Sie sich eine spätere Konvertierung).
Wie komme ich an IBAN und BIC für mein eigenes Konto?
 
IBAN und BIC für Ihr eigenes Konto können Sie seit geraumer Zeit Ihren eigenen Kontoauszügen
entnehmen (oder, wie im nächsten Abschnitt beschrieben, notfalls genauso wie für fremde Konten
ermitteln).
Wie komme ich an IBAN und BIC für fremde Konten?
 
Der sicherste und beste Weg ist: Sie fragen einfach den Kontoinhaber. Oder wenn Sie Rechnungen
bezahlen müssen, sind neben der deutschen Bankverbindung immer öfter bereits IBAN und BIC auf
der Rechnung vorgedruckt.
 
Anders sieht es aus, wenn Sie als Unternehmer eine große Kundendatenbank haben und jeden
Monat tausend Lastschriften an Ihre Bank einliefern. Dann möchten Sie natürlich Ihre Datenbank
möglichst automatisch umstellen. Das geht zwar, hat aber einige Tücken:
 
    im Prinzip können Sie, wie oben beschrieben, "DE", die zweistellige Prüfziffer, die achtstellige
Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer einfach hintereinander hinschreiben. Sie müssen
lediglich die Prüfziffer korrekt ermitteln, wofür es im Internet zahlreiche "IBAN-Rechner" gibt (und
natürlich können Sie das auch mit KONTOPRUEF tun). Dazu ermitteln Sie aus der Bankleitzahl den
BIC (gerne auch mit KONTOPRUEF), und das wäre im Prinzip auch schon alles, wenn es nicht...
    ...das Elend mit den Unterkonten gäbe. Manche Banken bieten ihren Kunden an, unter einer
"Stammnummer" (was oft die Kundennummer ist) mehrere Konten zu führen (z.B. ein Privatkonto,
ein Geschäftskonto, eines für Mieteinnahmen o.ä.). Meistens werden diese "Unterkonten" einfach an
die Kontonummer (samt Prüfziffer) angehängt: so könnte z.B. ein Kontoinhaber mit der
Kundennummer 123456 die Konten 123456600, 123456601, 123456602 usw. haben
(123456=Kundenstammnummer, 6=Prüfziffer, 00/01/02...=Unterkontonummer). So weit, so gut. Das
Drama nimmt erst dann seinen Lauf, wenn der Kontoinhaber diese ganzen Unterkonten nicht
braucht – denn dann führt er nur ein einziges Konto (das bankintern als Unterkonto 00 geführt wird) –
und kann die Unterkontonummer im Zahlungsverkehr auch weglassen! Das wäre alleine auch noch
nicht so schlimm, aber die IBAN muss aus der vollständigen Kontonummer (inkl. Unterkonto)
gebildet werden!
    Das stellt Sie vor folgendes Problem: Besteht die Kontonummer 1234566...
        ...aus der Kundennummer 1234, der Prüfziffer 5 und dem Unterkonto 66...
        ...oder aus der Kundennummer 123456, der Prüfziffer 6 und dem (weggelassenen) Unterkonto
00?
    Beide Kontonummern (also 12345666 und 123456600) werden Ihnen von jeder
Kontonummernprüfungssoftware als OK gemeldet, was auch korrekt ist, da das Unterkonto 00 ja
offiziell weggelassen werden darf. Im ersten Fall erhalten Sie jedoch (beispielsweise mit der BLZ
76070012) die IBAN DE74760700120001234566, im zweiten Fall die IBAN
DE58760700120123456600. Welche ist nun richtig?
 
Die richtige Lösung ist: der zweite Fall ist korrekt (also mit angehängter 00). Das ist jedoch gar nicht
so einfach zu ermitteln, denn um das herauszufinden, muss man in der Bankleitzahlentabelle das
jeweilige Prüfverfahren für diese Bankleitzahl herausfinden, in den über 130  verschiedenen
Prüfzifferverfahren nachsehen, ob es bei diesem Verfahren überhaupt Unterkontonummern gibt, die
weggelassen werden können, und schließlich mit internen Prüfzifferberechnungen ermitteln, ob die
Variante mit oder ohne Unterkonto eine korrekte Prüfziffer ergibt. (Falls zufällig beide Varianten eine
korrekte Prüfziffer ergeben, lässt sich die IBAN nicht zweifelsfrei ermitteln; dies kommt nach unserer
Erfahrung aber nur höchst selten vor.)
 
Falls Sie also irgendwelche "IBAN-Konverter" einsetzen wollen, testen Sie die Software erst mit den
obigen Prüfdaten. Sollten Sie die erste IBAN-Variante erhalten (mit ...66 am Ende der IBAN), taugt
die Software nichts. (KONTOPRUEF macht es natürlich richtig...) :-)
 
Die Bundesbank will ab Juni 2013 IBAN-Regeln veröffentlichen, um derlei Zweifelsfälle eindeutig
entscheiden zu können. Ob man da als Normalsterblicher allerdings herankommt, ist derzeit noch
unbekannt (ein simpler Internet-Download soll offenbar nicht angeboten werden). Abgesehen davon
halte ich den Veröffentlichungstermin sowieso für mindestens zwei Jahre zu spät – wer SEPA
ernsthaft angegangen ist, ist bis dahin mit seiner Umstellung ohnehin schon fertig, so dass
höchstens noch ein paar Nachzügler davon profitieren können, die alles bis zur letzten Sekunde
aufgeschoben haben...
Wann kommt SEPA?
 
Es ist schon da! Seit November 2010 ist SEPA EU-weit möglich; Nicht-EU- bzw.
Nicht-EURO-Länder haben für die vollständige Unterstützung noch bis November 2014 Zeit. Ob eine
Bank in einem solchen Land bereits "SEPA-fähig" ist, können Sie z.B. mit unserer BIC-Prüfung
testen.
 
Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer, DTAUS-Dateien etc.) wird
am 01.02.2014 eingestellt (mit Ausnahme bestimmter Lastschriften, die für den normalen
geschäftlichen Zahlungsverkehr jedoch irrelevant sind; hier sind nationale "Verlängerungen" bis zum
01.02.2016 möglich). Es ist Banken auch freigestellt, von ihren Kunden, die Verbraucher sind, bis
zum 01.02.2016 weiterhin Aufträge mit Kontonummer und Bankleitzahl anzunehmen und bei der
Verarbeitung in IBAN und BIC zu konvertieren. Welche und wieviele Banken davon Gebrauch
machen werden, ist derzeit noch unbekannt (vermutlich sogar bei den Banken selbst). Und das gilt
nur für Überweisungen von Verbrauchern! Der Geschäftszahlungsverkehr (insbesondere der
Lastschrifteinzug) muss bis zum 1. Februar 2014 komplett umgestellt sein!
 
Momentan befinden wir uns also in einer Phase, in der beide Verfahren parallel nebeneinander
verwendet werden können. Dies sollte man nutzen, um parallel zu bestehenden Infrastrukturen
bereits die nötigen SEPA-Mechanismen aufzubauen, damit keine "harte" Umstellung an einem
bestimmten Tag nötig wird (die nach unseren Erfahrungen ohnehin meist nicht auf Anhieb
funktioniert).
 
Wir haben von der ersten Anfrage bei den Banken bis zu einer funktionierenden SEPA-Infrastruktur
fast ein halbes Jahr benötigt! Es ist also nie zu früh, sich darüber Gedanken zu machen.
Was funktioniert an SEPA anders als bisher?
Generell:
 
    SEPA-Aufträge werden nicht mehr als DTAUS-, sondern als XML- Dateien bei der Bank
eingeliefert. Ihre Software, die bisher DTAUS- Dateien erzeugt hat, muss daher künftig XML-Dateien
erzeugen; und Ihre Software, die bisher die DTAUS-Dateien zur Bank übertragen hat, muss künftig
die XML-Dateien zur Bank übertragen. Das geht (noch?) nicht bei allen Banken mit HBCI, so dass
Sie bei Ihrer Bank u.U. einen EBICS-Zugang einrichten (und EBICS-fähige Banksoftware wie z.B.
Windata Professional beschaffen) müssen. Falls Sie schon einen EBICS-Zugang haben, muss
dieser für die neuen SEPA-Auftragsarten (i.d.R. "CCT" für Überweisungen und "CDD" für
Lastschriften) freigeschaltet werden.
    Falls Sie derzeit Kontoauszüge im MT940-Format bei Ihrer Bank abholen, können Sie das auch
weiterhin tun (in den Subfeldern 30 und 31 des Mehrzweckfelds 86 für Bankleitzahl und
Kontonummer des Absenders stehen dann eben BIC und IBAN). Es gibt nun im Rahmen von SEPA
allerdings auch "modernere" Kontoauszüge im XML-Format namens "camt.053". Diese können Sie
bei Ihrer Bank zusätzlich oder anstatt der MT940-Auszüge bestellen. Wir tun das gerade und
werden Ihnen in Kürze an dieser Stelle über unsere Erfahrungen damit berichten.
 
Speziell für Lastschrifteinreicher:
 
    Die Fristen. Bisher liefern Sie DTAUS-Lastschriftdateien "irgendwann" ein; Ihre Bank bucht die
Lastschriften "baldmöglichst" (z.B. noch am selben Tag, wenn Sie vor 12 Uhr eingeliefert haben);
Sie erhalten die Summe nach zwei Bankarbeitstagen valutiert; und beim Kunden wird die Lastschrift
nach der "Banklaufzeit" (0 bis 2 Tage später) abgebucht.
    Alles Schnee von gestern!
        Eine SEPA-Lastschrift findet an einem genau bestimmten Buchungstag statt – an diesem Tag
steht beim Kunden die Lastschrift und bei Ihnen die Gutschrift im Kontoauszug. Dieses Datum
müssen Sie im Lastschriftauftrag festlegen und dem Kunden mindestens 14 Tage vorher mitteilen
(diese Frist kann allerdings einzelvertraglich verkürzt werden und z.B. in der Rechnung angegeben
werden: "Rechnungsbetrag wird am XX.XX.XXXX von Ihrem Konto abgebucht")        Als nächsten Schritt müssen Sie Ihre Aufträge aufteilen nach
einmaligen/erstmaligen/wiederholten/letzten Lastschriften (also ob Sie von diesem Konto dieses
Kunden erstmalig abbuchen oder schon einmal abgebucht haben oder dies nie wieder tun werden
etc.). Für die ersten beiden Varianten gilt eine Einreichungsfrist von fünf Bankarbeitstagen (Ihre Bank
kann eine noch längere Frist vorschreiben), für die letzten beiden eine Frist von zwei
Bankarbeitstagen (Ihre Bank kann eine längere Frist vorschreiben).
        Das bedeutet: Sie müssen sich künftig merken, von welchem Konto welches Kunden Sie
bereits abgebucht haben (zumindest wenn Sie aus der verkürzten Frist bei wiederholten
Lastschriften, z.B. bei Abonnements, profitieren wollen und nicht alle Lastschriften grundsätzlich als
"einmalig" einliefern).
        Allzufrüh dürfen Sie aber auch wieder nicht einliefern: Je nach Bank frühestens 14 oder 30
(diesmal Kalender-, nicht Bankarbeits-!)Tage vor dem Buchungsdatum. Je nach Lage von
Wochenenden und Feiertagen kann das "Einlieferungszeitfenster" also verflixt kurz sein!
        Der Einzug wird Ihnen – je nach Bank – nach null, zwei oder gar fünf Bankarbeitstagen nach
dem Buchungsdatum valutiert; da gibt es derzeit noch einen ziemlichen Wildwuchs (bisher wurden
DTAUS-Einzüge i.d.R. stets nach zwei Bankarbeitstagen valutiert, unabhängig von der jeweiligen
Bank).
    Wenn Ihnen also z.B. Ihre Bank für erst- oder einmalige Lastschriften eine Einlieferung "sechs
Bankarbeitstage vorher, bis 12 Uhr" vorschreibt, Sie das Geld erst fünf Bankarbeitstage nach dem
Buchungsdatum valutiert bekommen und dann noch ein paar Wochenenden und/oder Feiertage wie
Weihnachten oder Ostern dazwischen liegen, kann es von der Kundenbestellung (z.B. in Ihrem
Online-Shop) bis zur Valutierung auf Ihrem Konto fast drei Wochen dauern! Sie sollten sich also fürs
"SEPA-Zeitalter" frühzeitig eine geeignete "Liquiditätsstrategie" einfallen lassen...
    Es soll (möglicherweise Ende 2013) eine sogenannte "COR1"-Lastschrift kommen, die wie die
"alten" Lastschriften einfach "bei Vorlage" funktioniert (d.h. Sie reichen die Lastschrift ein, wann Sie
wollen, und diese wird dann bei "nächster Gelegenheit" gebucht). Näheres dazu ist allerdings noch
nicht bekannt (außer dass sich dieser Lastschrifttyp wohl auf Deutschland beschränken wird, dass
beide beteiligten Banken (die des Gläubigers und die des Schuldners) "mitspielen" müssen und
dass sich vermutlich die meisten (deutschen!) Banken diesem System anschließen werden). Also:
Nichts Genaues weiß man nicht. Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem laufenden halten.
    Eine Einzugsermächtigung für SEPA heißt "Mandat". Bestehende – schriftlich vorliegende! –
Einzugsermächtigungen können seit dem 09.07.2012 als SEPA-Mandat übernommen werden. Im
Prinzip können Sie also Ihren Kundendatenbestand selbst konvertieren; beachten Sie jedoch die
Hinweise weiter oben bezüglich möglicher Unterkontonummern! Außerdem müssen Sie ihre Kunden
bei einer solchen Mandatsübernahme in Textform über die Umstellung unterrichten (also z.B. über
die neue Widerspruchsfrist) und dabei auch gleich Ihre Gläubiger-ID und die verwendete
Mandatsreferenz mitteilen. Das Datum dieser Unterrichtung wird als Datum des SEPA-Mandats
verwendet und muss zwischen dem 09.07.2012 und mindestens fünf Werktage vor dem ersten
SEPA-Lastschrifteinzug liegen.
 
Was muss ich beim Lastschrifteinzug alles beachten bzw. umstellen?
 
Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Im folgenden führen wir auf, wie wir selbst vorgegangen sind
– das muss natürlich nicht 100%ig für Ihr Unternehmen passen, aber Sie bekommen vielleicht ein
Gefühl dafür, wo Sie überall "hinlangen" müssen.
 
    Sie brauchen eine "Gläubiger-ID" von der Bundesbank. Das ist eine eindeutige
Identifikationsnummer, die Sie bei jedem Lastschrifteinzug mitschicken müssen. Beantragen Sie
diese Nummer (kostenlos) am besten jetzt schon – das schadet nichts, auch wenn Sie mit dem
SEPA-Lastschrifteinzug erst später beginnen. Die Gläubiger-ID muss sowohl schriftlich auf dem
SEPA-Mandat als auch als Datensatz in der XML-Datei enthalten sein.
    Passen Sie Ihre Kundendatenbanken an. Entweder Sie führen zusätzliche Felder für IBAN und
BIC ein, oder Sie erweitern das Bankleitzahlfeld von 8 auf 11 Stellen und das Kontonummernfeld von
10 auf 34 Stellen (deutsche IBAN sind zwar nur 22 Stellen lang, aber man weiß ja nie, aus welchem
Land man eines Tages Kunden haben wird). Beachten Sie auch, daß in IBAN und BIC neben Ziffern
stets (Groß-)Buchstaben enthalten sind!
    Und weil wir gerade bei Ihrer Kundendatenbank sind: Legen Sie auch gleich ein neues Feld
"Datum des SEPA-Mandats" an. Sie müssen nämlich bei jeder SEPA-Lastschrift mitschicken,
wann der Kunde sein Mandat (also die "SEPA-Einzugsermächtigung") unterschrieben hat bzw.
wann Sie den Kunden bei einer bestehenden Einzugsermächtigung über die SEPA-Umstellung
unterrichtet haben (s.o.).
    Wenn Sie von der kürzeren Einlieferungsfrist bei wiederholten bzw. letzten Lastschriften
profitieren wollen, legen Sie auch gleich eine neue Datenbanktabelle an, in der Sie sich für jeden
Kunden merken, von welchem Konto (IBAN/BIC) Sie bereits abgebucht haben, damit Sie in
künftigen Lastschriften den Typ auf "wiederholt" setzen können (bzw. bei Kontowechsel die alte
IBAN mitschicken können). Falls Sie KONTOPRUEF-OFFLINE zum Erzeugen Ihrer
SEPA-XML-Lastschriftdateien verwenden (ab Version 3.0 / April 2011), brauchen Sie sich darum
allerdings nicht zu kümmern, da dies automatisch intern verwaltet wird.
    Formulieren Sie ab sofort alle Einzugsermächtigungen als "Kombi-Mandat", also mit einer
"nationalen" Einzugsermächtigung für "gleich" und einem SEPA-Mandat für "später". Sie brauchen
dann, wenn Sie eines Tages auf SEPA-Lastschriften umstellen, Ihre Kunden lediglich per
Massendrucksache von der Umstellung unterrichten (das gilt natürlich hauptsächlich für regelmäße
Zahlungen wie z.B. Abonnements). Ein Muster für ein Kombi-Mandat finden Sie z.B. hier. Solange
Sie noch "national" abbuchen, können Sie Bankleitzahl und Kontonummer aus der (deutschen)
IBAN entnehmen (BLZ = 5. bis 12. Ziffer der IBAN, Konto = 13. bis 22. Ziffer, BIC brauchen Sie
nicht).
    Wenn Sie KONTOPRUEF zur Prüfung Ihrer Kundenbankverbindungen benutzen, müssen Sie
irgendwann "TestBlzKto" auf "TestIbanBic" umstellen bzw. bei der Online-Abfrage die Parameter
"iban" und "bic" statt "kto" und "blz" senden. Während der Übergangszeit können Sie Ihren Kunden
auch beide Eingabevarianten (also BLZ/KTO und IBAN/BIC) anbieten.
    Bei jeder Lastschrift müssen Sie eine "Mandatsreferenz" angeben, die mit der Referenz auf dem
SEPA-Mandat korrespondiert. Bei wiederholten Lastschriften (z.B. Abonnements) verwenden wir "K"
und die Kundennummer (also z.B. Mandatsreferenz "K1234" für Kunde 1234). Die Mandatsreferenz
muss dem Kunden vor der Lastschrift mitgeteilt werden (z.B. indem er ein nur für ihn
vorkonfiguriertes SEPA-Mandat unterschreibt, in dem die Mandatsreferenz enthalten ist; oder die
Mandatsreferenz wird erst später, z.B. in der Rechnung, mitgeteilt, falls ein "neutrales"
SEPA-Mandatsformular verwendet wird).
    Während dieser ganzen technischen Umstellungen können Sie schon einmal bei Ihrer Bank
vorsprechen und sich nach der SEPA- Einlieferung erkundigen. Mit EBICS geht das bei allen
Banken; bei manchen auch mit HBCI. Sie werden einen Berg voll Formulare zugeschickt
bekommen, den Sie unterschreiben müssen; da sich Ihr zuständiger Bankmensch mit dem ganzen
Kram i.d.R. auch nicht auskennt, korrigieren Sie ggf. die vorausgefüllten Felder, unterschreiben Sie
alles und schicken Sie die Unterlagen an Ihre Bank zurück.
    Parallel dazu müssen Sie an zwei "Softwareschrauben" drehen: Die Software, die bisher Ihre
DTAUS-Dateien erzeugt hat, muss künftig XML-Dateien erzeugen. Das können Sie auch selbst
machen (siehe Anhang 2 in den Datenformatspezifikationen); ab Version 3.0 (seit April 2011) kann
auch KONTOPRUEF-OFFLINE SEPA-XML-Dateien erzeugen (wie momentan die
DTAUS-Funktionen). Auch das Drama mit den erstmaligen/wiederholten Lastschriften ("habe ich bei
diesem Kunden schon einmal abgebucht, und wenn ja, von welcher IBAN?") wird dann von
KONTOPRUEF-OFFLINE erledigt (mit Hilfe einer "Mini-Datenbank", in der die jeweils letzte
Lastschrift für jeden Kunden gespeichert wird).
    Und dann brauchen Sie noch eine Banking-Software, die diese XML-Dateien mit EBICS (oder ggf.
HBCI, falls Ihre Bank das unterstützt) zur Bank überträgt. Wir verwenden dazu Windata
Professional.
    Wenn Sie dann XML-Dateien erzeugen können, eine Software zum Transfer haben und Ihre Bank
Sie freigeschaltet hat, versuchen Sie Ihre erste Testlastschrift am besten auf Ihr Privatkonto (und
nicht auf einen realen Kunden). Denn beim ersten Ausprobieren geht immer irgendetwas schief:
Entweder haben Sie die Fristen falsch berechnet; Ihre Bank hat irgendwo vergessen, ein Häkchen
zur SEPA-Freischaltung zu setzen; in irgendwelchen Datenfeldern befinden sich unzulässige
Sonderzeichen; oder die XML-Datei an sich hat einen falschen Aufbau... (letzteres können Sie z.B.
mit dem SEPA XML Checker der Sparkassen prüfen; die kostenlose Demo-Version für XML-Dateien
bis 5 KB wurde leider kürzlich entfernt – vielleicht aufgrund zu vieler Downloads per Link von dieser
Website...?!).
    Und wenn schließlich alles funktioniert, schicken Sie Ihren Kunden, die ein "Kombi-Mandat" (s.o.)
unterschrieben haben, die Mitteilung, dass Sie jetzt auf SEPA-Lastschrifteinzug umstellen.

Aktuelle Version vom 8. September 2016, 10:26 Uhr

Die SEPA Überweisung (Single Euro Payments Area) ist das Mittel, einen einheitlichen Zahlungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und Island zu ermöglichen.

SEPA Überweisung - Schnelleinstieg

Die Umstellung des bisherigen Zahlungsverkehrs auf den SEPA Zahlungsverkehr beinhaltet im Grunde: Statt der Kontonummer wird im Zahlungsverkehr (Überweisungen/Lastschriften) dann die "IBAN" angegeben ("International Bank Account Number"), und statt der Bankleitzahl dann der "BIC" ("Bank Identifier Code"). Schon jetzt sind diese Nummern auf jedem Kontoauszug zu finden.

Der Hintergrund ist eine Vereinheitlichung von Kontonummern und Bankleitzahlen für den gesamten EU-Raum und weitere sich anschließende Staaten - und auch der Zahlungverkehr innerhalb von Deutschland funktioniert genau nach diesem Standard. Die bisherigen Verfahren für ausländischen Zahlungverkehr mit zusätzlichen Nummern und Codes werden mit dem neuen Standard überflüssig.

Bislang eingezogene Gebühren für den Auslandszahlungsverkehr entfallen - das kann für manchen Unternehmer eine spürbare Entlastung sein. Die Währung einer SEPA Überweisung ist immer EURO, auch wenn das betroffene Land eine andere Währung hat.

Die "EU-Standardüberweisung" ist schon der Vorreiter für das neue SEPA Verfahren - nun kann dieses Verfahren aber auch für Lastschriften von ausländischen Kunden/Konten angewendet werden. Das gilt sowohl für das aktive Einziehen einer Lastschrift sowie auch die passive Auftragsgabe einer Lastschrift über ein ausländisches Konto.

Aufbau von IBAN und BIC

Eine IBAN kann bis zu 34 Zeichen lang sein (nur Großbuchstaben und Ziffern). Am Anfang stehen immer ein zweistelliges Länderkürzel ("DE" für Deutschland, "AT" für Österreich usw.) und eine zweistellige Prüfziffer. Die nachfolgenden Zeichen sind länderabhängig: So folgen in Deutschland z.B. die Bankleitzahl, bestehend aus 8 Ziffern, und die Kontonummer, die immer auf 10 Stellen mit führenden Nullen aufgefüllt wird (dabei sind andere Zeichen als Ziffern, z.B. "-" in der Kontonummer wegzulassen).

Beispiel: BLZ 29250150, Kto 2-502935 wird zu DExx292501500002502935, der Rückschluss von der IBAN auf die Bankleitzahl und die Kontonummer sind ebenfalls nach dem beschriebenen Schema möglich. Die Darstellung einer IBAN mit Leerzeichen nach jeder 4. Stelle dient der besseren Übersichtlichkeit - die Leerzeichen sind aber kein Teil der tatsächliche gespeicherten IBAN.

Der BIC ("Bank Identifier Code") ist die für den gesamten Zahlungsraum umgewandelte Bankleitzahl, von 8 Ziffern auf eine 8- oder 11-stellige Buchstaben-/Ziffernkombination. Die neuen BICs für vorhandene Bankleitzahlen sind den entsprechend vorhandenen Tabellen zu entnehmen.

Der Aufbau einer BIC: die ersten 4 Buchstaben geben den Namen der Bank wieder (z.B. "BRLA" für Kreissparkasse Bremerhaven/Land Hadeln), dann folgen 2 Buchstaben für das Land der jeweiligen Bank, z.B. "DE" für Deutschland, zwei Buchstaben für den Ort , z.B. "21", schließlich können noch drei Buchstaben folgen, z.B. für die Filiale "BRK" - oder aber es folgt auch nichts oder "XXX" (gleichwertig mit nichts). Alle Buchstaben sind als Großbuchstaben anzugeben, also z.B. "BRLADE21BRK".

Ermittlung der IBAN und BIC

Die IBAN und der BIC der eigenen Konten ist schon jetzt auf jedem Kontoauszug vorhanden, kann also einfach abgelesen werden.

Um die IBAN und BIC fremder Konten zu erfahren, gibt es mehrere Wege:
1. Erfragen der IBAN und BIC beim Kontoinhaber
2. auf eingegangene Rechnungen schauen, dort steht ggf. schon die IBAN und die BIC
3. nach dem oben geschriebenen Verfahren - und mit sogenannten IBAN Rechnern für die Prüfziffer in der IBAN - die IBAN und die BIC ermitteln, dieses Verfahren eignet sich nur für Konten ohne Unterkonten

Zeitlimit für die Einführung von SEPA Überweisungen

Das SEPA Verfahren ist seit November 2010 im EU-Raum verfügbar. In den Ländern, die an SEPA teilnehmen wollen, müssen bis November 2014 deren Banken auf dieses Verfahren umgestellt haben. Ob schon jetzt eine solche Bank das SEPA Verfahren unterstützt, ist an der Existenz der entsprechenden BIC in bestehenden allgemein zugänglichen Tabellen zu erkennen.

Der bisherige nationale Zahlungsverkehr (mit Bankleitzahl, Kontonummer, DTAUS-Dateien ...) wird am 01.02.2014 eingestellt. Der Geschäftszahlungsverkehr (insbesondere der Lastschrifteinzug)
muss bis zum 1. Februar 2014 komplett umgestellt sein! Nationale als auch internationale Überweisungen und Lastschriften sind ab diesem Zeitpunkt nur noch im SEPA-XML-Format möglich.

Zur Zeit können beide Verfahren parallel benutzt werden. In dieser Übergangszeit sollten die nötigen SEPA Strukturen bereits eingerichtet, und natürlich auch schon genutzt werden, damit es am 01.02.2014 nicht zur Handlungsnot kommt.

Umstellung auf ein SEPA-Mandat

Für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ist eine Nutzungsvereinbarung mit der Hausbank notwendig.

Umstellung auf das SEPA-Verfahren im OBS

Auf der Seite SEPA-Verfahren im OBS finden Sie alle Informationen zum SEPA-Zahlungsverkehr im OBS: Mit Hinweisen zu den jetzt notwendigen Änderungen bei Überweisungen und eine Anleitung für den Umgang mit bestehenden Lastschriften.